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Verfasst: 30 Mai 2007, 07:37
von Uwe
Zepp,
Deine Argumentation ist wie, schon so oft, etwas seltsam.
Man muss dann aber davon ausgehen, dass dieser ganze Aufwand mit der Einladung / VE vergeblich war, weil das Konsulat schlichtweg nicht wissen kann, ob der Visabeantrager sich das Papier nicht selbet ausgestellt hat.
Diese Darstellung ist doch wohl etwas seltsam und verleitet die Konsulatsmitarbeiter zu Lachanfällen.:)

Verfasst: 30 Mai 2007, 07:49
von zimdriver
Um vielleicht mal wieder zurückzukommen auf die Frage:
- Apostille erscheint mir zumindest als unnötig.
- Formloses Schreiben wird gern gesehen (für die ganz Klugen: zumindest im Moskauer Konsulat), in dem Du die Verhältnisse höflich darstellst

Insgesamt erscheint es mir als etwas konstruiert, wenn wer meint, deutsche Behörden (Botschaft, Konsulat) erkennen nicht die Papiere anderer deutscher Behörden (Bürgerbüro, Standesamt) an. Wir reden ja nicht vom zwischenstaatlichen Verkehr.

Meine jüngste Erfahrung im Moskauer Konsulat war
- Verpflichtungserklärung
- formloser Brief
- Kopien der Seiten mit den früheren Schengen- oder anderer Auslandsreisen
- Spravka vom Arbeitgeber über Einkommen (fällt bei Dir weg)

Immer wieder gerne gesehen ist
- Nachweis über Immobilienbesitz
- Kinder, die daheim bleiben

Insgesamt hatte ich den Eindruck, daß sich die Lage in der D Vertretung wieder etwas entspannt hat. Es war kein Problem, für mehrere aufeinanderfolgende Kurzreisen ein längeres Visum zu bekommen. Begründung der höflichen Anfrage: Seiten sparen im Reisepaß

Aber bevor jetzt wieder wer losschreit:
Dies sind meine sehr persönlichen Erfahrungen. Irgendjemand kann es anders erlebt, gelesen, wissenschaftlich bearbeitet haben,

Verfasst: 30 Mai 2007, 10:25
von Zeppelin
zimdriver hat geschrieben:Um vielleicht mal wieder zurückzukommen auf die Frage:
- Apostille erscheint mir zumindest als unnötig.
Völlig richtig. Hinzu kommt, dass es eine Apostille auf Dokumenten, die von Privatpersonen erstellt werden, gar nicht geben kann. (siehe mein Beitrag zuvor.]
zimdriver hat geschrieben:- Formloses Schreiben wird gern gesehen (für die ganz Klugen: zumindest im Moskauer Konsulat), in dem Du die Verhältnisse höflich darstellst
Ist auch richtig, obwohl nicht in allen Fällen nötig. Saden kann es aber in keinem Falle.
zimdriver hat geschrieben:Insgesamt erscheint es mir als etwas konstruiert, wenn wer meint, deutsche Behörden (Botschaft, Konsulat) erkennen nicht die Papiere anderer deutscher Behörden (Bürgerbüro, Standesamt) an. Wir reden ja nicht vom zwischenstaatlichen Verkehr.
Sehe ich auch so. Sonst hätte ich nicht geschrieben, dass man sich ggf. seine Unterbschrift vom Bürgerbüro o.ä. Stelle beglaubigen lassen sollte. Damit hat die dt. Auslandvertretung einen Beleg dafür, dass der Verfasser des Schreibens existiert und an der angegebenen Anschrift gemeldet ist.
zimdriver hat geschrieben:Meine jüngste Erfahrung im Moskauer Konsulat war
- Verpflichtungserklärung
- formloser Brief
- Kopien der Seiten mit den früheren Schengen- oder anderer Auslandsreisen
- Spravka vom Arbeitgeber über Einkommen (fällt bei Dir weg)

Immer wieder gerne gesehen ist
- Nachweis über Immobilienbesitz
- Kinder, die daheim bleiben

Insgesamt hatte ich den Eindruck, daß sich die Lage in der D Vertretung wieder etwas entspannt hat. Es war kein Problem, für mehrere aufeinanderfolgende Kurzreisen ein längeres Visum zu bekommen. Begründung der höflichen Anfrage: Seiten sparen im Reisepaß

Aber bevor jetzt wieder wer losschreit:
Dies sind meine sehr persönlichen Erfahrungen. Irgendjemand kann es anders erlebt, gelesen, wissenschaftlich bearbeitet haben,
Auch dies kann ich - wenngleich nicht aus eigener Erfahrung aus der jüngsten Vergangenheit, sondern nur aufgrund von Berichten von Leuten, die in letzter Zeit beim dt. Konsulat in Moskau Visa beantragt und bekommen haben - nur bestätigen.

Verfasst: 30 Mai 2007, 11:20
von Marco
Moin!

Wir hatten auch gerade ein Fall:
Freundin (meine russische Frau kennt sie schon seit dem Kindergarten) wollte uns für 2 Wochen besuchen.
Wir haben ihr folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- VE von mir
- Kopie von meinem Persoalausweis und Reisepass meiner Frau
- Schreiben an das Konsulat gerichtet mit der Bitte um Erteilung des Visums (waren schon öfters bei ihr zu Besuch, nun Gegeneinladung, Freudin seit Kindergartenzeiten) von uns beiden unterschrieben

Sie hatte dann noch Arbeitseinkommen und Arbeitsstelle nachgewiesen.

Es wurden noch paar Fragen gestellt, um zu überprüfen, ob der von uns dargestellte Sachverhalt so stimmt und 1 Tag später hatte sie das Visum.

Verfasst: 30 Mai 2007, 13:44
von wolk0815
Meine Erfahrungen mit dem Konsulat in SPb (ohne weiteren Zündstoff hier in die Sache bringen zu wollen):
Von 6 Einladungen mit VE habe ich in 4 Fällen eine selbst aufgesetztes Schreiben mitgeschickt. Keines hatte auch nur irgendeinen offiziellen Stempel und auch keine weitere Unterschrift als die meine.
Ergebnis: Visa wurden erteilt.
Und auch wenn ich keine Gesetzestexte habe: ein nur von mir erstelltes Schreiben kann nicht mit Apostille versehen werden, da ich als Privatperson quasi hier (und nur hier :wink: ) ein Niemand bin.
Anders war das bei einer Vormacht für meine Frau für die Anmeldung beim russ. Standesamt. Die Vollmacht wurde beim Notar gemacht und diese wurde dann im Regierungspräsidium mit Apostille versehen. Aber hier, so mein Verständnis, wurde dann auch nicht meine Unterschrift als offiziel bestätigt, sondern die des Notars (das er auch als Notar mein Schreiben unterzeichen darf).
Zum formlosen Schreiben allgemein: wie schon gesagt, denke ich so etwas kann, wenn man bei der Wahrheit bleibt, nur von Vorteil sein. Wenn denen im Konsulat etwas so oder so nicht passt, auch das noch so schönste Schreiben nichts helfen. Stempel helfen hier ja auch nicht, da ja niemals der Inhalt (z.B. der erklärte Grund für die Einladung) bestätigt werden. Es dient nur zur Bekräftigung. Und ob dann wirklich ICH dieses Schreiben unterzeichnet habe ist sicher auch sekundär, wenn ich mit meiner VE sowieso schon darlege, dass ich an einer Einladung interessiert bin (so sehr sogar, dass ich mit Haus&Hof bereit bin zu haften).
Macht alles sicher nur etwas verständlicher...quasi von der menschlichen Seite gesehen (und ja !! Konsulatsmitarbeiter sind entgegen z.T. anderer, böser Zungen auch Menschen :wink:

Verfasst: 11 Jun 2007, 20:59
von Zeppelin
wolk0815 hat geschrieben:Meine Erfahrungen mit dem Konsulat in SPb (ohne weiteren Zündstoff hier in die Sache bringen zu wollen):
Von 6 Einladungen mit VE habe ich in 4 Fällen eine selbst aufgesetztes Schreiben mitgeschickt. Keines hatte auch nur irgendeinen offiziellen Stempel und auch keine weitere Unterschrift als die meine.
Ergebnis: Visa wurden erteilt.
...
Zum formlosen Schreiben allgemein: wie schon gesagt, denke ich so etwas kann, wenn man bei der Wahrheit bleibt, nur von Vorteil sein. Wenn denen im Konsulat etwas so oder so nicht passt, auch das noch so schönste Schreiben nichts helfen. Stempel helfen hier ja auch nicht, da ja niemals der Inhalt (z.B. der erklärte Grund für die Einladung) bestätigt werden. Es dient nur zur Bekräftigung. Und ob dann wirklich ICH dieses Schreiben unterzeichnet habe ist sicher auch sekundär, wenn ich mit meiner VE sowieso schon darlege, dass ich an einer Einladung interessiert bin (so sehr sogar, dass ich mit Haus&Hof bereit bin zu haften).
Macht alles sicher nur etwas verständlicher...quasi von der menschlichen Seite gesehen (und ja !! Konsulatsmitarbeiter sind entgegen z.T. anderer, böser Zungen auch Menschen :wink:
Jepp, ich kann Dir nur zustimmen.
Ob und inwiefern so ein zusätzliches Einladungsschreiben sachdienliech ist, wird man nur in den seltensten Fällen erfahren. Schlimmstenfalls bleibt es unbeachtet, bestenfalls aber ist es ggf's das Zünglein an der Waage.

das eine Unterschriftsbeglaubigung nun rein gar nichts bringen sollte, vermag ich aber nicht zu bestätätigen. Denn wenn natürlich damit nicht die inhaltliche Richtigkeit des Schreibens überprüft wird, wird doch zumindest klar bewiesen, dass das betreffende Schreiben tatsächlich von dem (dt.) Staatsbürger XY... stammt und dieser offizielle erklärt, dass er / sie zu seinen / ihren gemachten Angaben steht.
Auch ohne eine Beglaubigung der Unterschrift, kann eine Behörde unseres Staates nicht so ohne Weiteres eine Willenserklärung eines /einer seiner StAnG ignorieren., selbst wen man als Einladende/-r kein direktes Mitspracherecht im Visaverfahren hat.

Habe gerade aus einem Nachbarforum die freundliche Bestätigung bekommen, dass so ein persönliches Einladungsschreiben mit Bitte der Kenntnisnahme durch das SPb Konsulat doch noch zur Erteilung eines Besuchsvisums geführt hat, ohne das eine Remo nötig geworden wäre.
(Das Brieflein hatte unbescheidenerweise ich nach den Angaben des Anfragers verfasst.)
Alles gemäß der Devise: "Geht nicht, gibt's nicht.)

Ich will hier aber auch kein Salz in Wunden streuen: Wer Visa nur mit den normalen Formalitäten problemlos bekommt, kann dies nur nicht verallgemeinern.

Re:

Verfasst: 01 Jul 2007, 07:19
von astronic
zimdriver hat geschrieben: Immer wieder gerne gesehen ist
- Nachweis über Immobilienbesitz
Wie habt ihr den erbracht? Einreichung der russischen Dokumente oder Einreichung der russischen Dokumente samt deutscher Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers?

Danke und Gruß,
Stefan

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 01 Jul 2007, 07:51
von astronic
Erst einmal vielen Dank allen Antwortenden. Das Begleitschreiben werde ich, wie von Zeppelin vorgeschlagen, beglaubigen lassen. Und mittlerweile bin ich doch ganz optimistisch, dass das mit dem Visum was wird. :) Einen Termin im Konsulat haben wir für die erste Augusthälfte. Leider bin ich auch dieses Mal wieder nicht ganz ohne Fragen.

1) Bei der Verpflichtungserklärung: Trage ich unter Geburtsland "UdSSR" oder "Russische Föderation" ein? Die Dame im Ausländeramt meinte, "Russische Förderation" wäre richtig, im Merkblatt zum Visaantrag heißt es jedoch, man solle (zumindest im Visaantrag) "UdSSR" eintragen.

2) Da meine Mutter die Verpflichtungserklärung abgibt, soll sie auch das formlose Begleitschreiben schreiben, obwohl ja faktisch eigentlich ich der Gastgeber bin? So in der Art "Ich danke dir für die Gastfreundschaft, die du meinem Sohn im Dezember/Januar hast zukommen lassen und lade dich hiermit herzlich zum Gegenbesuch ein?". Oder mache das Begleitschreiben doch besser ich selbst im Namen meiner Familie? Und ist es in Ordnung, wenn ich das Schreiben zweisprachig verfasse (Deutsch, damit das Konsulat es versteht, Englisch, damit meine Russin es versteht)?

3) Ihr Arbeitsvertrag läuft wie gesagt bis zum 30. September (und am 1. Oktober soll sie kommen). Sie könnte daher aktuell eine Arbeitsbescheinigung von ihrem Arbeitgeber erhalten, auf der das Ablaufdatum ihres Arbeitsvertrages nicht vermerkt ist. Sollen wir die miteinreichen? Und wie gehen wir überhaupt damit um, wenn beim Gespräch Detailfragen zu ihrem Arbeitsverhältnis auftauchen? Ehrlich sein, und sagen, dass sie zum Einreisedatum arbeitslos wird (dann sähe das Einreichen der Arbeitsbescheingung aber ein bisschen merkwürdig aus)? Wie stark wird Arbeitslosigkeit gewichtet? Und macht es nicht ggf. ebenfalls einen merkwürdigen Eindruck, wenn wir Immobilienbesitz freiwillig nachweisen, aber uns die Bescheinigung ihres jetzigen Arbeitgebers sparen?

4) Ich schrieb ja schon mal, dass ich ein wenig Angst vor noch unbekannten Fallstricken habe (wie z. B. Frage nach Geburtsdatum des VE-Ausstellers bei Interview im Konsulat, ggf. VE/Krankenversicherung zzgl. zum Visum bei Einreise nötig, seit Neustem: VE, die mehr als 3 Monate vor dem Einreisedatum ausgestellt wird, kann vom Konsulat abgelehnt werden). Falls euch noch etwas in der Richtung einfällt, was man unbedingt beachten sollte, aber gerne übersieht: Bitte sagt es mir. :)


Vielen Dank noch mal allen Antwortenden. Dass meine russische Freundin ihr Visum erhält, ist persönlich sehr wichtig für mich, und deshalb bin ich wirklich ungeheuer dankbar, bei diesem komplexen Thema nicht allein auf weiter Flur zu stehen. Wer mal in der Nähe von Dortmund ist (oder hier wohnt) und Lust auf ein Bier hat, gebe bitte Bescheid. :)

Grüße,
Stefan

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 01 Jul 2007, 12:21
von fremantle
Zu 1) In der VE ist das total egal. Jede/r Angestellte/r der Botschaft weiß, dass nunmal die die RF ein Folgestaat der UdSSR war. Wer 20 Jahre alt ist, kann schlecht in der RF geborwn worden sein. Da geht es nur darum, ob die Person, die eingeladen werden soll auch finanziell abgesichert ist in der EU. Im Pass ist es etwas anderes. Also wär' UdSSR korrekt, RF würde Dir aber nicht zum nachteilausgelegt werden. In der Tat muss es aber im Visumsantrag richtig stehen.

2) Das Einladungsschreiben hat immer mein Vater geschrieben, da er auch die VE unterschrieben hat. (Also genaugenommen habe ich es für Ihn als Ghostwriter geschriben). Ich glaube aber das es auch kein Problem darstellt, wenn Du etwas schreibst wie: "Ich möchte gern meine Freundin meinen Eltern vorstellen und sie zu uns einladen. Meine Mutter freut sich schon, deshalb legt sie dem Schreiben die VE bei ..." In jedem Fall würde ich den Zusammenhang darstellen, dass eine andere Person die VE gemacht hat. Wir haben dieses nur in Deutsch eingereicht, aber meine Freundin wusste genau was drin steht. Ich hab es ihr am Tel. mal vorgelesen.

3) Ja wieso nicht. Dann sagt sie, was sie dort gemacht hat, und nicht, dass sie dort seit gestern nicht mehr arbeitet. Oder kann sie schon einen neuen Arbeitsvertrag (vielleicht fiktiv von einem Bekannten als meinetwegen Sekretärin oder Beraterin) aufweisen? Dann ist es noch ehrlicher und besser zu sagen: Ja ich habe bis gestern gearbeitet und möchte nun die Zeit bis zum neuen Job nutzen, meinen Freund in D zu besuchen. Wenn Sie das gleich am Anfang angiebt, zusammen mit dem Immo-Besitz, dann spielt sie ja mit offenen Karten.

4) Ich glaube, wenn sie sagt, dass sie mit Dir befreundet ist und nun in Dtl Deine Mutter als VE-steller kennen lernt, wird niemand im Konsulat davon ausgehen, dass sie schon alle pers. Daten Deiner Mutter auswendig kann. Das sollte so aber auch aus der persönlichen Einladung von Dir oder Deiner Mutter hervorgehen. An Eurer Stelle würde ich für sie schon in Dtl eine KV Versicherungf abschliessen und die Kpoie der Police dann der VE beilegen. Das kostet relativ wenig Geld und macht einen glaubwürdigen Eindruck. Ich kenn nur die Preise der Allianz, da kostet bis zu 31 Tagen jeder Tag 1,10 EUR. Der Tarif heisst Auslandsreise-KV Tarif R 78 und ist für ausländische gäste in Dtl. Vielleicht sind andere da noch günstiger. Dass die VE höchstens 3 Monate alt sein durfte war schon vor 2 Jahren so. Wie streng das gehandhabt wird, weiss ich nicht.

5) Viel Erfolg! Du scheinst gut vorbereitet zu sein.

;)

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 02 Jul 2007, 23:25
von astronic
Also bei 3) bin ich mir immer noch nicht ganz schlüssig. Ich meine, nur Immobilienbesitz aber nicht Arbeit nachzuweisen, ist merkwürdig. Jemand der freiwillig Dokumente einreicht, würde meist ja beides machen. Den aktuellen Arbeitsnachweis einzureichen wäre zwar nicht gelogen (sie arbeitet derzeit dort ja noch), macht aber keinen guten Eindruck, wenn sie auf Nachfrage ehrlicherweise mitteilen würde, dass sie dort nur noch bis zum 30. September arbeitet. Und wenn wir direkt sagen, dass sie arbeitslos wird, macht das ebenfalls keinen tollen Eindruck und wir können uns den Arbeitsnachweis auch gleich schenken.

Was das freiwillige Begleitschreiben anbelangt, habe ich bislang mal Folgendes zusammenformuliert (und mich dabei aus Zeppelins Vorschlag bedient):
Liebe ...,

für die erwiesene Gastfreundschaft bei meinem Besuch bei dir und deiner Familie vom ... bis ... in ... möchte ich mich gern revangieren. Ich lade dich herzlich zu einem Gegenbesuch vom 1. bis 31. Oktober 2007 zu mir nach ... ein. Bei deinem Besuch wirst du bei mir beherbergt und ich würde dir gerne etwas von meiner Heimat zeigen. Wir sollten zum Beispiel im nahegelegenen Münsterland Rad fahren, den Serengeti-Park in Hodenhagen besuchen, einen Abstecher zum Oktoberfest machen und natürlich das Ruhrgebiet erkunden.

Meine Eltern, Diplom-Betriebswirt/StB ... und Steueroberamtsrätin ..., freuen sich ebenfalls sehr darauf, dich kennenzulernen. Die Verpflichtungserklärung meiner Mutter ist daher beigefügt.

Ich bestätige hiermit gegenüber dem deutschen Konsulat, dass dein Besuch ausschließlich den genannten Zwecken dient und du wie geplant am Ende deines Besuches wieder in deine Heimat zurückkehren wirst. Das deutsche Konsulat bitte ich hiermit, deinem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Bitte füge dieses Schreiben deinem Visaantrag bei und bitte darum, es bei der Bearbeitung deines Antrages zu berücksichtigen. Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Herzliche Grüße!
...
Ich hoffe mal, der Grund, warum meine Mutter die VE abgibt und nicht ich, ist auch so offenkundig, ohne dass ich was dazu schreiben muss. Was haltet ihr von diesem Text? Ist das OK so oder bin ich irgendwo in Fettnäpfchen getreten? Soll ich das Oktoberfest vielleicht besser rausnehmen, weil ich doch recht weit von München entfernt wohne? Ist es klug, die Berufsbezeichung der Eltern zu erwähnen?

Ebenso plagt mich nach wie vor ein wenig Unwohlsein, dass ich Verfasser dieser formlosen Einladung bin, meine Mutter aber die formelle Einladung/Verpflichtungserklärung abgibt.

Für jedwede Anmerkungen oder Kritik vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan