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Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / zum Ausländerrecht
Verfasst: 18 Jun 2007, 10:30
von manuchka
Zejtnot_ hat geschrieben:manuchka hat geschrieben:Ich frage mich jetzt, ob das bei der Post auch ohne ihre Anwesenheit geht...
Wenn Du einen Mietvertrag hast: Ja.
Hab ich aber nicht, wir sind ja verwandt.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / russ. Ausländerrech
Verfasst: 18 Sep 2007, 13:33
von Marco
Aufgrund der Migration des Forums funktionieren die Links des Ursprungsposts nicht mehr.
Falls du mal Zeit hast Zejtnot.......
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / russ. Ausländerrech
Verfasst: 18 Sep 2007, 14:24
von achim
Ich habs gesehen und geändert.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 20 Jan 2009, 13:15
von picolina
Hallo liebe Gesetzauskenner!
Da ich eine absolute Anfängerin in Sachen Empfangen von Ausländer (Deutsche) in Russland (Moskau), möchte ich diesen Thread wieder auswecken. Es kann sein dass meine Fragen bereits in anderen Threads bantwortet wurden, ich habe sie aber leider nicht gefunden.
1. Mein deutscher Freund war mit mir zusammen in Moskau vor 2 Jahre zu Besuch. Wir haben Visum für ihn über eine Firma in Deutschland (all inkl. Visum, Einladung, Versicherung) gemacht. Wir waren eine Woche hier, haben aber ihn hier nicht registriert, gemeldet oder sonst noch was... Würde er eventuell Probleme bei der nächsten Einreise bekommen? Wenn ja, wie kann man sie lösen?
2. Vorausgesetzt er DARF noch mal nach Moskau einreisen

und wir wollen diesmal alles richtig machen, können wir in jeder Postfiliale bzw. УФМС in Moskau ihn anmelden, oder muss man es da machen wo man lebt. Wir wohnen etwas ausserhalb Moskau im Haus, sind aber jeden Tag in Moskau. Ich weiss nicht mal wo es eine Postfiliale in der Nähe meines Hauses gibt.
Ich danke euch im Voraus für die Tipps, Infos oder Links.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 20 Jan 2009, 13:21
von Marco
Zu 1.: Das habe ich auch schon gemacht. Die russichen Grenzbehörden in Moskau am Flughafen interessieren sich nicht für die Registrierung, das war nur für Polizisten interessant um Geld zu bekommen. Das mit dem Visum wird schon klappen. Hat bei mir auch geklappt
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 20 Jan 2009, 13:29
von Sibirier
Zu 1.: Man braucht nur eine Registrierung ab dem 3. Tag an einem Ort. Wenn als Dein Freund in dieser Woche in verschiedenen Orten in Russland war

brauchte er gar keine Registrierung machen. Deswegen wird es wohl mit dem Visum auch wieder klappen.
Zu 2.: In der Regristrierung gibst Du ja die Adresse an, wo Dein Freund die aufhält. Es kann schon sein, dass Du beim Postamt Deines Wohnbezirkes die Regristrierung durchführen muss. Um sicher zu gehen, geh doch einfach in das nächste Postamt und frage nach.... Aber vielleicht weiss Manu ja den Gesetzestext dazu...
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 20 Jan 2009, 13:42
von picolina
Danke für die schnellen Antwort
zu 1. : Heisst es, dass er bei dem Antrag für neues Visum angebon soll dass er in verschiedenen Städte war und nirgendwo länger als 3 Tage blieb? Werden sie es überprüfen?
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 20 Jan 2009, 13:44
von Dietrich
Nein, zum Thema Registrierung werden die bei der Beantragung des Visums ueberhaupt nichts fragen, weil es ihnen egal ist.
Beantragt einfach ein Visum.....
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 20 Jan 2009, 14:10
von picolina
Danke Dietrich.
Ich bin letzte Woche mit einem Deutschen nach MOskau geflogen und er meinte das Probleme bei der Einreise am Flughafen kommen können. Er war sooo davon überzeugt dass es schwer fiel ihm nicht zu glauben. AUs diesem Grund bin ich so verunsichert... Aber ich glaube dass in Russland alles lösbar ist...

Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 20 Jan 2009, 14:16
von zimdriver
Bei einer Woche Aufenthalt vor zwei Jahren passiert gar nichts, denke ich. Das ist verjährt oder unter den Tisch gefallen...
Die Einladung fürs Visum beantragst Du? Dann kannst Du ihn bei Dir in der zuständigen Postfiliale auch registrieren. Wenn das eine Agentur macht, bekommt Dein Freund eine Adresse, wo er hintraben muss.
Mehr Gesetzeskenntnis habe ich nicht.