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Re: Besuch in Deutschland
Verfasst: 13 Nov 2008, 07:15
von Norbert
kazan hat geschrieben:achim hat geschrieben:...Es gibt auch die Möglickeit eines Touristenvisas.
Hat das noch keiner ausprobiert? :( Würde mich sehr interessieren.
Also soviel ich weiß, ist das meist komplizierter als eine Einladung aus Deutschland, da es Touristenvisa nur für komplett gebuchte Reisen gibt - also mit Hotel und allem drum und dran. Wird also teuer ...
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 13 Nov 2008, 11:47
von senfi
Einige russische Freunde von mir haben schon Touristenvisas gemacht. Man braucht dafür
eine BESTÄTIGTE und BEZAHLTE Hotelbuchung in D als Anlage zum Visaantrag.
Je hochpreisiger das Hotel in D ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Visa erteilt wird.
Es muss KEIN 5-Sterne-Hotel sein, aber auch wohl nicht unter 3.
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 27 Nov 2008, 01:02
von kazan
Danke.
Ausländerbehörde - Verpflichtungserklärung
Ist die Bonität auf der Grundlage der eigenen Einkünfte nicht gegeben, so können Sie die Bonitätsgarantie auch mit einem ausreichenden Sparguthaben nachweisen. Das Guthaben muss in diesem Fall mit einem Sperrvermerk und zweckgebunden verpfändet werden. Die Freigabe des Guthabens erfolgt sobald der Eingeladene nachweislich ausgereist ist.
Um welche Summe(n) handelt es sich
da?
Habe irgendwo etwas von einem Tagessatz von 50.-EUR gelesen, darinnen sind ja aber nicht alle Kosten enthalten! Gibt es eine "Faustformel"? Ich will abschätzen, ob für mich so ein
verpfändetes Sparguthaben einfacher einzurichten ist, da ich nicht
angestellt bin...
Danke
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 27 Nov 2008, 01:47
von Zeppelin
kazan hat geschrieben:Um welche Summe(n) handelt es sich da?
Habe irgendwo etwas von einem Tagessatz von 50.-EUR gelesen, darinnen sind ja aber nicht alle Kosten enthalten! Gibt es eine "Faustformel"? Ich will abschätzen, ob für mich so ein verpfändetes Sparguthaben einfacher einzurichten ist, da ich nicht angestellt bin...
Danke
Soweit ich weiß Pfändungsfreibetrag zzgl. der Aufenthalts- und Unterkunftskosten des Gastes.
Doch wenn Du nicht angestellt bist, kannst Du Dein Einkommen doch sicher per Steuerbescheid belegen?
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 27 Nov 2008, 11:28
von Norbert
Der Tagessatz ist meines Wissens nach verschieden. Habe schon von 35 und 50 Euro gehört. Andere Städten akzeptieren ausschließlich Einkommen und keinerlei Sperrkonten etc.
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 27 Nov 2008, 12:05
von CSB_Wolf
kazan hat geschrieben:
Um welche Summe(n) handelt es sich da?
Habe irgendwo etwas von einem Tagessatz von 50.-EUR gelesen, darinnen sind ja aber nicht alle Kosten enthalten! Gibt es eine "Faustformel"? Ich will abschätzen, ob für mich so ein verpfändetes Sparguthaben einfacher einzurichten ist, da ich nicht angestellt bin...
Danke
Mit etwa 3000.--Euro solltest Du schon Rechnen. In der Schweiz etwa 20.000.--Franken. Sparbuch verpfänden ist vielleicht der falsche Ausdruck, es wird einfach bei der Aussländerbehörde hinterlegt.
Gruss
wolf
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 27 Nov 2008, 13:48
von kazan
@CSB_Wolf
Ehrlich gesagt klangen mir deine 3000.- durchaus plausibel. Ich hab mich nur gefragt, welchen Zeitraum es sich handelt...
Nun beim Amt mal angerufen und freundlich bedient worden!!!

Es sind nur knapp
300.- pro Person und Monat (orientiert sich am Sozialhilfesatz, oder wie man das nennt!)

Für das
Sparbüchle braucht man aber ein Zettelchen vom Amt, in dem dann die Bank bestätigt, dass es zugunsten des Amtes gesperrt ist. Doch einmal mehr zum Amt laufen sollte ja auch kein Problem sein...

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 27 Nov 2008, 14:13
von Norbert
Kazan, wie schon gesagt, diese Summe hängt stark vom lokalen Amt ab. Du scheinst ein sehr kulantes zu haben. Dresden will einen Tagessatz, so dass man schnell auf über 500 Euro kommt. Ich habe von Gemeinden in Hessen gehört (Name leider vergessen), die sind mit Sperrkonten in keinem Fall zufrieden zu stellen.
(Der Hintergrund wurde mir mal so erklärt: Wenn der Ausländer später nicht ausreist und Sozialhilfe verlangt, dann muss dies die Gemeinde gewährleisten ... 300 Euro würden ihr dabei wenig helfen.)
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 27 Nov 2008, 14:47
von kazan
@Norbert, verstehe. Da ist das Amt dann wirklich kulant. Die scheinen davon auszugehen, dass der Gast auch wieder gehen muß, nach Ablauf des Visums!
Mit welcher Methode könnte denn der Gast ohne Visum hierbleiben und Sozialhilfe beantragen? So einfach scheint mir das auch nicht zu sein!?
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 27 Nov 2008, 14:53
von Zeppelin
kazan hat geschrieben:... dass der Gast auch wieder gehen muß, nach Ablauf des Visums!
Nö! VOR Ablauf des Visums.
Mit welcher Methode könnte denn der Gast ohne Visum hierbleiben und Sozialhilfe beantragen? So einfach scheint mir das auch nicht zu sein!?
Naja. Auch eine Abschiebung geht nicht so schnell. Und wenn jemand erst mal in Abschiebehaft sitzt, wird es für den Staat vorerst ziemlich teuer, falls beim Einlader nicht genug zu holen ist.