Re: Das Konsulat der deutschen Botschaft in Moskau ...
Verfasst: 11 Sep 2007, 15:41
Mit "die bearbeitende Person" meinst Du sicher die 'Kraft' am Schalter, die die Unterlagen entgegengenommen hat?achim hat geschrieben:Als Begründung wurde der neuausgestellte Pass meiner Frau angegeben. (Wer sucht der findet ...)
...
Ich kann nur raten, den Ehepartner beim Gang zu dieser unangenehmen Behörde zu begleiten, ...
Nachtrag: Wie ich später erfahren habe war die bearbeitende Person war eine Russin. ... An der Tatsache der unangebrachten Selbstüberschätzung ändert das natürlich nichts.
Fakt ist aber, dass diese nicht das Geringste zu entscheiden hat. Dieses sog. "Ortspersonal" ist nur für die Abfertigung der Laufkundschaft zuständig. Und Dein Brief wurde dabei wahrscheinlich gar nicht gelesen.
Die Entscheidungen über Visaanträge werden ausschließlich von Beamten des AA getroffen, also von deutschen Staatsangehörigen! Das weiß ich zufällig genau.
Ich kann Dir daher nur raten, den Versuch zu unternehmen, jemanden aus dem Leitungsbereich der Visastelle beim Konsulat an die Strippe zu bekommen. Da kannst Du dann durchaus die Fakten, die Du hier über Deine Frau geschrieben hast, durchaus nochmal benennen. Und ich glaube, dass Du sehr gute Chancen hast, dass es doch noch ein 3-Jahres-Visum werden kann.
Du musst Deinen Ansprechpartner nur dazu bewegen, sich die Vorgeschichte und derzeitigen Lebensumstände Deiner Frau genauer anzusehen; halt auch Dein Begleitschreiben zu beachten.
(Sollte Dein Schreiben gar nicht bis zu dem Entscheider gelangen, wäre das allerdings ein Grund, richtig Rabatz zu machen.)
Das mit dem neuen Pass Deiner Gattin ist kein Argument, sondern eine Farce. Aus der Akte bzw. der IT ist natürlich ersichtlich, dass Deine Frau schon mehrere Visa hatte und eben auch eine weiße Weste (AZR / SIS).
Naja, es ist natürlich völlig richtig, dass wer irgend kann, seine(n) Partner/-in begleiten sollte, wenn ein familiärer Hintergrund bei einem Visaverfahren eine Rolle spielt.
Immerhin gibt es ja auch durchaus solche Erfahrungsberichte, wie den aus dem i4a-Forum, den ich unter http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6732 gepostet habe. Der dortige Berichterstatter schreibt, dass er selbst als 'nur' Verlobter seine Freundin bishin zu dem persönlichen Gespräch begleten konnte, wo dann auch noch die Feststellung von deren Sprachkenntnissen im Rahmen des Antrags auf ein Visum zur Heirat in D stattfand.
Und was da abgelaufen ist, wirft ein ganz anderes Licht auf die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens der Beamten!
Denn wenn die sich strikt an die gegenwärtige Gesetz- und Erlasslage gehalten hätten, wäre halt ein Goethe-Inst. zertifiziertes Zeugnis fällig gewesen anstatt von etwas 'small talk', der ausreichend war.
Es wurde also mal wieder nichts so heiß gegessen, wie es oft diskutiert wird.
@cbs-wolf: Übermäßig aufbrezeln musst Du Dich nicht, wenn Du Deine Frau begleitest.