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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 26 Nov 2007, 19:03
von zimdriver
In D (und anderen Ländern) ist es so, daß diese 90 Tage nur per Halbjahr zählen. Mir leuchtet das auch ein:
Oktober neues Gesetz, bis zum Jahresende dürfen alle da bleiben (ca. 90 Tage), dann nochmals 90 Tage Schonfrist bis Ende März.
Und dann? Bis dahin sollten alle Firmen registriert, überprüft usw. sein und der gemeine Ausländer im Besitz eines Arbeitsvisums oder einer (Vremennoye) Vid Na Zh. Eigentlich ist das ja nichts anderes als die Anwendung gleicher Regeln auf Ausländer.
Zu Finnland:
In einem Nachtrag zu diesem Gesetz war zu lesen, daß die Visa nur im Heimatland oder in Staaten ausgegeben werden dürfen, in denen sich der Ausländer > 90 Tage recjtmäßig aufhalten kann. Damit klappt die EU- Nummer.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 26 Nov 2007, 19:41
von fremantle
achim hat geschrieben:Ob Du allerdings ohne Probleme wieder einreisen kannst, darauf würde ich mich nicht verlassen.
Eben deshalb bangts mir ein bissl.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 27 Nov 2007, 08:33
von Zejtnot
zimdriver hat geschrieben:... der Prozess zum Erhalt der Vremennoye Vid na zhitelstvo. Letzteres hat den Haken, daß man im ersten Jahr für jede Aus- und Einreise ein Einfachvisum benötigt, womit der Paß schön schnell voll werden wird.
Warum? Als Deutscher (gilt nicht für Schweizer und Österreicher) kann man auch im ersten Jahr - also während man "nur" die разрешение на временное проживание" hat - ohne Visum rein und raus. Regelt dieses eine praktische Abkommen zwischen Russland und Deutschland, welches die Visapflicht für Inhaber von vorläufigen und endgültigen Aufenthaltsgenehmigungen aufhebt.

Während der Beantragung braucht man aber in der Tat Ein- und Ausreisevisa (man darf im Land bleiben, ist aber nur geduldet).

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 27 Nov 2007, 08:39
von zimdriver
... aha, meine Information gab mir ein Anwalt, der sich mit EU- Ausländern insgesamt beschäftigt. Trotzdem bleibt dann die Bearbeitungszeit von bis zu 6 Monaten, wenn ich es recht verstanden habe ...

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 27 Nov 2007, 10:18
von Dietrich
Zejtnot_ hat geschrieben:
zimdriver hat geschrieben:... der Prozess zum Erhalt der Vremennoye Vid na zhitelstvo. Letzteres hat den Haken, daß man im ersten Jahr für jede Aus- und Einreise ein Einfachvisum benötigt, womit der Paß schön schnell voll werden wird.
Warum? Als Deutscher (gilt nicht für Schweizer und Österreicher) kann man auch im ersten Jahr - also während man "nur" die разрешение на временное проживание" hat - ohne Visum rein und raus. Regelt dieses eine praktische Abkommen zwischen Russland und Deutschland, welches die Visapflicht für Inhaber von vorläufigen und endgültigen Aufenthaltsgenehmigungen aufhebt.

Während der Beantragung braucht man aber in der Tat Ein- und Ausreisevisa (man darf im Land bleiben, ist aber nur geduldet).
ABER man sollte immer das Abkommen ausgedruckt (auf russisch) mit sich fuehren. Damit kann man die Grenzer schneller dazu bringen, die/den Vorgesetzte(n) zu holen. Und auf kleinen deutschen Flughaefen (in meinem Fall Hannover) gibt es auch jedes Mal Diskussionen und langes Warten, bis endlich jemand da ist, der sich auskennt.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 27 Nov 2007, 10:26
von manuchka
Am WE wollte beim Einchecken die Dame am Hamburger Flughafen schon mein Arbeitsvisum nicht anerkennen ("Das ist ja nur kyriilisch geschrieben, woher soll ich wissen, dass das ein Visum ist?") - da kann ich mir den Spaß mit einer Aufenthaltserlaubnis lebhaft vorstellen.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 27 Nov 2007, 11:34
von Zejtnot
In Frankfurt fragen sie natürlich auch immer, wo mein Visum ist. Ich wedele dann immer mit einer Kopie des Abkommens, wonach man mit Wohnrecht kein Visum braucht.

Aber am Ende müssen sie einen so oder so an Bord lassen, im Zweifelsfall nach Unterschrift, dass man eventuelle Ruckführungskosten übernimmt. Musste ich aber nie unterschreiben.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 03 Mär 2008, 21:10
von Paulchen
Hallo Leute, ich hänge meine Frage einfach mal an diesen Thread hinten dran, auch wenn der schon etwas verstaubt ist.

Zu den neuen Regeln hab ich zwei Fragen:

1.
Ich habe Freitag mein 90/180 Multivisum bei der Botschaft abgeholt. Da steht oben rechts bei Aufenthaltsdauer eine 90. Das bedeutet doch nicht, dass man für die gesamten 365 Tage nur 90 Tage rein kann sondern das beschreibt doch nur, wie lange man am Stück drinnen blieben kann, oder?

2.
Mein Visum ist gültig ab dem 01.03.2008. Allerdings reise ich erst am 15.04.2008 ein, dann aber gleich für 90 Tage am Stück. Wann darf ich dann das zweite Mal wieder einreisen? Am 01.07. weil dann die ersten 180 Tage ab Visumsgültigkeit rum sind? Oder rechnen die 180 Tage ab dem 15.04., also dem Tag, wo ich das Visum quasi eröffne, so dass ich erst ab 16.10. wieder rein kann?

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 04 Mär 2008, 11:57
von Dietrich
Paulchen hat geschrieben:Zu den neuen Regeln hab ich zwei Fragen:

1.
Ich habe Freitag mein 90/180 Multivisum bei der Botschaft abgeholt. Da steht oben rechts bei Aufenthaltsdauer eine 90. Das bedeutet doch nicht, dass man für die gesamten 365 Tage nur 90 Tage rein kann sondern das beschreibt doch nur, wie lange man am Stück drinnen blieben kann, oder?
(Ich nehme mal an, es ist ein Visum fuer Russland!)
90 Tage im Halbjahr. Also wenn es ein Jahresvisum ist, dann kannst du 2x90 Tage damit in Russland sein.
Paulchen hat geschrieben:2.
Mein Visum ist gültig ab dem 01.03.2008. Allerdings reise ich erst am 15.04.2008 ein, dann aber gleich für 90 Tage am Stück. Wann darf ich dann das zweite Mal wieder einreisen? Am 01.07. weil dann die ersten 180 Tage ab Visumsgültigkeit rum sind? Oder rechnen die 180 Tage ab dem 15.04., also dem Tag, wo ich das Visum quasi eröffne, so dass ich erst ab 16.10. wieder rein kann?
16.10.

Dietrich.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 04 Mär 2008, 12:35
von Zejtnot
Beitrag hatte ich geschrieben, als es wieder Probleme mit dem Server gab ... insofern eine Dopplung mit Dietrich.
Paulchen hat geschrieben:Das bedeutet doch nicht, dass man für die gesamten 365 Tage nur 90 Tage rein kann sondern das beschreibt doch nur, wie lange man am Stück drinnen blieben kann, oder?
Beides stimmt nicht. Du darfst pro Halbjahr nur 90 Tage rein.
Paulchen hat geschrieben:Mein Visum ist gültig ab dem 01.03.2008. Allerdings reise ich erst am 15.04.2008 ein, dann aber gleich für 90 Tage am Stück. Wann darf ich dann das zweite Mal wieder einreisen? Am 01.07. weil dann die ersten 180 Tage ab Visumsgültigkeit rum sind? Oder rechnen die 180 Tage ab dem 15.04., also dem Tag, wo ich das Visum quasi eröffne, so dass ich erst ab 16.10. wieder rein kann?
In irgendeinem Thread hatten wir letzten analysiert, dass die 180 Tage ab der ersten Einreise gezählt werden. Damit darfst in Deinem Beispiel in der Tat erst wieder ab 16.10 einreisen.

Alternative 1: Du fliegst dieser Tage mal schnell für ein paar Stunden nach Russland, damit die 180 Tage schon ab jetzt zählen.

Alternative 2: Nach dem Ablauf der ersten 90 Tage das Visum annulieren lassen und ein neues beantragen - hier hat letztens jemand berichtet, dass das geklappt hat. Halte ich aber für gewagt.