Seite 5 von 44

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 10 Nov 2008, 19:46
von Sibirier
Die Übersetzung lass hier in Russland von einer Übersetzerin mit Diplom machen. Anschl. wird die Übersetzung vom Notar beurkundet. Ist glaube ich billiger, als in DE.

Aber Apostille muss schon dran sein...

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 10 Nov 2008, 20:01
von kazan
Ok verstanden, die Überstzung ist kein Service vom Amt in DE. Und Apostille ist klar.
Frage: Hätte ich einen Notar in DE mit Russischkentnissen, könnte ich die Übersetzungsbeglaubigung hier in DE machen? Oder ist das aus russisch bürokratischen Gesichtspunkten nicht anzuraten?

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 11 Nov 2008, 07:34
von Kationok
Norbert hat geschrieben: Beizulegen sind Einkommensbestätigungen, eine volle Passkopie (mit allen Ein- und Ausreisestempeln) sowie - nicht immer, aber immer öfter - ein aktualisierter Antrag auf Verlängerung der Registrierung inklusive der dazu notwendigen Nachweise (Zustimmung des Vermieters und der Hausverwaltung (Forma 1N)).
Was du alles weisst! Als ich mich meinen Registrationsstempel bekam, habe ich gleich nachgefragt, welche Dokumente ich in einem Jahr vorbeibringen muss und die Bearbeiterin hat mir gesagt:"Kommen sie in ca. einem Jahr wieder hierher (*und stellen sich drei Stunden an, vielleicht noch am falschen Zimmer*) und ihnen wird mitgeteilt, welche Dokumente sie vorlegen muessen (*wobei wir ihnen nie die vollstaendige Liste mitteilen, sondern nur max. 3/4 der notwendigen Dokumente*). :evil:

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 11 Nov 2008, 07:52
von Norbert
kazan hat geschrieben:Hätte ich einen Notar in DE mit Russischkentnissen, könnte ich die Übersetzungsbeglaubigung hier in DE machen? Oder ist das aus russisch bürokratischen Gesichtspunkten nicht anzuraten?
Nicht anzuraten, weil dann die russische Behörde unter Umständen sagt: "Ich verstehe nicht, was der Notar drunter geschrieben hat!" ("Beglaubigt am ..." könnte ja auch eine Ablehnung sein ...)

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 11 Nov 2008, 14:06
von bella_b33
Sibirier hat geschrieben:Die Übersetzung lass hier in Russland von einer Übersetzerin mit Diplom machen. Anschl. wird die Übersetzung vom Notar beurkundet. Ist glaube ich billiger, als in DE.

Aber Apostille muss schon dran sein...
Richtig, genau so haben wir es letzte Woche machen lassen, morgens zum Übersetzer, nachmittags gleich zum Notar, wo uns der Übersetzer die Sachen alle persönlich vorbeigebracht hat. :) also bisher kann ich von russischen Ämtern nichts schlechtes berichten ;) :) aber das wird wohl noch kommen.

Viele Grüße
Silvio

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 17 Nov 2008, 19:17
von kazan
Norbert hat geschrieben:(5) Einkommensnachweis. Meist per Formular NDFL-2, es geht aber auch mit Zinsen oder anderen Geldeinnahmequellen - mindestens das Existensminimum (3700 Rubel pro Monat, glaube ich). Es geht auch, wenn die Ehefrau mindestens das Doppelte verdient (also 7400 Rubel)

(9) Heiratsurkunde mit Übersetzung und beglaubigter Kopie.
a.) Zu diesem Formular NDFL-2 finde ich fast nichts im Netz, ist das ein russ. Formular? Gilt das also nur für russ. Einkommen?
b.) Ist bis auf Punkt 9 in der Liste alles das gleiche Prozedere, auch wenn man nicht verheiratet ist?
Danke

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 18 Nov 2008, 07:55
von Norbert
kazan hat geschrieben:a.) Zu diesem Formular NDFL-2 finde ich fast nichts im Netz, ist das ein russ. Formular? Gilt das also nur für russ. Einkommen?
Das ist eine Art Lohnsteuerkarte, die man als in Russland Angestellter vom Arbeitgeber bekommt. Wenn man kein Einkommen in Russland hat, muss man sein Einkommen anderswo nachweisen und sicher notariell übersetzen lassen.
b.) Ist bis auf Punkt 9 in der Liste alles das gleiche Prozedere, auch wenn man nicht verheiratet ist?
Ja, in diesem Fall käme dann halt noch ein Schreiben hinzu, worauf Du Deinen Aufenthalt begründest. Also warum Du in Russland sein willst und was der russische Staat davon haben wird.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 23 Nov 2008, 14:23
von Norbert
Ich habe den Thread (a) umbenannt, um Unklarheiten mit dem Wort "Wohnrecht" zu vermeiden. (b) habe ich das Thema verallgemeinert (nicht nur für Ehepartner von Russen) und aktualisiert. (c) habe ich es von Ehepartner-Rubrik in die Rubrik für mittelfristigen Aufenthalt verschoben. Und (d) habe ich eine Grafik zur Abschreckung gemalt - dies sind die Amtswege, die für meinen вид на жительство notwendig waren.

P.S.: Dieses "отмена невозможна." ist zufällig reingerutscht. Finde es aber sehr passend. :D

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 23 Nov 2008, 21:11
von Norbert
Ich habe die Diskussion zum Thema Preise bei Übersetzungen abgetrennt: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=8582

Einzig Zeppelins Kommentar bezog sich noch auf dieses Thema hier:
Zeppelin hat geschrieben:@Norbert: Die Karte ist ja obergeil. :D

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 21 Jan 2009, 22:13
von bella_b33
Norbert hat geschrieben:
Stromberg hat geschrieben:Meine разрешение habe ich erst diesen Mai bekommen (2008). Weiss jemand, wann ich den Antrag auf вид stellen kann? Muss ich bis Mai 2009 warten, oder kann ich schon frueher?
Du kannst ein halbes Jahr vorher beginnen. Wurde mir gesagt.
Was braucht man alles zur Beantragung eines Vid na Shittelstwo? Sicherlich andere Papiere als für die Rashenje, oder?

Viele Grüße
Silvio