Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 12 Okt 2011, 13:11
In Frankfurt läuft das z.B. so:
Falls ihr erst noch nach D fliegt, so KANN sie es wohl nur beim Rückflug aus D machen, denn Vorraussetzung ist, dass die Waren auch im Flugzeug mitgenommen werden, wobei sich das verfahren unterscheidet, je nachdem ob die Sachen im Koffer oder Handgepäck sind (siehe oben).
Sie sollte auf jeden Fall versuchen diese Tax-Refund-Cheques bereits in den Geschäften zu erhalten, die dann nur noch vom Zoll abgestempelt werden.
Falls sie also direkt von Rom nach Hause fliegt, natürlich in Rom.http://www.frankfurt-airport.de/content/frankfurt_airport/de/check-in_gepaeck/zoll_steuern/mwst_-rueckerstattung.html hat geschrieben: Wie und wo bekomme ich meine Mehrwertsteuer zurück?
Wenn Sie die Europäische Union (EU) verlassen und Ihren Wohnsitz außerhalb dieser haben, können Sie sich die Mehrwertsteuer für Waren, die Sie innerhalb der EU gekauft haben, rückerstatten lassen. Zur Rückerstattung benötigen Sie eine Ausfuhrbestätigung, die Sie am Flughafen Frankfurt beim Zoll erhalten. Unter Vorlage der Ausfuhrbestätigung erhalten Sie dann nach der Passkontrolle bei Global Refundeine Barauszahlung der Mehrwertsteuer abzüglich einer Gebühr.
Sie transportieren die Ware in Ihrem Handgepäck?
Bitte wenden Sie sich auf dem Weg zu Ihrem Flugsteig (Gate) an das jeweilige Zollbüro nach der Passkontrolle. Dort erhalten Sie zunächst den Zollstempel und erhalten dann ein paar Schritte weiter, nach der Passkontrolle, Ihre Mehrwertsteuer bei Global Refund zurückerstattet.
Sie transportieren die Ware in Ihrem aufzugebenen Gepäck?
Bitte lassen Sie das Gepäck am Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft abfertigen. Weisen Sie das Servicepersonal darauf hin, dass Sie für Gegenstände im Gepäck die Ausfuhrbestätigung vom Zoll benötigen. Das Gepäck wird dann mit einem Gepäckanhänger versehen und Sie können es danach dem Zoll vorführen.
Je nachdem, wo Ihr Check-in Schalter ist, finden Sie folgende Zollstellen:
Im Terminal 1: Abflughalle B, Ebene 2 (in der Nähe von Schalter 643), nachts in der Gepäckausgabe B (21:00 bis 06:30 Uhr).
Im Terminal 2: Gegenüber der Check-In Schalter, in der Nähe der Ausgänge.
Falls ihr erst noch nach D fliegt, so KANN sie es wohl nur beim Rückflug aus D machen, denn Vorraussetzung ist, dass die Waren auch im Flugzeug mitgenommen werden, wobei sich das verfahren unterscheidet, je nachdem ob die Sachen im Koffer oder Handgepäck sind (siehe oben).
Sie sollte auf jeden Fall versuchen diese Tax-Refund-Cheques bereits in den Geschäften zu erhalten, die dann nur noch vom Zoll abgestempelt werden.