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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 12 Okt 2011, 13:11
von Dietrich
In Frankfurt läuft das z.B. so:
http://www.frankfurt-airport.de/content/frankfurt_airport/de/check-in_gepaeck/zoll_steuern/mwst_-rueckerstattung.html hat geschrieben: Wie und wo bekomme ich meine Mehrwertsteuer zurück?

Wenn Sie die Europäische Union (EU) verlassen und Ihren Wohnsitz außerhalb dieser haben, können Sie sich die Mehrwertsteuer für Waren, die Sie innerhalb der EU gekauft haben, rückerstatten lassen. Zur Rückerstattung benötigen Sie eine Ausfuhrbestätigung, die Sie am Flughafen Frankfurt beim Zoll erhalten. Unter Vorlage der Ausfuhrbestätigung erhalten Sie dann nach der Passkontrolle bei Global Refundeine Barauszahlung der Mehrwertsteuer abzüglich einer Gebühr.


Sie transportieren die Ware in Ihrem Handgepäck?

Bitte wenden Sie sich auf dem Weg zu Ihrem Flugsteig (Gate) an das jeweilige Zollbüro nach der Passkontrolle. Dort erhalten Sie zunächst den Zollstempel und erhalten dann ein paar Schritte weiter, nach der Passkontrolle, Ihre Mehrwertsteuer bei Global Refund zurückerstattet.

Sie transportieren die Ware in Ihrem aufzugebenen Gepäck?

Bitte lassen Sie das Gepäck am Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft abfertigen. Weisen Sie das Servicepersonal darauf hin, dass Sie für Gegenstände im Gepäck die Ausfuhrbestätigung vom Zoll benötigen. Das Gepäck wird dann mit einem Gepäckanhänger versehen und Sie können es danach dem Zoll vorführen.


Je nachdem, wo Ihr Check-in Schalter ist, finden Sie folgende Zollstellen:

Im Terminal 1: Abflughalle B, Ebene 2 (in der Nähe von Schalter 643), nachts in der Gepäckausgabe B (21:00 bis 06:30 Uhr).

Im Terminal 2: Gegenüber der Check-In Schalter, in der Nähe der Ausgänge.
Falls sie also direkt von Rom nach Hause fliegt, natürlich in Rom.
Falls ihr erst noch nach D fliegt, so KANN sie es wohl nur beim Rückflug aus D machen, denn Vorraussetzung ist, dass die Waren auch im Flugzeug mitgenommen werden, wobei sich das verfahren unterscheidet, je nachdem ob die Sachen im Koffer oder Handgepäck sind (siehe oben).

Sie sollte auf jeden Fall versuchen diese Tax-Refund-Cheques bereits in den Geschäften zu erhalten, die dann nur noch vom Zoll abgestempelt werden.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 12 Okt 2011, 14:29
von Sibirier
Ich bin mir aber nicht sicher, ob z. B. Tax-Refund in Frankfurt italienische Rechnungen entgegen nimmt, oder ob man diese an die italienische Tax-Refund-Stelle senden muss....(ggfs. auch umgekehrt...).

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 12 Okt 2011, 14:53
von patznjeschniki
Danke für die schnelle Antwort! Das hilft mir schon mal sehr.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 12 Okt 2011, 16:50
von Dietrich
Sibirier hat geschrieben:Ich bin mir aber nicht sicher, ob z. B. Tax-Refund in Frankfurt italienische Rechnungen entgegen nimmt, oder ob man diese an die italienische Tax-Refund-Stelle senden muss....(ggfs. auch umgekehrt...).
Lies dir die Regelung durch:
Wenn Sie die Europäische Union (EU) verlassen und Ihren Wohnsitz außerhalb dieser haben, können Sie sich die Mehrwertsteuer für Waren, die Sie innerhalb der EU gekauft haben, rückerstatten lassen. Zur Rückerstattung benötigen Sie eine Ausfuhrbestätigung, die Sie am Flughafen Frankfurt beim Zoll erhalten. Unter Vorlage der Ausfuhrbestätigung erhalten Sie dann nach der Passkontrolle bei Global Refundeine Barauszahlung der Mehrwertsteuer abzüglich einer Gebühr.
Wie soll das in Italien funktionieren, wenn man danach nach D reist, also die EU nicht verlässt?

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 12 Okt 2011, 19:46
von Sibirier
Nee, ich hatte eher gedacht, da das UStG ja doch noch "Ländersache" ist zumindest in Höhe des USt-Satzes, das es evtl. auch unterschiedliche Auszahlungsmodalitäten bei Tax-Refund gibt. D. h. wenn höherer USt-Satz evtl. auch höhere Erstattung....usw. Aber ich hatte auch nicht auf deren Seite nachgeforscht....das hätte der TO auch selber machen können.... ;)

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 13 Okt 2011, 10:49
von Dietrich
Man muss allerdings noch beachten, dass man nicht einfach rechnen kann 119 Euro Brutto sind 19 Euro USt zurück.
Die rechnen da bei kleinen Summen wesentlich weniger und Gebühren kommen dann meist auch noch oben drauf.
Also richtig lohnen tut sich der Aufwand erst bei ein paar hundert Euro.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 13 Okt 2011, 11:19
von manuchka
Dietrich, das sollte bei der Konstellation ja kein Problem sein:
patznjeschniki hat geschrieben:.. wollen wir über Silvester nach Rom reisen und dort natürlich auch einkaufen (russsiche Frauen und italienische Mode ;-) )...
;) Wobei man "russische" vermutlich weglassen könnte...

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 13 Okt 2011, 11:33
von Dietrich
In dem Fall hast du bestimmt recht!
Allerdings lesen das hier u.U. ja auch andere, die dann demnächst bei Deichmann für 29,95 auch nach dem Tax-free-Formular fragen.... und dann nachher enttäuscht sind, wenn sie nach Abzug der Gebühren noch 15 Euro dazuzahlen müssen.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 01 Nov 2011, 09:07
von Zejtnot
Um noch einmal etwas Ordnung in die Sache zu bringen:

(1) Man lässt sich zunächst im Laden das Zollfrei-Formular geben, falls der Laden bei der Aktion mitmacht. (In aller Regel erkennt man dies am blauen Taxfree-Symbol an der Tür, inzwischen leicht modifiziert, da die Firma neuerdings Global Blue heißt.) Der Laden prüft den Pass des Einkäufers, stempelt das Formular, füllt ein paar Felder aus und fertig. Die restlichen Felder füllt man irgendwann mal selbst aus, während des Urlaubs. Mehraufwand etwa 1 bis 10 Minuten. (Manchmal muss man extra zur Zentralkasse, da nur diese den Wisch hat.)

(2) Wenn man das Zollgebiet, wo der Einkauf erledigt wurde, verlässt, lässt man sich den Wisch vom Zoll abstempeln. Das Zollgebiet ist nicht immer gleich der Visagültigkeit - beispielsweise sind die Schweiz und Norwegen im Schengen-Abkommen, aber nicht in der europäischen Zollunion. Wenn man also in der Schweiz etwas zollfrei ausführen will, muss man dies an der Schweizer Grenze abstempeln lassen. Italienische Einkäufe können hingegen auch bei der Ausreise via Deutschland an der deutschen Grenzstation bestätigt werden.

Der Ablauf ist dabei in jedem Flughafen unterschiedlich - man sollte beim Checkin fragen. In Berlin geht man erst zum Zoll, bekommt den Stempel, dann geht man zum Checkin und gibt das Gepäck ab. In Frankfurt geht man erst zum Checkin, lässt sich den Gepäckaufkleber an das Gepäck kleben, nimmt den Koffer wieder vom Band und bringt ihm zum Zoll. Dort zeigt man die Ware (Koffer öffnen, oder auch nicht) und nach Erhalt des Stempels geht der Koffer direkt vom Zoll ins Flugzeug.

Mehraufwand: Je nach Schlange am Zoll 3 bis 15 Minuten.

(3) Mit dem Stempel vom Zoll geht man zum Schalter der Taxfree-Firma (meist also Global blue, hinter der Sicherheitskontrolle). Dort kann man alle abgestempelten Formulare der letzten drei Monate abgeben - auch aus anderen Zollgebieten (ich habe in Deutschland schon norwegische Formulare abgegeben)! Meist ist da eine riesige Schlange - man kann aber auf dem Formular einfach eine Kredikarten- oder Kontonummer angeben und den Wisch in den Briefkasten werfen - hat bei mir immer geklappt. Man kann die Formulare auch aus dem Heimatland per Post an Global Blue schicken. Mehraufwand ohne Schlange: 1 Minute. Mit Schlange: bis zu 30 Minuten. Mit Briefkasten: 10 Sekunden.

Nachträge:
zu (1): Neben Global Blue gibt es auch noch mindestens einen anderen Anbieter. Dieser ist aber weniger verbreitet. In jedem Fall nehmen beide Anbieter etwa ein Drittel der Rückerstattung als Gebühren. Wer das vermeiden will kann auch eine normale Ausfuhrbescheinigung machen, vom Zoll abstempeln lassen und dann an den Laden schicken. Dieser sollte die volle Mehrwertsteuer zurückerstatten - aber viele Läden lehnen das wegen dem Aufwand ab (siehe Diskussion oben).

zu (2): Tipp am Rande - wer Übergepäck hat, kann auf dem Weg vom Checkin zum Zoll noch einmal ein paar Kilo im Koffer verschwinden lassen. Dies kann sich mehr Lohnen als das Taxfree selbst, ist aber natürlich Betrug gegenüber der Airline.

zu (2): Auch Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) können den Zollstempel ersatzweise geben - aber nur in Ausnahmefällen und gegen eine Zusatzgebühr.
Dietrich hat geschrieben:Allerdings lesen das hier u.U. ja auch andere, die dann demnächst bei Deichmann für 29,95 auch nach dem Tax-free-Formular fragen.... und dann nachher enttäuscht sind, wenn sie nach Abzug der Gebühren noch 15 Euro dazuzahlen müssen.
Dies ist ausgeschlossen, da es keine Gebühren gibt, sondern nur eine geringere Rückvergütung als die Steuer. Bei 29,95 ist die Rückerstattung beispielsweise 3 Euro, wenn ich mich recht entsinne, also wesentlich weniger als 19 % der Summe. Davon lebt Global Blue!

Fazit: Ich kann es nur empfehlen - auf diesem Wege hole ich mir nach jedem Urlaub noch 40 bis 80 Euro zurück, für einen relativ geringen Mehraufwand. Das nervigste ist dabei eigentlich das Ausfüllen des Formulars. Auf dem Flughafen sitzt man sowieso meist nur rum und wartet auf den Abflug (weil man sicherheitshalber "etwas früher" hingefahren ist) - da ist der Gang zum Zoll (den man notfalls weglassen kann) eigentlich ein netter Zeitvertreib.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 01 Nov 2011, 12:17
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben:Um noch einmal etwas Ordnung in die Sache zu bringen:

(1) Man lässt sich zunächst im Laden das Zollfrei-Formular geben, falls der Laden bei der Aktion mitmacht.
Wenn der Laden da nicht mit bei ist, dann ists, bis auf ein paar Schreibarbeiten, sogar noch ein wenig lukrativer in meinen Augen, die Tax-Free verdienen nämlich in meinen Augen schon ein paar Prozente zuviel daran(ich kenne das Unternehmen aus anderen Ländern, in Singapur bekam man ja nur noch um die 10% zurück, der Rest war Gebühren). Auch muss man nicht auf irgendwelche Aufkleber an Geschäften achten oder sowas, mann muss nur ein wenig Zeit investieren:

- Man lädt sich beim Zoll die Ausfuhrbescheinigung runter,
- füllt Diese Bescheinigung aus und kopiert sich die Rechnung
- zeigt das Gerät und Reisepass beim Zoll vor(Wohnort sollte da drinnen besser auf Russland stehen, sonst kann es, trotz VID, Ärger geben)
- Zoll stempelt die Bescheinigung ab und heftet die Rechnung hinten dran
- Man sucht sich nen Briefkasten und schickt den Spaß zurück zum Geschäft mit einem kurzen Anschreiben bezüglich Bankverbindung usw.

Ich hatte jetzt nach 10 Tagen die Erstattung vom Geschäft(16% bekam ich zurück) auf dem Konto.

Für Reisende ohne viel Zeit und Möglichkeiten ist diese Tax-Free Variante sicher nett und einfach, außer das ewige Schlange stehen an den Flughäfen(Beim Zoll in Tegel war ich hingegen allein und nach 2 Min fertig :D)