Es gibt in der Tat ein Gesetz, was die Zahl der Dienstreisen für Ausländer beschränkt. Als dieses damals eingeführt wurde, habe ich dieses Posting erstellt: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=5823bella_b33 hat geschrieben:Laut der Behörde, bei der meine Frau heute war(migration schluschbe) ist aber mit meiner Arbeitsgenehmigung maximal ein 60tägiger Arbeitsaufenthalt ausserhalb Mordowien erlaubt!
In der Realität wird dieses Gesetz zum Glück nicht kontrolliert - ich kenne jedenfalls keinen Ausländer, der damit ernsthaft Probleme bekommen hat. Zwei Auswege, wenn Mordowien doch kontrolliert:
(1) Wenn sich Deine Reisen auf bestimmte Orte beschränken, könnt Ihr dort eine lokale Vertretung eröffnen und eine weitere Arbeitsgenehmigung beantragen - so macht es eine mir bekannte Firma.
(2) Du gehst nicht auf Dienstreise, sondern in unbezahlten Urlaub. Das ist nach dem mir bekannten Gesetz nicht verboten.
Nein, nicht mehr als 183 Tage im Jahr. Von 90 Tagen habe ich noch nichts gelesen.Andy hat geschrieben:so weit ich weiss darf man mit der vremennoje (..) nicht mehr als 90 Tage im Jahr ausserhalb der RF sein.



