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Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 22 Jan 2009, 07:44
von Norbert
bella_b33 hat geschrieben:Laut der Behörde, bei der meine Frau heute war(migration schluschbe) ist aber mit meiner Arbeitsgenehmigung maximal ein 60tägiger Arbeitsaufenthalt ausserhalb Mordowien erlaubt!
Es gibt in der Tat ein Gesetz, was die Zahl der Dienstreisen für Ausländer beschränkt. Als dieses damals eingeführt wurde, habe ich dieses Posting erstellt: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=5823

In der Realität wird dieses Gesetz zum Glück nicht kontrolliert - ich kenne jedenfalls keinen Ausländer, der damit ernsthaft Probleme bekommen hat. Zwei Auswege, wenn Mordowien doch kontrolliert:
(1) Wenn sich Deine Reisen auf bestimmte Orte beschränken, könnt Ihr dort eine lokale Vertretung eröffnen und eine weitere Arbeitsgenehmigung beantragen - so macht es eine mir bekannte Firma.
(2) Du gehst nicht auf Dienstreise, sondern in unbezahlten Urlaub. Das ist nach dem mir bekannten Gesetz nicht verboten.
Andy hat geschrieben:so weit ich weiss darf man mit der vremennoje (..) nicht mehr als 90 Tage im Jahr ausserhalb der RF sein.
Nein, nicht mehr als 183 Tage im Jahr. Von 90 Tagen habe ich noch nichts gelesen.

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 22 Jan 2009, 09:18
von manuchka
Nach der Auskunft einer Dame vom FMS ist die Beschränkung von Dienstreisen von Ausländern auf soundosoviel Tage so zu verstehen, dass der Ausländer nicht mehr als diese Tage außerhalb des Gültigkeitsbereiches seiner Arbeitserlaubnis einer Arbeitstätigkeit nachgehen darf. ABER er darf sehr wohl zu geschäftlichen Zwecken wie Vertragsverhandlungen, Vertragsabschluss o.ä. herumreisen, so viel er will.

Wie man im Realfall den Zweck "Ausübung einer Arbeitstätigkeit" vom Zweck "Geschäftsreise" abgrenzt - nun, das ist unklar...

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 22 Jan 2009, 13:06
von Norbert
Manuchka, das wäre aber sogar nachvollziehbar. Montage ist verboten, verhandeln erlaubt. Analog zu den Businessvisa.

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 22 Jan 2009, 14:14
von manuchka
Montage darfst du aber auch ohne Arbeitserlaubnis und mit Business-Visum, wenn du vom Lieferanten der zu montierenden Geräte dafür nach RUS entsandt wirst... chefmontazhnie raboti...

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 22 Jan 2009, 17:41
von bella_b33
Kann ich denn noch nach Russland entsandt werden wenn ich schon dort lebe ;) aber das kann ich probieren! Ich arbeite eng mit dem Lieferanten zusammen in den meisten Fällen.

Meine Frau hat heute noch ein paar Gesetze durchwälzt.

The lists of occupations which have the rights to work outside of the Part of Russian Federation in which they are allowed temporary residence:
-Kamenshchik
-Machinist crane Self-drilling machines
-Machinist rig
-Installer for the installation of steel and reinforced concrete structures
- Fisherman coastal fishing
- Photographer
- Engineer tuning and testing
-Engineer of the operation and maintenance
-Engineer for the preparation of production
-Engineer to repair
-Engineer for maintenance of equipment
Mechanical Engineer
- Master of repair of equipment (in industry)
-Master repair production equipment
Master Repair Group
-The master of construction and installation works

Davon trifft schon mehreres auf mich zu, sieht also schon nicht mehr ganz soo schlecht aus ;)

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 22 Jan 2009, 18:16
von m1009
manuchka hat geschrieben:
Wie man im Realfall den Zweck "Ausübung einer Arbeitstätigkeit" vom Zweck "Geschäftsreise" abgrenzt - nun, das ist unklar...
Meine Erfahrungen dazu. Wie immer sag ich dazu, kein Anspruch auf Richtigkeit. Ihr kennt die Gesetze alle besser, ich kann nur sagen wie es (nicht nur bei mir) in der Praxis aussieht.

Der Realfall sieht folgendermassen aus. Egal ob Jens aus N.Novgorod zu einer Messe nach Moskau, zu Reparaturen nach Surgut oder der deutsche Direktor (nein, keine kleine Klitsche, ist ein Automobilzulieferer) meiner Frau, ausserhalb des N.Novgoroder Oblast reist, bekommt er eine Komandirovochnoe Udostoverene . Dort steht klar drinnen wohin du faehrst, dein Geschaftspartner, den man besucht, traegt ein, wie lange man sich wo und warum Aufgehalten hat. Also ist schon mal genau festgehalten, wie lange man sich ausserhalb des Oblast aufhaelt. Da man ja auch gern seine Flugtickets, Spritrechnungen, Hotelkosten abrechnen moechte, ist das mit den Tuerken der Komandirovochnoe Udostoverene nicht unbedingt einfach.

Ich weiss nicht was Ihr da genau fuer Erfahrungen habt? Manu? Norbert?
Hier in N.Novgorod werden die Firmen die Ausslaender beschaeftigen jaehrlich geprueft. Und jedes Jahr wird, zumindest in meiner alten Firma, auch genau , wie, warum, wie lange usw. ich, ausserhalb des Oblast, geschaeftlich war.

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 22 Jan 2009, 22:59
von Nikolaus
bella_b33 hat geschrieben:...The lists of occupations which have the rights to work outside of the Part of Russian Federation in which they are allowed temporary residence:
-Kamenshchik
...
Davon trifft schon mehreres auf mich zu, sieht also schon nicht mehr ganz soo schlecht aus ;)
Verstehe ich das richtig: Das ist die fuer Mordowien gueltige Liste der Berufsgruppen von Auslaendern, die im Rahmen der zeitlichen Beschraenkungen, die Norbert genannt hat, auch ausserhalb von Mordowien arbeiten duerfen (in Uebereinstimmung mit der Verordnung Nr. 97 der RF vom 27.02.07, Pkt. 3)?!

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 22 Jan 2009, 23:48
von bella_b33
Ich habe leider von meiner Frau keine Nummern erhalten, aber es geht um Leute die mit einer Rashenje arbeiten(temporary residence), ich hab das eher so aufgefasst, das für diese Berufsgruppen keine zeitliche Beschränkung gilt, ich hake da gleich nochmal bei meiner Frau nach ;)

Gruß
Silvio

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 23 Jan 2009, 07:11
von Norbert
m1009 hat geschrieben:Ich weiss nicht was Ihr da genau fuer Erfahrungen habt? Manu? Norbert?
Also ich wurde geprüft, aber nie so genau. Ich war mit meinen Dienstreisen eh immer weit von den Limits entfernt.

Nikolaus, ja, ich verstehe es so, dass dies Ausnahmen für das von mir genannte Gesetz sind. Jedoch hätte ich auch gern mal die Gesetzesnummer für diese Ausnahmen, um das in meinem anderen Thread zu ergänzen.

Re: Als Selbständiger nach/in Russland, how to?

Verfasst: 23 Jan 2009, 14:12
von Nikolaus
Mir scheint (!!), die gesetzliche Basis koennte so sein:
- Nach Artikel 13 des Auslaendergesetzes (ist die Arbeit (ohne vid) ausserhalb des Subjektes der RF, fuer das man eine Arbeitsgenehmigung hat, zunaechst generell verboten. Ausnahmen kann aber nach Pkt. 6 die Regierung der RF gestatten.
- Das hat sie getan mit der Verordnung Nr. 97 vom 17.02.07. Dort sind Prinzipien und Fristen fuer solche Ausnahmen festgelegt. Die genaue Festlegung der Berufsgruppen/Taetigkeiten, fuer die die Ausnahmen gelten, wurde dem zustaendigen Ministerium uebertragen.
- Das hat sich seiner Aufgabe mit einer Anordnung/Prikaz entledigt (Приказ Минздравсоцразвития от 17 сентября 2007 г. N 607, z.B. unter http://www.apsc.ru/base_apsc/legislation/pr_migr/) und ein offensichtliches kleines Versaeumnis mit einer weiteren Anordnung korrigiert (Приказ Минздравсоцразвития от 31 января 2008 г. N 44н).

Mit Sicherheit gibt es noch jede Menge arbeitsrechtliche, steuerrechtliche,... Ausfuehrungsbestimmungen usw.

Aber die von M1009 sehr schoen beschriebene Praxis passt eigentlich erst mal zu diesen Regelungen...