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Re: Heirat
Verfasst: 13 Nov 2008, 12:48
von 7punkt
Zeppelin hat geschrieben:..Das kann man sich doch aber sparen, wenn man etwas Deutsch versteht und das Standesamt sich nicht sperrt. Standesbeamte in D sind afaik ebenso berechtigt, eidesstattliche Erklärungen aufzunehmen und anzuerkennen.
Naja, aber die Papiere gehen dann weiter an OLG. Und das OLG kann dann eine Erklaerung in RU mit all diesen Stempeln vom Notar und Apostille etc. verlangen

Re: Heirat
Verfasst: 13 Nov 2008, 13:03
von Zeppelin
7punkt hat geschrieben:Naja, aber die Papiere gehen dann weiter an OLG. Und das OLG kann dann eine Erklaerung in RU mit all diesen Stempeln vom Notar und Apostille etc. verlangen

Ausschließen kann ich das nicht, habe aber auch noch nie von so einem Fall erfahren. Es wäre ja auch unlogisch, denn die Unterschrift vor einem Notar wäre ja nicht "echter", als die vor einem Standesbeamten. Die Apostille dient in dem Fall ja auch nur dazu, die "Echtheit" des Notars zu bestätigen.
Re: Heirat
Verfasst: 13 Nov 2008, 13:21
von 7punkt
Zeppelin hat geschrieben:..Es wäre ja auch unlogisch, denn die Unterschrift vor einem Notar wäre ja nicht "echter", als die vor einem Standesbeamten. Die Apostille dient in dem Fall ja auch nur dazu, die "Echtheit" des Notars zu bestätigen.
In dem Fall koennen auch Deutschkenntnisse des RU-Partners bezweifelt werden.
Wie gesagt, ich wuerde lieber in RU die Erklaerung schreiben etc. Sicher ist sicher.
Re: Heirat
Verfasst: 13 Nov 2008, 14:20
von wolk0815
7punkt hat geschrieben:In dem Fall koennen auch Deutschkenntnisse des RU-Partners bezweifelt werden.
Das will man ja scheinbar dadurch etwas ´sicherer´ machen, dass eben nicht jedes x-beliebige Zertifikat anerkannt wird und man zumindest primär auf das Goethe-Institut setzt.