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Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft

Verfasst: 21 Mär 2009, 03:00
von Magdeburg-Moskva
Hi, Wolk,

die deutsche Staatsbürgerschaft verliert man nur, wenn man freiwillig im Ausland dient. Ein Beispiel dafür wären die Fremdenlegionen in Frankreich oder auf dem Gebiet des ehem. Jugoslawiens.

Jedoch müssen in Israel, soweit ich weiß, auch Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (Residenten) ohne Staatsangehörigkeit Wehrdienst leisten. Sollte ein Staatsangehöriger Deutschlands in diese Situation geraten, so behält er die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn aber zwischen dem jeweiligen Staat und Deutschland kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des abgeleisteten Wehrdiensts bestehen sollte, könnte es passieren, wenn derjenige im Alter von z. B. 21 Jahren, Wehrpflicht außerhalb Deutschlands abgeleistet, auch nochmal zum Bund muss.

wolk0815 hat geschrieben:-Ist die Befreiung russischer Staatsbürger, die in einem anderen Staat Wehrdienst geleistet haben wirklich definitiv? Das wäre ja sehr entgegekommend (eine Seite an Russland, die ich so nicht kenne). Wie gesagt, ich kannte das bisher nur innerhalb verbündeter Staaten (wahrscheinlich weil man da von denen ausgeht, dass sie im Ernstfall sowieso auf derselben Seite stehen).
Ich denke, es ist eher der Schutz von Armeegeheimnissen. Nicht dass jemand erfährt wie ein T-72 funktioniert oder sich aktiv gegen die Dedowschtschina wehrt. (letzter Satz = Satire)

Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft

Verfasst: 21 Mär 2009, 03:07
von Nikolaus
Eigentlich wollte ich mir sparen, die Quellen wieder zu suchen, die sind so simpel, dass jeder Betroffene sie eigentlich kennen sollte...
Russisches Wehrdienstgesetz, z.B. http://www.garant.ru/law/78405-000.htm
wolk0815 hat geschrieben:... muss man auch in Russland gemustert sein, um eingezogen zu werden oder könnte der Prozess einfach im Blitzverfahren nachgeholt werden, wenn man in Russland von den entsprechenden Stellen aufgegriffen wird?
Selbstredend muss eine Musterung vorausgehen, und die ist lt. Gesetz zum Wehrdienst fuer Russen mit staendigem Wohnsitz im Ausland ausgeschlossen.
Статья 8. Организация воинского учета
Федеральным законом от 1 апреля 2005 г. N 27-ФЗ в пункт 1 статьи 8 настоящего Федерального закона внесены изменения, вступающие в силу с 1 апреля 2005 г.
1. Граждане обязаны состоять на воинском учете, за исключением граждан:
...
постоянно проживающих за пределами Российской Федерации.
-Kann bei Wehrpflicht von ´freiwillig´ die Rede sein? Ich meine nein (und erinnere mich auch die Formulierung Berufsarmee in diesem Zusammenhang gelesen zu haben). Schliesslich hat der Betroffene keine wirkliche, freie Wahl, sondern kommt einfach den Pflichten des zweiten Staates nach.
Hinsichtlich von Tuerken, die in der Tuerkei Wehrdienst leisten, um die tuerkische Staatsangehoerigkeit (neben der deutschen) zu bewahren, urteilt die deutsche Rechtssprechung wohl anders. Habe ich nur mal gelesen, Quelle vergessen!
-Ist die Befreiung russischer Staatsbürger, die in einem anderen Staat Wehrdienst geleistet haben wirklich definitiv? ... Kannst du zufällig auf die entsprechende Gesetzesgrundlage verweisen?
Nun, zufaellig nicht gerade, aber wenn man sucht und liest :)
Статья 23. Освобождение от призыва на военную службу. Граждане, не подлежащие призыву на военную службу
1. От призыва на военную службу освобождаются граждане:
...
г) прошедшие военную службу в другом государстве.

Wie gesagt, ich kenne selbst keinen Fall, wo es anders gehandhabt worden waere. Aber Russland ist gross, vielleicht gibt es auch andere Erfahrungen (und rechtliche Grundlagen). Und so viele Russen oder Mehrstaatler in D kenne ich auch nicht...

Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft

Verfasst: 21 Mär 2009, 12:07
von wolk0815
Danke Nikolaus für die Mühen. Es gibt halt doch immer wieder Dinge bei denen man steif und fest der Meinung ist, der Sachverhalt ist so und so. Schaut man dann aber in aktuellen Quellen nach, ist es überraschenderweise anders (aus diesem Grund auch mein nachhaken und das Fragen nach der Quelle)
Ist doch wirklich erstaunlich. Mein Russisch reicht zugegebenermassen noch nicht so gut um bei diesem Sprachniveau mithalten zu können. Aber für einen Russen sollte das ja kein Unding sein. Daher meine Verwunderung, dass die Betroffenen nicht auch diese Stellen finden und sich ja dann wohl völlig zu Unrecht Sorgen machen.
Das eine Musterung stattfinden muss habe ich mir schon gedacht. Aber selbst bei uns wüsste ich nicht, ob festgeschrieben ist, wie es mit dem zeitlichen Zusammenhang der Musterung und dem tatsächlichen Dienstantritt aussieht.

@Magdeburg-Moskva: die Auslegung dieses ´freiwillig´ hatte ich dann auf die schnelle nicht mehr gefunden und die Quellen, die von Berufsarmee schrieben, waren nicht offizieller Natur, sondern (online) Zeitungsberichte. Bei so heiklen Themen verlasse ich mich bei der Weitergabe lieber auf handfesteres (oder deute auf meine Zweifel hin).

Alles in allem bin ich dann hier doch von der Handhabung in Russland überrascht. Ich glaube damit haben dann einige hier ganz schön was dazugelernt.

Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft

Verfasst: 21 Mär 2009, 14:50
von Magdeburg-Moskva
Nikolaus hat geschrieben:Eigentlich wollte ich mir sparen, die Quellen wieder zu suchen, die sind so simpel, dass jeder Betroffene sie eigentlich kennen sollte...
Russisches Wehrdienstgesetz, z.B. http://www.garant.ru/law/78405-000.htm
Manch einer hört lieber auf Latrinenparolen...

BTW, eine unbestätigte Meinung ist in diesem Zusammenhang, dass die Wehrkreiskommissariate (Wojekomaty) ein gewisses Soll an Musterungen / Einberufungen (den genauen Ablauf von der Musterung = Feststellung von Wehrtauglichkeit und -pflicht bis zum Antreten in der Kaserne / dem Sammelpunkt kenne ich nicht) erbringen müssen. Wenn sich auf legalem Wege nicht genug Leute finden, werden eben auch aus gesundheitlichen Gründen untaugliche, im Ausland lebende und nur in der Einberufungssaison in Russland anwesende mal ruck-zuck zur Musterung geschnappt.

Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft

Verfasst: 30 Mär 2009, 18:00
von Lesja
Vielen Dank für eure Anregungen und den aktiven Forenbeiträgen!

[Danke]

Wen es interessiert, wie ich die ganze "Sache" gemeistert habe, der kann das hier und jetzt nachlesen.

Als erstes habe ich bei einer Visumzentrale in München angerufen, denn im Russischen Konsulat geht ja keiner ans Telefon. 250km wollte ich bis nach München auch nicht fahren, also habe ich kurzerhand in der Visumzentrale angerufen. Die haben mir ebenfalls deutlich gemacht, dass ich mit meiner doppelten Staatsbürgerschaft auf gar keinen Fall mit dem deutschen Reisepass einreisen darf. So - nun bin ich aber wirklich verwirrt. Denn meine Mutter hat die Deutsch - Kasachische Staatsbürgerschaft, mein Bruder hat die Deutsch-Georgische Staatsbürgeschaft und mein Vater hat die Deutsch-Kirgisische Staatsbürgerschaft und ich hab die Deutsch-Russische. Dabei stellte sich bei mir die Frage, ob die deutschen Behörden bei der Einbürgerung gewürfelt hatten. Fakt ist, dass ich in Kasachstan geboren bin und in Kirgisien aufgewachsen. Somit war ich (meiner Meinung nach) nie ein russchischer Staatsbürger. Wenn ich auch die Staatsbürgerschaft im Konsulat für 100 € überprüfen lassen würde, bin ich mir zu 90% sicher, dass es nicht der Fall ist.
Da ich kein Geld und auch keine Zeit habe, um auf einen russischen Reisepass zu warten... beschloss ich zu einem russischen Reisebüro zu gehen, und über die mein Visum zu beschaffen. Die kennen sich damit aus, und ich bin bestimmt nicht die einzige, die ein Visum braucht und die selbe Ausgangsproblematik besitzt. Zudem hätte ich das gern auch selbst in die Hand genommen, würden diese Fragen nach letzter Einreise und Staatsbürgerschaft nicht gestellt werden. Das war mir dann doch etwas zu heikel. Ab zum russischen Reisebüro, brauchte kein Voucher, keine Auslandskrankenversicherung (hab trotzdem eine abgeschlossen). Alles was ich dazu brauchte war: 1x Reisepass, 1x biometrisches Passbild und 60€ all inkl. 10 Arbeitstage warten und das wars.
Der Chef des Reisebüros hatte mich beruhigt, dass mir bei den Kontrollen nichts passieren kann oder wird, da es ein viel zu großer Aufwand wäre die Staatsbürgerschaft überprüfen zu lassen. Das einzige worauf ich achten müsste, wäre ein Formular dass ich in Moskau beschaffen müsste (Hauptpostamt) über den Verbleib meinereiner während des ganzen Aufenthalts. Da ich bei meinem Freund bleiben werde, wird dieser mit seinen Papieren anmelden (muss nach max. 3 Tagen aufenthalt gemacht werden). Kostet auch nichts. Und das Formular gibt es kostenlos zum Download. Dieses Formular wird normalerweise vom Hotel ausgegeben, jedoch wer eine Fahrt zu Bekannten macht oder einen Wohnungsaustausch mitmacht, der braucht auf alle Fälle dieses abgestempelte Formular beim Rückflug beim Zoll vorzulegen.


puhhh - jetzt hab ich aber ganz schön viel geschrieben :oops:

:D :lol: :D

Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft

Verfasst: 31 Mär 2009, 06:27
von Zejtnot
Lesja hat geschrieben:Das einzige worauf ich achten müsste, wäre ein Formular dass ich in Moskau beschaffen müsste (Hauptpostamt) über den Verbleib meinereiner während des ganzen Aufenthalts. Da ich bei meinem Freund bleiben werde, wird dieser mit seinen Papieren anmelden (muss nach max. 3 Tagen aufenthalt gemacht werden). Kostet auch nichts. Und das Formular gibt es kostenlos zum Download.
Das Formular gibt es sogar als ganz schicke Excel-Datei zum Download, dann kannst Du es auch am PC ausfüllen. http://www.deutsche-novosibirsk.de/file ... mlenie.xls

Aber kostenlos ist diese Prozedur auf dem Postamt nicht. Die Post verlangt rund 130 Rubel für die Dienstleistung und noch einmal 40 Rubel für das Einschreiben an die Migrationsbehörde - also etwa 170 Rubel solltet Ihr einplanen.

Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft

Verfasst: 31 Mär 2009, 16:32
von tesa
Lesja hat geschrieben:Da ich kein Geld und auch keine Zeit habe, um auf einen russischen Reisepass zu warten... beschloss ich zu einem russischen Reisebüro zu gehen, und über die mein Visum zu beschaffen.
:D Genau mein Plan! Hat auch wunderbar funktioniert.

Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft

Verfasst: 01 Apr 2009, 00:13
von wolk0815
Da wäre mal interessant zu wissen, ob bei der Version über das Reisebüro dann nicht das übliche Antragsformular abgegeben wird (kann ich mir bei korrekter Vorgehensweise nicht ganz so vorstellen) oder ob das Reisebüro hier einfach "künstlerisch" eingreift und das Formular mit deinen Pass- und Reiseangaben ausfüllt und den Rest einfach dazuschreibt oder weglässt (wie zB 2. Staatsbürgerschaft). Habe hier selbst noch keine Aussagen dazu aufgeschnappt. Wenn ich ein Visum über einen Visaservice (oder macht das Reisebüro wirklich etwas andere?) besorgt habe, so musste das Formular auch immer ausgefüllt werden.

Re: Nach Russland reisen mit DEU-RUS Staatsbürgerschaft

Verfasst: 01 Apr 2009, 17:58
von tesa
Deine Vermutung ist richtig. Das Reisebüro muss natürlich genau den selben Antrag abgeben. Daten, welche die Genehmigung eines Visums beeinträchtigen könnten, werden dann einfach weggelassen.