Seite 5 von 7

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 21 Aug 2009, 17:31
von daveg
Sibirier hat geschrieben:
daveg hat geschrieben:Und ich bleibe dabei ECH hat mit Pensionsfond nichts zu tun.
Oder frage genau, gehört der Pensionsfond zur ECH oder nicht. Ich kann Dir leider nicht ersparen, das Du enttäuscht wirst...

So, gerade nochmals gefragt.

Antwort:

Der Pensionsfond gehört nicht zur Sozialsteuer (ECH), er ist ein eigenständiges Instrument zur Absicherung im Alter. Geregelt im Gesetz über die verpflichtende Pensionsversicherung der RF vom 05. Dezember 2001.
Die Sozialsteuer wird unabhängig davon im Steuerkodex der RF, Teil 2-24 vom 05. August 2000 geregelt.
Beides ist getrennt zu berechnen und zu überweisen, beides wird getrennt bilanziert.

Alle offiziellen Quellen dazu habe ich weiter oben schon gepostet.

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 11:01
von Sibirier
Wir sind uns doch einig, das die ECH bis zu 26% beträgt. Dann frag mal Deinen Anwalt oder Buchhalter, wenn für Dich jetzt Rentenversicherung bezahlt würde, muss Deine Firma dann mehr wie 26% zahlen?

Für mich tut es meine Firma nicht und sie zahlt in die Rentenversicherung für mich ein.

Wir können ja eine Umfrage daraus starten, jedes Forumsmitglied, welches in Russland sein Gehalt bezieht, fragt genau diese Frage.... ;)

Das alles getrennt berechnet und bilanziert wird, steht ausser Frage. In Deutschland werden die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls getrennt nach KV, RV, ALV und Pflegev. berechnet und gebucht.

und ich habe Dir dieses Schreiben vom MinFin gepostet: уменьшается налогоплательщиками на сумму начисленных ими за тот же период страховых взносов (авансовых платежей по страховому взносу) на обязательное пенсионное страхование (налоговый вычет) в пределах сумм, исчисленных исходя из тарифов страховых взносов, предусмотренных Законом N 167-ФЗ. Об этом сказано в пункте 2 статьи 243 Налогового кодекса РФ.

Die ECH wird um den Betrag gekürzt, der in dieser Periode in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wird.

Resultat: Der Arbeitgeber spart nichts ein.

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 17:49
von daveg
Beitragsbemessungsgrenze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da gibt es nichts mehr abzuziehen wenn man deutlich drüber liegt!!!!


Und völlig unabhängig von dem was wäre wenn - die Frage war, muss für einen Ausländer mit Arbeitsvisum in den Pensionsfond gezahlt werden. Antwort auf genau diese Frage: NEIN!!

(was geht mich denn an, ob Ihr es trotzdem tut - Ihr muesst es ja auch mit Vid na Shiteltsvo)

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 17:55
von daveg
Sibirier hat geschrieben: Das alles getrennt berechnet und bilanziert wird, steht ausser Frage. In Deutschland werden die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls getrennt nach KV, RV, ALV und Pflegev. berechnet und gebucht.
Vs.
Sibirier hat geschrieben: Da Du mir nicht glaubst, frage Deinen Anwalt, welche Sozialversicherungen mit der ECH abgedeckt sind. Oder frage genau, gehört der Pensionsfond zur ECH oder nicht. Ich kann Dir leider nicht ersparen, das Du enttäuscht wirst...

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 21:04
von Sibirier
daveg hat geschrieben:Beitragsbemessungsgrenze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da gibt es nichts mehr abzuziehen wenn man deutlich drüber liegt!!!!


Und völlig unabhängig von dem was wäre wenn - die Frage war, muss für einen Ausländer mit Arbeitsvisum in den Pensionsfond gezahlt werden. Antwort auf genau diese Frage: NEIN!!

(was geht mich denn an, ob Ihr es trotzdem tut - Ihr muesst es ja auch mit Vid na Shiteltsvo)
So zur 2. Aussage kann ich sagen, ist richtig! Muss nicht, kann sogar nicht gezahlt werden (da keine RV-Nummer).
Zur 1. Aussage kann ich Dir nur noch die Beispielrechnung sagen:
Du (oder auch mein Chef, der hat ebenfalls Arbeitsvisum) verdienst im Januar 2009 200.000,00 Rubel. Dein AG zahlt 26% ECH = 52.000,00 Rubel
Ich verdiene ebenfalls (mit Vid) im Januar 2009 200.000,00 Rubel, Mein AG 8% Pensionsfond 16.000,00 Rubel; ECH nur 18% (26%-8%) = 36.000,00 Rubel = 52.000,00 Rubel

Ersparnis AG 0%; Du hast keinen Rentenanspruch und keine Verhandlungsgrundlage, das der Chef für Dich weniger bezahlt...; ich habe Rentenanspruch an den PF.

Weil die Zahlungen an den PF die Höhe der Zahlungen für die ECH vermindert, sehe ich so, das die Zahlungen ein Teil der ECH sind (ist vielleicht juristisch nicht korrekt).

Ich hoffe jetzt, das Du verstehst, wovon die Zahlungen an den Pensionsfonds abgezogen werden.... Denn bis 280.000,00 zaht Dein Arbeitgeber ECH 26% = 72.800,00, davon wird bei mir der PF 8% = 22.400,00 abgezogen, so das mein AG nur noch ECH 50.400,00 Rubel zahlt.

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 21:45
von daveg
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 9789;dst=0

Nur das gemäß der oben verlinkten Tabelle (in Art.22) nicht 8% für PF fällig werden, sondern 14%.

Differenz 6% - das ist der Ansparteil ! Den spart der AG und kann ihn (je nach Verhandlungsgeschick oder Unternehmensphilosophie) dem AN auszahlen, welcher dann (vermutlich geschickter als die meisten staatl. PF) das Geld selber anlegen kann.

Ich diskutere dies nicht mit meinen AN, sondern zahle aus (habe ja auch nur einen Expat außer mir selbst). Natürlich nicht jedes Mal 6% sondern eine einmalige Summe. da das Ganze ja bei 56.800 Rub gedeckelt ist.

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 22:15
von Sibirier
Was Du zusätzlich Deinen Expat auszahlst, ist Deine Sache, wenn es Deine Firma ist (ich bekomme ebenfalls eine monatliche Prämie über Kursdifferenz, weil mein Vertrag auf 1 zu 37 aufgebaut ist). Jedenfalls wenn Du in einem Konzern arbeitest und diese zusätzliche Auszahlung der Konzernmutter damit begründest, das Du Einsparungen hast, weil die Konzernfirma nicht in den Pensionsfond einzahlt, ist es definitiv falsch! Du hast keine Einsparungen.

Ich arbeite in einer Firma, die einem Konzern in Deutschland angeschlossen ist und wo wir die Gehälter über eine gewisse Summe beantragen müssen und die Genehmigung des Vorstandes abwarten müssen. Des weiteren müssen wir die Gehaltserhöhungen begründen (auch Einmalzahlungen).

Ich bin am Anfang dieses Threads davon ausgegangen, das wir Einsparungen haben können, wenn wir nicht in diese Rentenversicherung für den Arbeitnehmer zahlen müssen. Dies ist definitiv nicht so! Schade eigentlich....

Deswegen plane ich auch die Personalkosten immer mit Gehalt + 26% Sozialabgaben bis 280.000,00 Rubel usw. Bis 600.000,00 Rubel soviel und über 600.000 Rubel 2%. Damit habe ich die letzten Jahre fast immer eine Punktlandung geschafft (Urlaub, Dienstreisen und Krankheit bringen Differenzen)....

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 22:19
von Sibirier
daveg hat geschrieben:http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 9789;dst=0

Nur das gemäß der oben verlinkten Tabelle (in Art.22) nicht 8% für PF fällig werden, sondern 14%.

Differenz 6% - das ist der Ansparteil ! Den spart der AG und kann ihn (je nach Verhandlungsgeschick oder Unternehmensphilosophie) dem AN auszahlen, welcher dann (vermutlich geschickter als die meisten staatl. PF) das Geld selber anlegen kann.

Ich diskutere dies nicht mit meinen AN, sondern zahle aus (habe ja auch nur einen Expat außer mir selbst). Natürlich nicht jedes Mal 6% sondern eine einmalige Summe. da das Ganze ja bei 56.800 Rub gedeckelt ist.
Also bei meiner Beispielrechnung hatte ich nur an den Teil gedacht, der in den Sparanteil wandert (und der ist nur 6%), aber gut, jetzt mache ich die Berechnung mit Deinen gewünschten 14% - kein Problem-

Du (oder auch mein Chef, der hat ebenfalls Arbeitsvisum) verdienst im Januar 2009 200.000,00 Rubel. Dein AG zahlt 26% ECH = 52.000,00 Rubel
Ich verdiene ebenfalls (mit Vid) im Januar 2009 200.000,00 Rubel, Mein AG 14% Pensionsfond 28.000,00 Rubel; ECH nur 12% (26%-14%) = 24.000,00 Rubel = 52.000,00 Rubel

Ersparnis AG 0%; Du hast keinen Rentenanspruch und keine Verhandlungsgrundlage, das der Chef für Dich weniger bezahlt...; ich habe Rentenanspruch an den PF.

Zufrieden?


P.S. Wie ich Dir schon per PN geschrieben habe, liegen mein Chef und ich bei weitem über die russische Beitragsbemessungsgrenze, es ist auch kein kleines Unternehmen mehr......

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 23:01
von Sibirier
Dann noch meine Frage, warum zahlst Du Deinem Expat nicht:

- AG-Beitrag zur deutschen Rentenversicherung (ist sicherlich höher, als der russische....)
- monatlichen Heimflug mit Anmietung eines Pkw's über dieses Wochenende
- mehr Urlaub, wegen Heimaturlaub
- AG-Beitrag zur Krankenversicherung in Deutschland
- Verpflegungsmehraufwand, weil in Russland
- Hälfte der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (nach deutschem Recht natürlich)
- Erstattung der Mietzahlungen in Russland
- Erstattung für spezielle Winterbekleidung, da Russland kälter als DE

Also, es gibt viele Möglichkeiten einem Deutschen den Aufenthalt in Russland schmackhat zu machen....

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 23:08
von daveg
Sibirier hat geschrieben:Dann noch meine Frage, warum zahlst Du Deinem Expat nicht:

- AG-Beitrag zur deutschen Rentenversicherung (ist sicherlich höher, als der russische....)
- monatlichen Heimflug mit Anmietung eines Pkw's über dieses Wochenende
- mehr Urlaub, wegen Heimaturlaub
- AG-Beitrag zur Krankenversicherung in Deutschland
- Verpflegungsmehraufwand, weil in Russland
- Hälfte der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (nach deutschem Recht natürlich)
- Erstattung der Mietzahlungen in Russland
- Erstattung für spezielle Winterbekleidung, da Russland kälter als DE


Also, es gibt viele Möglichkeiten einem Deutschen den Aufenthalt in Russland schmackhat zu machen....
Langsam wird es schwachsinnig - aber naja, wenn die Argumente ausgehen.....

Was hat das alles mit der Ausgangsfrage zu tun? NICHTS !

(mal abgesehen davon, dass die von Du in die Schwachsinnigkeit abgleitest, melde mich aus dem Thread ab)