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Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 05 Apr 2012, 11:49
von emsjp777
Hallo Zejtnot,
danke für deine Antwort.

Es muss noch einen anderen Grund geben, warum die russischen Behörden nicht entgegenkommend sind. Der Arbeitsaufwand
kann es eigentlich nicht sein. Es wäre doch auch für die Behörden einfacher ein Mehrjahresvisa auszustellen. Zum Beispiel für die
USA haben Nico und ich ein Visa für 10 Jahre a 6 Monate pro Jahr. Wir mussten zwar einmal nach Frankfurt zum amerikanischen Konsulat, ich denke hauptsächlich wegen dem Foto und den Fingerabdrücken und das wars. Die Kosten lagen insgesamt für ca. 1200 km return, Hotel, Passfotos und Gebühren bei knapp 500 Euro. Aber wir haben jetzt erstmal 10 Jahre unsere Ruhe, abgesehen davon brauchen wir ja für 3 Monate USA sowieso kein Visa beantragen. Die russischen Behörden hätten doch auch viel weniger Aufwand mit uns, wenn sie ein Visa für 5 - 10 Jahre ausstellen würden. Sie könnten sogar noch daran verdienen. Beispiel, jetzt liegen die Konsulatsgebühren bei 35 Euro pro Visa, keinen Ahnung ob bei dem Aufwand noch ein Gewinn erzielt werden kann. Ich denke aber eher nicht. Würde man ein Visa für 10 Jahre ausstellen und z.B. 35 Euro pro Jahr rechnen, hätte man mit 350 Euro sicher nicht schlecht daran verdient und natürlich auch weniger Arbeitsaufwand, da wir ja erst nach 10 Jahren wieder ein Visa beantragen würden. Dachte bisher immer, dass nur Amerikaner nicht rechnen können. :)

Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 05 Apr 2012, 14:10
von Nikolaus
Nun, dazu kann man eigentlich nur sagen, dass die russische Seite seit ueber zehn Jahren den "visafreien" Reiseverkehr anstrebt, bis heute trotz vieler "Absichtserklaerungen" seitens der EU ohne jeden Erfolg.
Aber mal zurueck zum eigentlichen Sachthema.
Um die Vielfalt der Antworten zu Deinen Problemen noch etwas zu vergroessern, gebe ich mal auch meine moeglicherweise auch nicht zu 100% korrekte Ansicht dazu.
Zunaechst noch mal ganz klar: Die "Visaerleichterung fuer Ehepartner", auf die ich im Eingangsbeitrag hingewiesen habe, beruht nicht auf dem "Visaerleichterungsabkommen" zwischen der EU und Russland, sondern ist eine rein russische Visaregelung.
Rechtlich wirksam wurde diese durch eine Aenderung des russischen Gesetzes ueber die Ein- und Ausreise sowie entsprechende Anordnungen der Regierung, z.B. hier im Artikel 25 (4)
http://base.garant.ru/10135803/4/#400
oder hier im Punkt 28
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... dst=100016
Generell ist die Interpretation der Regeln fuer die Ausgabe von Visa in entsprechenden Verwaltungsvorschriften festgehalten, z.B. dieser
http://www.kdmid.ru/cd.aspx?lst=normdoc ... овлен.aspx
http://www.kdmid.ru/cd.aspx?lst=normdoc ... менты.aspx
Zum Antrag wird (theoretisch) vom Leiter der zustaendigen russischen konsularischen Vertretung entschieden. Inwieweit man gleichzeitig auch Regeln des Visaerleichterungsabkommens geltend machen kann, liegt wohl in der Grauzone. (Aber vielleicht habe ich nur nicht die entsprechende Stelle der Verwaltungsvorschrift gefunden.) Es waere somit nicht sonderlich verwunderlich, wenn da verschiedene Konsulate in verschiedenen Details unterschiedlich entscheiden. Oben habe ich ja schon Links zum Konsulat in Leipzig (und auch in Mailand) eingestellt, wo man sieht, wie man es dort in etwa handhabt.
emsjp777 hat geschrieben:1. Ist es richtig, dass man nur ein Visa für einen Monat bekommt, wenn der russische Ehepartner die Einladung persönlich im Konsulat beantragt und dort unterschreibt, obwohl im Abkommen von 2007 von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen die Rede ist?
Nun, es ist ein Privatvisum (s. Verweise oben). Es kann also maximal ein Visum auf ein oder zwei Einreisen innerhalb eines maximalen Zeitraums von drei Monaten beantragt werden, wie das fuer alle Privatvisa gilt.
2. Ist es richtig, dass das Kind und der Ehepartner je 35 Euro für das Visa zahlen müssen, obwohl in dem gleichen Abkommen geschrieben steht für Familienangehörige kostenfrei?
Wenn man Glueck hat, kommt man vielleicht mit dem Verweis auf die entsprechende Bestimmung des Visaerleichterungsabkommens um den kleinen Betrag herum. Ich glaube aber eher nicht, da wie gesagt, das Visum selbst ja nicht auf den Bestimmungen dieses Abkommens beruht.
3. Ist es richtig, dass mein Sohn und ich persönlich im Konsulat erscheinen müssen, wenn mein Frau dort die Einladung für uns unterschreibt?
Wie Du ja richtig bemerkt hast, weisen andere Konsulate darauf hin, dass das nicht erforderlich ist.
Ist es normal, dass man auch noch eine Gehaltsabrechnung, oder Vermögensnachweis mitbringen muss, obwohl es das 7 Visa in den letzten 6 Jahren ist und man erst im letzten Oktober alle Unterlagen vorgelegt hat?
Naja, ich glaube, es ist wohl ueblich, dass man aktuelle Unterlagen vorlegen muss.
Insgesamt: Weder Visaerleichterungsabkommen noch die "Ehepartner-Variante" ist fuer Dich so recht brauchbar.
Ich bin auch der Meinung, dass sich bedauerlicherweise fuer Leute mit russischem Ehepartner weder im Auswaertigen Amt noch im russischen Aussenministerium jemand besonders interessiert, wir haben naemlich keine Lobby, und dass deshalb bis heute keine vernuenftige menschliche Visavariante eingefuehrt worden ist.
Frueher oder spaeter wird es sicher dazu kommen, aber bis dahin wuerde ich auch weiter nach Umgehungsloesungen suchen:
- Ich wuerde fuer meinen Sohn die russische Staatsangehoerigkeit beantragen. Nach russischem Gesetz werden Russen mit staendigem Wohnsitz im Ausland nicht zum Wehrdienst gemustert, also erst recht nicht eingezogen. Und Kranke sowieso nicht. Ich habe auch mehrfach hier im Forum nachgefragt, ob jemand selbst einen gegenteiligen Fall kennt, bisher hat sich keiner gemeldet.
- Ich wuerde mir ueber einen Visaservice ein Business-Multivisum fuer ein Jahr beschaffen lassen. Falls unumgaenglich wirst Du Dir ja sicherlich ganz legal einen Gewerbeschein oder eine Gefaelligkeitsbestaetigung einer Firma besorgen koennen. Selbstverstaendlich kann ein solches Multivisum auch fuer private Reisen genutzt werden.

@Wolf0815
Dass das Visum eine Form eines Privatvisums ist, ist klar (s. die Verweise oben). Ob die Konsulate immer auf ihm, wie bei dsn27 passiert, die gemeinsame Einreise mit der Ehefrau vermerken, habe ich auch nicht verifizieren koennen.
-

Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 05 Apr 2012, 14:59
von dsn27
Dass das Visum eine Form eines Privatvisums ist, ist klar (s. die Verweise oben). Ob die Konsulate immer auf ihm, wie bei dsn27 passiert, die gemeinsame Einreise mit der Ehefrau vermerken, habe ich auch nicht verifizieren koennen.
Solche Bedingungen scheinen aber nicht unüblich zu sein.
Wir haben mal für meine Frau ein Visum für England gebraucht. Dafür gibt es eine kostenlose "Family Permit".
Bedingung aber auch hier das ich, als EU Bürger, mit dabei bin.

An der russischen Grenze hat aber niemand danach gefragt wer den meine Frau ist.
Da laufen Theorie und Praxis mal wieder auseinander.

Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 05 Apr 2012, 16:26
von emsjp777
Hallo dsn27,

das mit dem Visa für England weckt in mir Erinnerungen an Elenas erstes Visa für die USA in 2007. Wie es so üblich ist, waren wir in Frankfurt im Generalkonsulat der USA um den Antrag einzureichen. Elena hatte zu diesem Zeitpunkt eine 1jährige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, als der Konsularbeamte uns fragte ob er das Visa gleich für 2 Jahre ausstellen soll. Wir dachten natürlich, das muss eine Fangfrage sein und antworteten mit nein. Darauf der Beamte, wollen sie nächstes Jahr extra wieder hierherkommen, es kostet nur 100 USD mehr. Erst da merkten wir, dass er es ernst meinte. Haben wir natürlich dann gerne angenommen. :)

Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 05 Apr 2012, 16:36
von emsjp777
Hallo Nikolaus,
danke erstmal für deine Antwort und die Info. Ich kann zwar so einigermaßen russisch lesen, aber leider noch nicht verstehen, deshalb muss sich meine Frau das erstmal heute Abend durchlesen. Hoffe, dass es irgendwann mit dem Verstehen auch bei mir besser klappt. Bin aber leider nicht das größte Sprachtalent und muss mich natürlich erstmal mehr auf englisch konzentrieren. Melde mich dann später nochmal. Danke :)

Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 15 Nov 2012, 19:14
von Gunnar
Ich greife den alten Thread mal auf, da Weihnachten vor der Tür steht und ich wie üblich mit der Familie nach Russland zu den Großeltern fliege. Dabei ärgere ich mich alljährlich, dass ich mir ein Touristenvisum "kaufen" muss, obwohl es ja das Privatvisum gibt. Die Einladung dazu in Russland zu organisieren ist aber eine Zumutung und werde es daher nicht noch einmal von den Schwiegereltern erbitten. Im Übrigen daurt dort alles so lang, dass die Fristen überhaupt nicht eingehalten werden können.

Auf der offiziellen russischen Konsulatswebsite steht aber ja nun folgende Variante, die mir bislang als Möglichkeit überhaupt nicht klar war:
8. PRIVATVISUM

Privatvisa werden aufgrund einer förmlichen Einladung (die nur im Original vorzulegen ist) erteilt. Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den Behörden des russischen Innenministeriums eingeholt.

Gemäss dem Gesetz der Russischen Föderation N 24 vom 03.09.2010 haben die in Deutschland aufhaltenden russischen Staatsangehörige die Möglichkeit, aufgrund einer schriftlichen Erklärung (im pdf-Format öffnen) ein Privatvisum für ihre minderjährigen Kinder (bis 18 Jahre alt) oder Ehepartner zu beantragen. Dabei sind die Kopien des russischen Reisepasses und der Geburtsurkunde des Kindes oder Heiratsurkunde vorzulegen.
http://www.russisches-konsulat.de/visa.htm

Das heißt doch, dass meine Frau mir einfach auf dem russichen Konsulat ein Privatvisum besorgen kann, ohne dass Schwiegermutter die örtlichen Torturen der Einladungsprozedur über sich ergehen lassen muss.
Hat das hier schon mal jemand von Euch erfolgreich (oder auch nicht) durchexerziert? Das PDF Formular das verlinkt wird ist ja reichlich dürftig und aussagelos. Braucht man wirklich nur Kopien des russischen Passes und der Heiratsurkunde??

Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 15 Nov 2012, 20:06
von dsn27
Hallo Gunnar.

Ich habe dieses Spiel mit meiner Frau schon durchgemacht. Es lohnt sich nicht wirklich.
Zwar sparst du ein paar Euro, aber Gebühren zahlen musst du trotzdem.

Dafür musst du zwei Tage Urlaub opfern. Einmal für den Antrag und einmal für das abholen. Denn "schnell" mal zur Botschaft fahren ist nicht. Die Zeit bis man dran kommt kann zwischen Minuten und Stunden schwanken.

Ansonsten reicht der Nachweis das ihr Verheiratet seit und dann kann deine Frau eine "Einladung" in der Botschaft ausfüllen.

Schöne Grüße
Michel

Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 17 Nov 2012, 13:44
von HaJoVa
Hallo Michel,

muss meine Frau dazu beim Konsulat in DE angemeldet sein?

Gruß
HaJo

Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 17 Nov 2012, 14:43
von dsn27
HaJoVa hat geschrieben:Muss meine Frau dazu beim Konsulat in DE angemeldet sein?
Nein, muss Sie nicht.

Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!

Verfasst: 17 Nov 2012, 19:31
von HaJoVa
Was bedeutet in diesem Fall "Kopie des Reisepasses", alle Seiten oder nur die mit den Daten?