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Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 07 Apr 2010, 21:46
von Nikolaus
Nikolaus hat geschrieben:Uebrigens: Wie wohl schon lange die Schweiz und Grossbritannien, gesteht nun auch Russland niemandem Immunitaet bzgl. notwendiger Tests auf Alkohol/Drogen/Medikamente zu, vorausgesetzt, dass entsprechende Verdachtsmomente vorliegen.
Das seit 01.09.09 geltende Reglement fuer die GAIschniki regelt das im Punkt 229.
http://www.rg.ru/2009/07/07/mvd-reglament-dok.html
Seit dem 16.02.10 gelten Aenderungen zum Reglement, u.a. auch zum Punkt 229. Und siehe da: Die eben eingefuehrte Beschraenkung der Immunitaet beim begruendeten Verdacht auf "Alkoholvergehen" wurde wieder aufgehoben.
http://www.rg.ru/2010/02/05/dps-dok.html
http://www.autopravo39.ru/info/zakon/30 ... 185red2010
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 07 Apr 2010, 22:03
von Sibirier
Für mich ist eigentlich wichtig, wer hat ein Anrecht auf Immunität?
Eine private Organsisation, die rd. 700 EURO pro Monat von den Eltern "abkassiert", damit das Kind nach deutschen "Standard" Abi machen kann, hat das Anrecht, auf Immunität?
Sorry, ich sage NEIN! Nicht während der Arbeitszeit, nicht davor und nicht dahinter....Es erfüllt für mich keine "hoheitliche" Zwecke, sondern einfach nur kommerzielle Ziele - nämlich ABZOCKE!!!!
Wir wissen doch alle, wie "faul manche Lehrer" sind....
Übrigens: Die dt. Schule in Moskau möchte jetzt noch einen Förderverein für die Schule gründen, weil das Geld nicht für eine ausreichende Ausbildung reicht......
Bildet einfach Eure Meinung......
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 08 Apr 2010, 06:20
von Axel Henrich
Nikolaus hat geschrieben:Seit dem 16.02.10 gelten Aenderungen zum Reglement, u.a. auch zum Punkt 229. Und siehe da: Die eben eingefuehrte Beschraenkung der Immunitaet beim begruendeten Verdacht auf "Alkoholvergehen" wurde wieder aufgehoben.
Auf dich ist Verlass, prima! Ich hatte schon Zweifel ob der praktische Ausfuehrung. Es ist ja halt doch keine "natuerliche" Person, die mal eben so in der Streife mit auf die Wache kommt, oder zum Arzt ...
-ah-
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 08 Apr 2010, 06:57
von Zejtnot
Sibirier hat geschrieben:Eine private Organsisation, die rd. 700 EURO pro Monat von den Eltern "abkassiert", damit das Kind nach deutschen "Standard" Abi machen kann, hat das Anrecht, auf Immunität?
An sich gebe ich Dir Recht, möchte jedoch auf eine organisatorische Feinheit hinweisen: Der Lehrer wird von der ZfA - einer deutschen staatlichen Organisation - geschickt und der Schule zur Verfügung gestellt. Die private Organisation hat also kein Anrecht auf Immunität, sondern nur der konkrete von der ZfA zur Verfügung gestellte Lehrer.
Der Hintergrund ist, dass in Russland etliche dieser ZfA-Stellen unbesetzt sind. Klar, warum sollte ein Lehrer aus einem behüteten deutschen Gymnasium nach Russland gehen, wenn er dort noch mit der in den deutschen Medien verbreiteten Willkür russischer Polizisten rechnen muss. (Es gibt ja auch häufig genug Nachfragen zu diesem Thema im Forum.) Damit dennoch jemand kommt, verspricht man den Lehrern halt Immunität im Dienst.
Die Frage ist für mich eher: Brauchen wir hier überhaupt deutsche vom Staat bezahlte Lehrer?
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 08 Apr 2010, 07:50
von Sibirier
Die gleiche Frage war ja auch vor kurzem in DE. Braucht DE türkische Schulen? Angie hat nein gesagt....

Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 08 Apr 2010, 07:57
von Zejtnot
Und zugleich wird eine deutsche Uni in Istanbul gebaut, bei der auch noch alles unklar ist. Und wieder mischen die üblichen Verdächtigen mit ... DAAD und Konsorten.
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 08 Apr 2010, 10:52
von Dietrich
Sibirier hat geschrieben:Die gleiche Frage war ja auch vor kurzem in DE. Braucht DE türkische Schulen? Angie hat nein gesagt....

Wobei es da, diese Feinheiten sind wichtig!, um "vom deutschen Staat bezahlte türkische Schulen" ging, in die dann u.U. deutsche Staatsbürger (türkischen Ursprungs) ihren "deutschen Abschluß" machen können. Nur eben ohne die lästige deutsche Sprache...
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 08 Apr 2010, 11:13
von harald63
Yup. In der Diskussion wurde leider kaum zwischen Schulen für die Kinder von Expats und Schulen, wie Erdogan sie forderte, unterschieden.
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 08 Apr 2010, 21:36
von Axel Henrich
Sibirier hat geschrieben:Für mich ist eigentlich wichtig, wer hat ein Anrecht auf Immunität? Eine private Organsisation [...]hat das Anrecht, auf Immunität? Sorry, ich sage NEIN!
Du sagst NEIN? Na, da wird die (deutsche) Eiche aber maechtig erschuettert sein, wenn du dich an ihr scharrst ...
Vor gar nicht allzu langer Zeit klang das bei dir, als einer der "Hetzer" mit unsachlichen Beitraegen dieses Thema betreffend, ein bischen anders:
Ich weiss nicht, warum Ihr Euch über die Imunität aufregt...
- Ich habe so langsam das Gefühl, dass viele neidisch sind auf die entsandten der Bundesrepublik, weil sie gewisse Vorteile haben.[...]
- Also, dass die Lehrer an der dt. Schule Immunität besitzen, finde ich gut.[...]
- Das die entsandten Beschäftigten der deutschen Schule den Schutz der Imunität geniessen, ist für mich voll in Ordnung.
heuer klingt das aus deiner Feder folgendermaßen:
- Auch bin ich dagegen, dass ein Lehrer der dt. Schule überhaupt einen Diplo-Ausweis hat... [...]
- Nur, ich frage mich, warum überhaupt die Bediensteten der dt. Schule hier (die m. E. ja eine Privatschule ist) einen Diplomatenausweis haben... Das verstehe ich nicht.[...]
Mit welcher Halbwertzeit deiner werten "Meinung" darf denn die geneigte Leserschaft diesmal rechnen?
Ich habe vorsorglich fuer dich schon mal eine
Merkbefreiung beantragt.
-ah-
Re: Rechtssprechung bei Autounfällen in D und RUS
Verfasst: 08 Apr 2010, 21:59
von Nikolaus
Hm, es ist doch aber eigentlich gut, wenn jemand seine Meinung revidiert, nachdem er neue Fakten erfahren hat oder einfach eine Sache "ueberschlafen" hat ...