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Re: Russische armee

Verfasst: 11 Jun 2012, 22:38
von GIN
@ manuchka

noch einmal, ist er angeschrieben dann spielt er bei jedem Russlandbesuch mit seiner physischen und seelischen Gesundheit. Nichterscheinen zu Terminen kann zu Haftbefehlen führen die bei Einreisen in Russland sofort vollzogen werden. Des Weiteren spielt sie mit der körperlichen Gesundheit ihres Freundes, weder Du noch sie können sich vorstellen wie Militärpolizisten jemanden aus Deutschland in kurzer Zeit ein Nasenbein oder Jochbein brechen können. Deshalb ist das Verhalten von ihr Fahrlässig.


P.S.

würd sie jetzt vor mir stehen würde ich for the sake of her friend tief in den A. treten

Re: Russische armee

Verfasst: 11 Jun 2012, 23:38
von Natalia22
@pippie: ich widerspreche mir nicht. Wie ich bereits gesagt habe kann es sein, dass manche mich nur falsch verstanden haben. Und barsch bin ich ab und zu weil ich manches hier schon mehrfach beantworten musste. Nur weil ich eine Frage stelle heißt es nicht, dass ich mich alle hier unterordnene muss. ich denke ich kann meine Meinung auch sagen wie alle.

@GIN: Welcher Termin denn? Wir haben noch kein Termin. Wie ich gesagt habe sind wir nicht so weit durchgekommen, sondern man hat gesagt ist alles schon geschlossen. Ich spiele mit gesundheit von mein Freund? Sicher nicht. Ich will nur bestes für ihn. und zweitens: er ist erwachsener und kann Entscheidungen alleine treffen und ich werde ihn nur versuchen in positive richtung zu beeinflussen.

Wir haben nur diese Brief und da steht einen termin machen innerhalb von 4 Wochen, der Termin kann aber auch außerhalb der anzahl sein. Wir werden natürlich ein termin machen, aber bis dahin wird ihn ja nichts passieren.

Re: Russische armee

Verfasst: 12 Jun 2012, 00:24
von trixie
Natalia22 hat geschrieben: Wir haben nur diese Brief und da steht einen termin machen innerhalb von 4 Wochen, der Termin kann aber auch außerhalb der anzahl sein. Wir werden natürlich ein termin machen, aber bis dahin wird ihn ja nichts passieren.
Dann hast du doch nicht so viel Zeit! Wenn die Lösung mit dem deutschen Staatsbürgerschaft gefällt dich nicht, dann lasse dein Freund schnellstes zum Arzt gehen. Er muss dort sagen, dass er an der schweren Depressionen leidet, dass er hat Angst, zur russischen "Armee" zu gehen, und dass er bereit ist ALLES zu tun(inklusiv Selbstmord und Amoklaufen), um diese "Armee" zu entkommen. Und das wird doch keine Lüge sein - wie ich verstanden habe, der Kerl will bestimmt nicht in die Armee.

Habe vergessen - er darf nicht duschen/baden - er muss so schlecht, wie möglich aussehen - bei Psychiater das wird bestimmt helfen. Außerdem, er muss zum Arzt/Botschaft mit den Eltern gehen - mit Botschaft es ist besonders wichtig - wenn die sehen werden, dass dein Freund eine Unterstützung hat, werden sie mehr kooperativ.

Re: Russische armee

Verfasst: 13 Jun 2012, 04:16
von Daten-Salat
Ich versuche mal, eine klar strukturierte, sachliche Antwort auf die Fragestellung zu geben:

a)
Wenn es in einem Staat eine gesetzliche Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst o.ä.) gibt, dann gilt diese für alle dessen Staatsangehörigen, die in dem Gesetz benannt sind.

b)
Wenn die Dienstpflicht für alle Bürger dieses Staates gilt, dann ist es unbeachtlich, wo deren Wohnsitz ist, also ob sich ein Bürger legal oder illegal im Ausland aufhält, das ist egal. (Andernfalls würden ja Millionen von Drückebergern einfach ausreisen; sowas wurde übrigens bis 1990 von Zigtausenden bundesdeutschen Wehrpflichtigen in Berlin (West) praktiziert.)

c)
Die Einberufung zur Musterung muss dem Wehrpflichtigen mittels eines amtlichen Dokumentes zugestellt werden. Die Zustellung soll an die letztbekannte Meldeadresse erfolgen. Ist keine Meldeadresse bekannt, so kommt ersatzweise die öffentliche Niederlegung in Betracht. Das bedeutet, dass das Dokument an einem dafür bestimmten "schwarzen Brett" derjenigen Behörde auszuhängen ist, die das Dokument verfasst hat. Wenn das Dokument dort eine bestimmte Frist gehangen hat (oft - aber nicht immer - einen Monat), dann greift die gesetzliche Fiktion, dass der Empfänger Kenntnis von dem Inhalt des Schriftstücks bekommen hat oder bei Wahrung seiner staatsbürgerlichen Pflichten hätte bekommen müssen. Deswegen gibt es, von Ausnahmen abgesehen, nach Fristablauf auch keine Möglichkeit, später noch Einspruch, Widerspruch oder ähnliche Rechtsmittel zu erheben.

d)
Sobald das Dokument form- und fristgerecht rechtsgültig geworden ist, sei es nach persönlicher Zustellung oder nach öffentlicher Niederlegung, muss der Staatsbürger alle Sanktionen, Bußen und Strafen gegen sich gelten lassen, die das betreffende Gesetz für Verstöße gegen die Anordnung des Dokuments vorsieht. Im vorliegenden Fall bedeutet das natürlich eine zwangsweise Überstellung des Wehrpflichtigen an die Militärbehörde, sobald man des Mannes habhaft wird.

e)
Das Recht, die Einhaltung seiner Gesetze durchzusetzen, hat jeder Staat nur auf seinem eigenen Territorium. Eigenes Territorium sind nicht nur die Landmasse innerhalb der Staatsgrenzen und die zugehörigen Küstenstreifen, sondern u.a. auch die exterritorialen Grundstücke von Botschaften sowie die unterwegs befindlichen, also nicht mit dem Territorium eines anderen Staates verbundenen Schiffe und Flugzeuge.

Zusammenfassung:
Der hier besprochene Wehrpflichtige unterliegt ohne Zweifel allen Bestimmungen und Ausnahmen des russischen Militärrechts. Aber der russische Staat hat keine Möglichkeit, dieses Recht auf deutschem Boden durchzusetzen. Sollte der russische Bürger jemals wieder russisches Territorium betreten, nachdem die Sanktionen gemäß d) rechtskräftig geworden sind, muss er ernsthaft mit dem Zugriff von Vollstreckungsbeamten rechnen.

Meines Erachtens gehört die Kenntnis dieser Prozeduren zu den bürgerlichen Grundkenntnissen; denn so wird ja nicht nur in Militärangelegenheiten verfahren. Jeder von uns könnte betroffen sein. Das Finanzamt, die Sozialversicherung, die Kfz.-Zulassungsstellen, die Amtsgerichte z.B. in Grundbuch-, Testaments- und Zwangsvollstreckungs- und -versteigerungssachen, Geldinstitute hinsichtlich verlorener Sparbücher und Wertpapiere drücken ihre (vermeintlichen) Ansprüche auf dem Wege der öffentlichen Niederlegung durch. Als ob jeder Bürger jede Woche die schwarzen Bretter aller Ämter anschauen würde ...

Gruß von:
Armin

Re: Russische armee

Verfasst: 13 Jun 2012, 11:54
von manuchka
Daten-Salat hat geschrieben:Meines Erachtens gehört die Kenntnis dieser Prozeduren zu den bürgerlichen Grundkenntnissen; denn so wird ja nicht nur in Militärangelegenheiten verfahren. Jeder von uns könnte betroffen sein. ...
Die Kenntnis der Vorschriften zum russischen Wehrdienst und der Einberufung gehört ganz sicher nicht zu den bürgerlichen Grundkenntnissen - insbesondere in Deutschland, zumal da auch die Wahrscheinlichkeit relativ gering ist, dass jeder von uns davon betroffen sein könnte ;)

Re: Russische armee

Verfasst: 15 Jun 2012, 01:26
von Cookie
Natalia22 hat geschrieben:Ja, aber wir leben in Deutschland
er hat aber russische Staatsbürgerschaft und sein Pass ist nicht ewig gültig. Wen er sich nicht bei der Botschaft meldet kann er auch nicht seinen Pass verlängern. Ohne gültigen Pass kein Studium und keine Staatsbürgerschaft. Übrigens wie lange lebt Ihr hier das er über die deutsche Staatsbürgerschaft nachdenkt? und ach ja ohne gültigen Pass wirst du ausgewiesen.

Re: Russische armee

Verfasst: 15 Jun 2012, 01:40
von Daten-Salat
manuchka hat geschrieben:
Daten-Salat hat geschrieben:Meines Erachtens gehört die Kenntnis dieser Prozeduren zu den bürgerlichen Grundkenntnissen; denn so wird ja nicht nur in Militärangelegenheiten verfahren. Jeder von uns könnte betroffen sein. ...
Die Kenntnis der Vorschriften zum russischen Wehrdienst und der Einberufung gehört ganz sicher nicht zu den bürgerlichen Grundkenntnissen - insbesondere in Deutschland, zumal da auch die Wahrscheinlichkeit relativ gering ist, dass jeder von uns davon betroffen sein könnte ;)


Herzallerliebste Manuchka,
ich meinte natürlich die Kenntnis der Prozeduren des eigenen Landes ... :roll:
und auch nicht die Kenntnis speziell nur der Wehrdienstvorschriften, sondern des Systems von Bescheiden, Rechtsmitteln und Vollstreckungsmaßnahmen.

seufzt:
Armin

Re: Russische armee

Verfasst: 17 Jun 2012, 15:26
von Natalia22
@Datensalat: Wir werden übe sowas in russischer Schule nicht aufegklärt und sonst haben wir uns auch nicht beschäftigt mit den Thema. ich denke nicht, dass jeder sowas wissen muss.

@Cookie: wir sind gut 3 Jahre in deutschland, aber wir können deutsche Staatsbürgerschaft beantragen

Wir haben bei Botschaft angerufen und ein termin gemacht. das ist in gut 2 Wochen

Re: Russische Armee

Verfasst: 17 Jun 2012, 19:52
von Daten-Salat
Liebe Natalia,
das Lernen hört im Leben nie auf, und erst recht nicht bei dem, das uns die Schule beibringen möchte.

Leider besteht anscheinend eine direkte Abhängigkeit zwischen dem Grad, wie hoch ein Staat entwickelt ist, und der Höhe der Papierberge, welche die Bürokratie erzeugt. Deswegen ist es bestimmt sehr nützlich und empfehlenswert, sich mit den rechtlichen Grundlagen eines Staates vertraut zu machen, in dem man mehr als drei Jahre lebt.

Ich bekomme zum Beispiel seit neun Monaten falsche Rechnungen der Stadtverwaltung über Abfallgebühren, Wie soll ich mich denn dagegen wehren, wenn ich das Rechtssystem nicht kenne, z.B. die Fristen für einen Einspruch bzw. eine Klage?

Viel Glück!

Armin

Re: Russische armee

Verfasst: 17 Jun 2012, 21:46
von Natalia22
@Datensalat:

Du weißt nicht wie wir unser Leben bisher geführt haben /mussten und deshalb solltest du nicht dir ein Urteil erlauben. ich mache das bei dich auch nicht!