Schengen-Visum für meine Freundin?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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just3042
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Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Beitrag von just3042 »

Ja, das hat sie. Und noch eine Frage: MUSS ich zwingend nachweisen dass ich entweder Wohnrecht in Russland habe oder dass der Prozess zu dessen Erteilung bereits läuft, oder erleichtert das lediglich den Nachweis der Rückkehrwilligkeit?
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manuchka
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Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Beitrag von manuchka »

Wieso sollst du das denn nachweisen müssen? Die Eheurkunde reicht, dazu die Aussage, dass du planst, nach RUS umzuziehen und gerade die Unterlagen sammelst plus die Bestätigung, dass ihr das Schengen-Besuchsvisum nicht zur Umgehung der Vorschriften für die Familienzusammenführung nutzen wollt...

Ich hatte nie wohnrecht in RUS, immer nur Visum, da hat meiner Erinnerung zufolge nie jemand nachgefragt. Vielleicht hab ich irgendwann mal eine Arbeitsbestätigung gezeigt oder so, nur als Begründung dafür, dass ich in RUS lebe und deswegen vor Ort die Verpflichtungserklärung machen konnte (wobei man die für Ehegatten eigentlich nicht braucht).
Du erntest, was du säst.
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just3042
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Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Beitrag von just3042 »

Hallo Leute, da wir nun sowohl unserer Hochzeit (20. April) als auch unserem ersten Berlin-Besuch zu dritt von Moskau aus (1. - 12. Mai) allmählich näher kommen, habe ich wieder einmal ein paar dumme Fragen :)

Für das Ehepartner-Visum meiner (bis dahin Frau) ist eigentlich alles soweit klar. Als Nachweis der Rückkehrwilligkeit haben wir meinen Vertrag, dass ich in Russland als Subunternehmer einer Russischen Firma arbeite, Eine Sprawka vom Arbeitsplatz meiner Frau und Dokumente über das Eigentum unserer Wohnung. Ich denke mal, das reicht. Im Visum-Antrag haben wir "Besuch von Bekannten oder Familienangehörigen" angekreuzt.

Nur für ihren Sohn habe ich noch ein paar Unklarheiten: Sein Familienname ist anders, als der meiner Frau. Aber wir haben die Entscheidung des Gerichtes über das alleinige Sorgerecht. Dürfte also kein Problem werden, oder?
Außerden: Ich habe heute erst gesehen, dass sein Reisepass nur noch bis 27.01.2014 gilt. Wir wollen also 90 Tage von 28.04. bis 27.07.2013 beantragen. Funktioniert das? Ich meine die kostenlose Variante wie das Ehepartnervisum meiner Frau. Und noch eine Frage zum Antrag:
Er ist ja faktisch (noch) nicht mein Verwandter, also ich habe ihn noch nicht adoptiert. Muss ich dann das Feld Familienangehöriger, der EU-Bürger ist ausfüllen? oder nicht? und wenn ja, was kreuze ich an? KInd? oder "abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie" und was bedeutet das überhaupt?

Im Allgemeinen habe ich vor, noch ein Anschreiben zu verfassen, in dem ich die Situation erkläre und garantiere, dass wir das Visum nicht zur Umgehung der Familienzusammenführung nutzen wollen.

Habe ich irgend etwas vergessen?

Vielen Dank aus Moskau!
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