Hallo Leute, da wir nun sowohl unserer Hochzeit (20. April) als auch unserem ersten Berlin-Besuch zu dritt von Moskau aus (1. - 12. Mai) allmählich näher kommen, habe ich wieder einmal ein paar dumme Fragen
Für das Ehepartner-Visum meiner (bis dahin Frau) ist eigentlich alles soweit klar. Als Nachweis der Rückkehrwilligkeit haben wir meinen Vertrag, dass ich in Russland als Subunternehmer einer Russischen Firma arbeite, Eine Sprawka vom Arbeitsplatz meiner Frau und Dokumente über das Eigentum unserer Wohnung. Ich denke mal, das reicht. Im Visum-Antrag haben wir "Besuch von Bekannten oder Familienangehörigen" angekreuzt.
Nur für ihren Sohn habe ich noch ein paar Unklarheiten: Sein Familienname ist anders, als der meiner Frau. Aber wir haben die Entscheidung des Gerichtes über das alleinige Sorgerecht. Dürfte also kein Problem werden, oder?
Außerden: Ich habe heute erst gesehen, dass sein Reisepass nur noch bis 27.01.2014 gilt. Wir wollen also 90 Tage von 28.04. bis 27.07.2013 beantragen. Funktioniert das? Ich meine die kostenlose Variante wie das Ehepartnervisum meiner Frau. Und noch eine Frage zum Antrag:
Er ist ja faktisch (noch) nicht mein Verwandter, also ich habe ihn noch nicht adoptiert. Muss ich dann das Feld Familienangehöriger, der EU-Bürger ist ausfüllen? oder nicht? und wenn ja, was kreuze ich an? KInd? oder "abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie" und was bedeutet das überhaupt?
Im Allgemeinen habe ich vor, noch ein Anschreiben zu verfassen, in dem ich die Situation erkläre und garantiere, dass wir das Visum nicht zur Umgehung der Familienzusammenführung nutzen wollen.
Habe ich irgend etwas vergessen?
Vielen Dank aus Moskau!