Re: Internet nach November 2012
Verfasst: 13 Nov 2012, 20:07
Vielleicht sollten sich auch die Braeunlichen des Forums an das sattsam bekannte Zugangserschwerungsgesetz der Frau von der Leyen entsinnen, das ja immerhin in Deutschland angenommen wurde. Und auf Anregung der Linken (!?) wohl doch vorzeitig wieder aufgehoben wurde. Hauptsaechlich wohl, weil es nur schwer zu realisieren und leicht zu umgehen war, und Befuerchtungen vorlagen, dass die Verfolgung (die Beseitigung der Quellen) der Kinderpornografie mit traditionellen Mitteln vernachlaessigt werden koennte und die Infrastruktur ungesetzlich fuer Zensur missbraucht werden koennte.
Die Knackpunkte waren wohl doch
- Seiten mit Kinderpornografie werden vom BKA in Schwarzen Listen erfasst. Die Provider haben diese Inhalte zu loeschen und ggf. die Domain bzw. IP- Adresse zu sperren.
- Eine gerichtliche Entscheidung ist hierzu nicht erforderlich (und eine Klage auf Aufhebung der Sperre war zunaechst nicht vorgesehen. )
- Der Versuch, eine solche Seite zu lesen, wird protokolliert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz
Die Russen haben eben das realisiert, mit folgenden Aenderungen
- Erweiterung auf Inhalte mit Drogenpropaganda und Anleitungen zum Selbstmord.
- Fuer jegliche anderen Inhalte ist ein richterlicher Beschluss notwendig. (Z.Z. auch noch fuer extremistische!)
- Gegen eine Sperrung kann innerhalb von drei Monaten geklagt werden.
- Bei Loeschung des beanstandeten Inhalts kann der Provider die Domain oder die IP-Adresse wieder entsperren.
- Der Versuch, eine solche Seite zu lesen, wird nicht protokolliert.
http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%A4%D0% ... 0%B4%D0%B0
Waehrend der Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz wurde eben von den Befuerwortern, besonders aus der CDU, immer wieder (zu Recht) darauf verwiesen, dass es aehnliche Gesetze bereits in vielen Laendern gibt, z. B. USA, Australien, Frankreich, Grossbritannien, Norwegen, Schweden,...
(Davon ganz abgesehen, dass eine entsprechende Infrastruktur natuerlich schon lange existierte.)
Ich weiss nicht, ob jemand ueber zuverlaessige Daten verfuegt, ob und inwieweit die Einfuehrung dieser Gesetze in diesen Laendern im Kampf gegen die Kinderpornografie erfolgreich war.
Selbstverstaendlich bestehen die gleichen Missbrauchsgefahren auch in Russland, obwohl wohl bis jetzt von den Gegnern keine Missbrauchsfaelle aufgedeckt werden konnten. Und selbstverstaendlich kann man die Massnahmen mit den gleichen elementaren Mitteln auch dort umgehen.
Tscha, als CDU-Mann, wie Dr. Schockenhoff, wuerde ich mich auf jeden Fall schaemen, die Russen fuer ihr "Internetgesetz" scharf zu kritisieren.
Na, ich mach erstmal eine Pause. Das leere Geschwaetz unserere braeunlichen Forumsmitglieder langweilt mich doch ziemlich, und fuer die Auffuellung von deren PISA-Bildung mit Fakten und fuer Leseuebungen mit ihnen per Wiederholung von links fuehle ich mich auch nicht zustaendig.
Die Knackpunkte waren wohl doch
- Seiten mit Kinderpornografie werden vom BKA in Schwarzen Listen erfasst. Die Provider haben diese Inhalte zu loeschen und ggf. die Domain bzw. IP- Adresse zu sperren.
- Eine gerichtliche Entscheidung ist hierzu nicht erforderlich (und eine Klage auf Aufhebung der Sperre war zunaechst nicht vorgesehen. )
- Der Versuch, eine solche Seite zu lesen, wird protokolliert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz
Die Russen haben eben das realisiert, mit folgenden Aenderungen
- Erweiterung auf Inhalte mit Drogenpropaganda und Anleitungen zum Selbstmord.
- Fuer jegliche anderen Inhalte ist ein richterlicher Beschluss notwendig. (Z.Z. auch noch fuer extremistische!)
- Gegen eine Sperrung kann innerhalb von drei Monaten geklagt werden.
- Bei Loeschung des beanstandeten Inhalts kann der Provider die Domain oder die IP-Adresse wieder entsperren.
- Der Versuch, eine solche Seite zu lesen, wird nicht protokolliert.
http://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%A4%D0% ... 0%B4%D0%B0
Waehrend der Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz wurde eben von den Befuerwortern, besonders aus der CDU, immer wieder (zu Recht) darauf verwiesen, dass es aehnliche Gesetze bereits in vielen Laendern gibt, z. B. USA, Australien, Frankreich, Grossbritannien, Norwegen, Schweden,...
(Davon ganz abgesehen, dass eine entsprechende Infrastruktur natuerlich schon lange existierte.)
Ich weiss nicht, ob jemand ueber zuverlaessige Daten verfuegt, ob und inwieweit die Einfuehrung dieser Gesetze in diesen Laendern im Kampf gegen die Kinderpornografie erfolgreich war.
Selbstverstaendlich bestehen die gleichen Missbrauchsgefahren auch in Russland, obwohl wohl bis jetzt von den Gegnern keine Missbrauchsfaelle aufgedeckt werden konnten. Und selbstverstaendlich kann man die Massnahmen mit den gleichen elementaren Mitteln auch dort umgehen.
Tscha, als CDU-Mann, wie Dr. Schockenhoff, wuerde ich mich auf jeden Fall schaemen, die Russen fuer ihr "Internetgesetz" scharf zu kritisieren.
Na, ich mach erstmal eine Pause. Das leere Geschwaetz unserere braeunlichen Forumsmitglieder langweilt mich doch ziemlich, und fuer die Auffuellung von deren PISA-Bildung mit Fakten und fuer Leseuebungen mit ihnen per Wiederholung von links fuehle ich mich auch nicht zustaendig.