fo-shizzl-fizzl hat geschrieben:Wieso braucht die denn einen A1 um zu heiraten?Welchen sinn macht das denn?
Nicht um zu heiraten,
sondern um in DE zu leben - dafür sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache durchaus sinnvoll, auch wenn man nicht gleich eingebürgert wird. Und weil das FZF-Visum (nach Heirat in RUS) oder das Hochzeitvisum (für Heirat in DE) keine Besuchsvisa sind, sondern Vorstufe einer Aufenthaltserlaubnis (siehe unten), ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines solchen Visums eben das Vorhandensein von Grundkenntnissen der deutschen Sprache, die mit dem A1-Zertifikat nachgewiesen werden. Kurz: Ohne A1 kein Umzug nach DE.
fo-shizzl-fizzl hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, dass wenn meine Freundin dann zu mir kommen würde und Sie dafür ihre Wohnung kündigen müsste und ihre Arbeitsstelle sag ich mal auch weil sie keine 3 Montae Urlaub bekommt,dass sie gleich hier bleiben kann?Kann ich mir nciht vorstellen,weil es doch dieses FZF gibt und man doch in jedem Fall wieder zurück müsste...oder versteh ich da was nciht?
Liest doch bitte mal richtig, was ich geschrieben habe, da ist doch alles erklärt:
manuchka hat geschrieben:Hochzeitsvisum ist quasi die Familienzusammenführung vor der Hochzeit. Visum wird ausgestellt für 3 Monate, innerhalb derer ihr heiraten könnt.Wenn ihr es tut, kann deine Frau danach zur Ausländerbehörde gehen und ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen und gleich in DE bleiben, wenn ihr nicht in den 3 Monaten heiratet, fährt sie wieder heim - dann müsst ihr den ganzen Quatsch u.U. nochmal machen.
Nochmal in kurzen, einprägsamen Worten:
Entweder:
Hochzeitsvisum (für 3 Monate), Frau nach DE, innerhalb der Visumsgültigkeit Heirat in DE, danach zur Ausländerbehörde und Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis, Bleiben in DE.
Oder: Heirat in RU,
Visum zur Familienzusammenführung (FZF, für 3 Monate), innerhalb der Visumsgültigkeit zur Ausländerbehörde und Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis, Bleiben in DE.
Das Hochzeitsvisum und auch das FZF-Visum sind
keine Besuchsvisa wie z.B. ein Schengenvisum. Das
sind sogenannte "nationale Visa" zum dauerhaften Aufenthalt in DE, aber damit der Aufenthalt tatsächlich dauerhaft wird, muss das jeweilige Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Voraussetzung dafür ist aber die Heirat - entweder in RU (FZF) oder in DE (Hochzeitsvisum). Wenn also jemand mit Hochzeitsvisum nach DE kommt und dann aber innerhalb der 3 Monate nicht heiratet, muss er wieder nach Hause, dann gibt es keine Aufenthaltserlaubnis. Ausnahmen sind Fälle höherer Gewalt, also wenn jemand z.B. unerwartet und aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen an der Heirat gehindert wird (z.B. schwere Erkrankung oder so), dann
kann das Visum ausnahmsweise verlängert werden. Im Normalfall sollte man sich darauf aber nicht verlassen, dann doch eher auf den
"Forum-Gossip"...
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Und jetzt mein
Vorschlag an den Fragesteller: Bevor du immer neue Kreise drehst, sammel dir doch mal bitte die Infos zu jeder Variante (Hochzeitsvisum und Heirat in DE oder Heirat in RU und danach FZF-Visum) zusammen: benötigte Unterlagen usw. - am besten auf zwei getrennten Blatt Papier und sortier das alles mal gedanklich zu eurer privaten Situation (welche Unterlagen habt ihr oder könnt ihr unproblematisch besorgen? was macht man gleich, was macht man später?). Ich habe nämlich den Eindruck, hier wird eins mit dem anderen in einen Topf geworfen, immer mal zwischendrin gerührt, aber der Unterschied zwischen beidem ist nicht klar.
Wenn dann ein bisschen vorsortiert ist, kannst du gern weiterfragen - oder "Primärtexte" lesen, auf die flyaway verwiesen hat. Die sind aber noch lustiger als die Merkblätter der deutschen Botschaft.