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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 00:45
von Nikolaus
Na, Magdeburg-Moskva, nun vergraem mal nicht den Holger! Ich moechte gern noch erfahren, wie die Sache ausgeht ...
Lufthansa und Bundespolizei haben offenbar Dienst nach Vorschrift gemacht. Kann man verstehen, bei der aktuellen Arbeitsplatzsituation ... :)
ITer sind knapp, da koennte schon ein duerftig begabter, aber selbstbewusster "Langzeitstudent" die Widerspruechlichkeit der Rechtslage nicht kapiert haben und jetzt versuchen, sich aus der Verantwortung fuer seine Programm-Missgeburt zu stehlen. :) Politiker und Juristen gibt es freilich im Ueberfluss: Aber ob die sich einigen koennen, wer den rechtlichen Bockmist produziert hat und wie da so ein "bedauerlicher Grenzfall" zu bereinigen ist, da hab ich gewisse Zweifel ... :)
Alles klar: Die Oma ist schuldig, sie ist als Auslaenderin verpflichtet, ALLE Aufenthaltsbestimmungen einzuhalten, egal ob verstaendlich oder nicht. :D

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 01:44
von Holger Eekhof
Bitte entschuldigt... wie unschwer zu erkennen war, und wie die Nachteulen unter euch wahrscheinlich diskret bemerkten, habe ich einen vorherigen Bericht schlichtweg gekürzt... na gut, man könnte auch sagen das man angerufen wurde, um diesen wieder hinaus zu nehmen, weil sonst anderes in den Sternen gestanden hätte :)
Holger Eekhof hat geschrieben:Es scheint so, als ob sich Licht ins dunkle bringen läßt :)
Solch gekürzte Beiträge vertragen sich so gar nicht mit dem, wie ich eigentlich berichten wollte.

@ Magdeburg-Moskva: Bitte verzeih, wenn dich dies stört. Die Frage ist, ob es sich überhaupt um ein Regierungsprogramm handelt... Da gibt´s so viele Sichtweisen und Antworten... sollte man nicht für möglich halten: Nennen wir es doch einfach "Schengen Mystery Lottery". Aber wir arbeiten an der Auflösung :)

Und an alle in Fortsetzung des obigem: Inzwischen hat sich jemand, mit dem ich rein zufälligerweise bei einem meiner inzwischen üblichen Anrufe ins Lagezentrum Potsdam verbunden wurde, als angeblich verantwortlicher Feierabendprogrammierer geoutet, dem dieser kleine Fehler der Fehlprogrammierung unterlief....Na ja shit happens :)
Aber vor allem komme ich nicht umhin, einen so glücklichen Zufall zu preisen, man stelle sich vor, man ruft Abends (!!!) im Lagezentrum an, die eigentliche Gesprächspartnerin ist leider nicht mehr bekannt und zufällig findet sich dann als einziger möglicher Gesprächspartner jener Beamte, der - nach seinem eigenen Bekunden - das ganze programmiert hat und der - Oh Wunder II - auch sagt, das ihm da wohl ein Fehlerchen unterlaufen sei.....Wenn der Mann nicht so symphatisch gewesen wäre, ich befürchte, ich wäre zu skeptisch gewesen, um ihm das abzunehmen. :)

und noch einmal @Magdeburg-Moskva: Das eine vernünftige Datenerfassung und Verarbeitung durchaus allen zum Vorteil gereichen kann, da sind wir uns wohl alle einig. Nur wenn wie in diesem Fall dies auf Basis nicht datenverarbeitungsfähiger, sich widersprechender, und was weiß ich nicht alles aussagender Gesetze passieren soll, dann ist es von vornherein klar, das dies in die Hose gehen wird.

Deshalb muß für den Schengenraum gelten: Erst einheitliche Interpretation von Gesetzen - dann Aufbau der Systeme. Das ist sonst wie Währungsunion ohne Bankenaufsicht :)

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 08:47
von bella_b33
Hallo,
Holger Eekhof hat geschrieben:Erst einheitliche Interpretation von Gesetzen - dann Aufbau der Systeme.
Das ist wohl die erste Frage....WIE wird es denn nun interpretiert: 90 tage pro Halbjahr oder 90 Tage pro 180 Tage?

Wenn ich mich recht erinnere(berichtigt mich, wenn ich falsch liege, ich hab jetzt NICHT nochmal den ganzen Thread gelesen) wurde 90/180 nur an einer Stelle im Erleichterungsabkommen genannt, ansonsten steht doch überall(auch im Erleichterungsabkommen) 90 Tage pro Halbjahr, richtig?

Das Programm rechnet doch nach der 90 Tage pro Halbjahr-Regel.

Es müsste also ersteinmal geklärt werden, ob diese 90 Tage pro 180 gelten oder pro Halbjahr, vielleicht liegt der Fehler nicht im Programm sondern im Abkommen selber! Die Aussage des freundlich, einsichtigen Programmierers am Telefon bringt bringt also nichts! Nur weil er mal um 3min nach Feierabend sagt: "Oh, da ist mir wohl ein Fehler unterlaufen", bekommt Ihr ja jetzt sicher kein Recht.

Erstmal muss die eindeutige Interpretation geklärt werden, dann kann man sagen, ob Ihr Euch strafbar gemacht habt oder ob es ein Fehler im Programm ist, weil dort eben 90 Tage auf ein Halbjahr gerechnet werden. Bei all dem Trubel hoffe ich, daß Ihr aus der Sache lernt und in Zukunft nichtmehr auf Haaresbreite kalkuliert.

Gruß
Silvio

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 11:02
von GastroService
bella_b33 hat geschrieben: Es müsste also ersteinmal geklärt werden, ob diese 90 Tage pro 180 gelten oder pro Halbjahr, vielleicht liegt der Fehler nicht im Programm sondern im Abkommen selber! ....
Wann beginnt das Halbjahr? Es kann ja nicht das Kalender(halb)jahr (1. Januar und 1, Juli) gemeint sein. Wenn Du ein Jahresvisum ab dem 15.06. bis 14.06. hast, hast Du dich um maximal 65 Tage Aufenthalt gebracht :( . Der erste Gültigkeitstag des Visums ist für diese Berechnung logisch, so habe ich meine 90 Tage pro 180 Tage gerechnet und nie Probleme ( Jahres- und 3-Jahres Business_Visum) bekommen.

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 11:58
von bella_b33
GastroService hat geschrieben:
bella_b33 hat geschrieben: Es müsste also ersteinmal geklärt werden, ob diese 90 Tage pro 180 gelten oder pro Halbjahr, vielleicht liegt der Fehler nicht im Programm sondern im Abkommen selber! ....

Wann beginnt das Halbjahr? Es kann ja nicht das Kalender(halb)jahr (1. Januar und 1, Juli) gemeint sein.
Richtig, deswegen spricht man ja auch von 6 Monaten oder Halbjahr, Kalenderhalbjahr ist mit bisher in diesem Zusammenhang nicht untergekommen.

Gruß
Silvio

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 12:42
von Holger Eekhof
"Schengen Mystery Lottery"

Ich kann es persönlich nicht genau sagen, aber aus in diesem Fall unbenannter Quelle, aber in meinen Augen überaus kompetent:

"Das Programm rechnet nur 30 Tage und zusätzlich den Tag der Einreise mit."

Der Algorithmus der Schengen Mystery Lottery unterscheidet die Monate nicht voneinander, sondern setzt alle auf 30 Tage. Wirft dann aber ein Ergebnis in Tagen aus.
Hierdurch entstehen diese Differenzen. Wie er dies tatsächlich programmtechnisch verarbeitet, soweit sind wir noch nicht. Aber es ist ziemlich klar, das eine Konstante dort zu setzen, wo eigentlich unmöglich ist, stets zum falschen Ergebnis führen wird, wenn die Realität gerade mal nicht mit der Konstanten übereinstimmt.
Und irgendwie ist es sogar einleuchtend, wenn man bedenkt, das das Jahr eben 365 Tage und nicht 360 Tage hat.
Es ist wirklich so erschreckend simpel. Anstatt einen simplen Abzählalgorithmus am realen Kalender in das Programm einzufügen, verwendet man eben eine Konstante. :oops:

@silvio: Versuchs mal in Österreich, Flughafen Wien, die haben einen Mix aus Kalenderhalbjahr und 180 Tagen - da sie aber noch selbst nachrechnen, brauch deren System auch keiner wirklich zu verstehen, bei denen heißt es im Zweifel immer für den Angeklagten - und wahrscheinlich gegen den Papierkram :)

Was den freundlichen Programmierer angeht.... die hatten im Verlauf des gesamten Tages dort über das Problem diskutiert... Und auch wenn ich daran glaube, das Landratsämter am Karfreitag öffnen, irgendwie fällt es mir schwer, das man über das Lagezentrum - wohl auch im Lagezentrum - der Bundespolizei den Programmierer eines Programms erreichen kann, das angeblich auch in anderen europäischen Staaten verwendet wird...
Ich persönlich schätze das inzwischen so ein, das man es mit einer mehr oder weniger sympathischen Gauklertruppe zu tun hat, wo jeder mal an der Reihe ist, den Kopf hinzuhalten - alles mit nur dem einen Ziel: Irgendwie das Problem vom Hals zu bekommen - ohne an den Grundfesten zu rütteln.

Das geht inzwischen sogar so weit, das Ömchen trotz angeblichem Overstay von 85 Tagen die Ausstellung eines neuen Visums angeboten wurde, damit sie im Juli wieder kommen kann. Ganz unbürokratisch, von einem Tag auf den anderen - und natürlich aus rein humanitären Gründen. Irgendwie ist das gerade alles Absurdistan hoch drei.
Ergänzend dazu: Nach 29 Tagen sind die eigentlichen Akten zu diesem Vorfall immer noch auf dem Weg von der Bundespolizei am Flughafen München zur Staatsanwaltschaft Landshut. Aufgrund dessen ist eine Akteneinsicht nicht möglich. :lol:

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 13:03
von inorcist
Klingt, als ob jemand die Zählweise der Finanzbranche übernommen hätte (ACT/360 oder 30/360).
Die sind soweit ich weiss, Standard bei den meisten Programmiersprachen.

Wiki

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 14:29
von Dietrich
Für ein Programm, welches auf einer solchen Ebene genutzt wird, muss doch wohl ein ordentliches Konzept bzw. Pflichtenheft erstellt und auch aufbewahrt worden sein!
Und da MÜSSEN solche Fragen wie "was ist denn hier an der Stelle ein halbes Jahr" eindeutig bestimmt sein.
Sowas kann doch nicht in der Zuständigkeit eines Programmierers liegen!

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 19:31
von harald63
Hört sich nach deutscher Zinsrechenmethode an :-) Ich programmiere Bankensoftware und fluche immer über diesen ganzen Datums-/Tageberechnungskram. Bevor es Computer gab, war es wohl eine Vereinfachung so zu rechnen, als hätte jeder Monat 30 Tage und das Jahr 360. Aber mit Computern wäre es einfacher, wenn man einfach echte Tage rechnen würde und gut ist.

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 26 Apr 2013, 19:49
von Holger Eekhof
Bankensoftware würde mich nicht wirklich wundern ...

So manche Firma aus diesem Sektor hat da Ihren Ursprung .. was nun natürlich nicht heißen soll, das es sich um dieses Programm handelt !!!
Dies wäre reine Phantasie! Aber Super PR - wer dieses Produkt als ganzheitlich vermarktet... das hat schon Stil :roll:

http://www.bundesdruckerei.de/sites/def ... 221_de.pdf