Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Anelya
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Anelya »

eiswette007 hat geschrieben: wegen der VE ..mein Kumpel war heute bei der ABH, gehalt und alles andere kann er nachweisen nur eben keinen Mietvertrag da er im Dachgeschoss bei seinen Eltern lebt...
Irgendetwas ist da wohl in der Kommunikation schief gelaufen zwischen ABH und deinem Kumpel: Es ist überhaupt nicht schlimm, dass er mietfrei und ohne Mietvertrag im Dachgeschoss der Eltern lebt (es wäre problematischer, wenn er mit 2.000 Euro Nettoeinkommen eine Wohnung für 1.800 Euro hätte). Er muss lediglich die Besitzverhältnisse des Hauses nachweisen (bei "unserer" AE reicht dafür bzw. ein Grundbuchauszug oder der Grundsteuerbescheid) und von seinen Eltern bestätigt bekommen, dass er dort mietfrei lebt, und dann kann er problemlos eine VE abgeben.

Du hast jetzt in dem anderen Forum geschrieben, dass ihr euch für eine Hochzeit mit Touristenvisum in D entschieden habt. Versuch doch lieber noch einmal mit dem Kumpel zu reden, dann ist alles in "trockenen Tüchern", ansonsten geht doch jetzt die Rennerei los mit Touristenvisum für D beantragen, heiraten, alles übersetzen, danach zurück etc.pp.
Nikolaus
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Nikolaus »

Was soll denn das mit "im anderen Forum", darf man hier auch nicht mehr "info4alien" schreiben!? :)
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Saboteur
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Saboteur »

Im Prinzip ja, aber nur einmal... :lol: :-P Spass... :)
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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Norbert
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Norbert »

Darf man natürlich. "Anderes Forum" ist allenfalls für Fremde verständlicher als "bei info4alien".
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arghmage
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von arghmage »

manuchka hat geschrieben: Vergiss nicht:
1. Für eine Heirat in DE muss man auch ein Aufgebot bestellen, das hat auch einen zeitlichen Vorlauf.
Muß man nicht (seit 15 Jahren nicht mehr).
Nun brauchts nur noch die Anmeldung der Eheschließung (dauert natürlich auch etwas).
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von eiswette007 »

Ehe kann ich anmelden wann ich will im oktober hat mein standesamt nur 2 termine.

Ja also danach lässt sie in russland pässe ändern bzw neue beantragen (da sie mein Namen annimmt )und mit diesen pässen geht sie zur botschaft und beantragt das Visum zur Familienzusammenführung,denn mit ihren alten pässen würde es ja nicht mehr gehen denke ich.

das alles könnte nun bis dezember dauern und JA das ist uns bewusst...
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von manuchka »

Sie kann den Antrag mit dem Pass abgeben, in dem der alte Name steht. Dabei erzählt sie bitte in der Botschaft, dass sie einen neuen Pass beantragt und das Visum dann in diesem reingeklebt werden soll. In der Zwischenzeit, wo also der Antrag von den zuständigen deutshcen Stellen bereits bearbeitet wird (und das kann je nach Fall und vorliegender oder fehlender Vorabzustimmung der dt. Behörden zwischen 2 und 8 Wochen dauern) holt sie sich erst einen neuen Inlandspass und dann auch den neuen Reisepass.

Sie könnte theoretisch das Visum auch in den Pass mit dem alten Namen bekommen, ABER die Wartezeit habt ihr sowieso, dann sollte man sie auch nutzen, sonst muss deine Frau nach dem Umzug nach DE ihre Pässe umtauschen und dazu wieder nach RUS fahren, und das ist weit umständlicher.
Du erntest, was du säst.
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von eiswette007 »

Wenn wir hier Heiraten müssen wir die heiratsurkunde apostillieren lassen in deutschland oder? wie lange dauert sowas denn ugf?
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von eiswette007 »

Meine Verlobte war im Juni für 10 tage in Spanien und hat ein Visum im pass bis zum 10.12.2013.

Bei meinem Standesamt wurde mir gesagt meine Verlobte könne damit in alle Schengen Staaten reisen bis Dezember.. Stimmt das? Wenn ja muss sie ein Hotel und Flug Tickets angeben vor der reise?

Sie meint wenn sie länger als 10 tage bleibt bekommt sie probleme mit dem deutschen Zoll,ich finde diese sorge schwachsinn..aber kann mich ja auch täuschen vllt wisst ihr da mehr?
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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?

Beitrag von Anelya »

Wenn deine Verlobte ein Multivisum hat bis zum 10.12.2013, kann sie damit ein- und ausreisen in alle Schengen-Staaten, wie sie das gerne möchte. Sie muss auch vorher weder Hotel noch Flugtickets irgendwo angeben, einfach ins Auto/Bahn/Flugzeug setzen und los gehts. Damit kann sie auch beliebig heiraten in Deutschland oder Dänemark (aber Achtung: Nach der Hochzeit muss sie dann wieder zurück nach Russland! Und von dort dann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen).

Wie lange sie bleiben kann, hängt von der Anzahl der Tage ab, die das Visum gültig ist. Steht da "10 Tage" im Zeitraum bis 10.12.2013, dann darf sie noch 0 Tage reisen, da sie ja schon 10 Tage in Spanien war.
Steht da "90 Tage", dann darf sie noch 80 Tage in irgendwelchen Schengenstaaten sein, ohne dass sie die Visumsbestimmungen verletzt.

Hat das Visum nur noch 10 Gültigkeitstage, dann sollte sie in der Tat nicht länger bleiben, weil das sonst als illegaler Aufenthalt gewertet wird. Also, diese Sorge würde ich schon ernst nehmen, das Visum hat nicht umsonst bestimmte Bestimmungen. Ist das Visum allerdings für 90 Tage gültig im Zeitraum bis 10.12. und sie hat nur irgendwo irgendwas gerüchteweise gehört von diesen ominösen 10 Tagen, dann kann sie das getrost vergessen. Es gilt immer das, was auf dem Visum draufsteht.
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