Wie ist das denn im Visum vermerkt?zimdriver hat geschrieben: In diesen 18 Monaten darf sie max. 90 Tage nach D reisen. Insgesamt, nicht pro Halbjahr..
So einen Quatsch habe ich ja noch ueberhaupt nicht gehoert.....
Hast du da EXPLIZIT nachgefragt?
Wie ist das denn im Visum vermerkt?zimdriver hat geschrieben: In diesen 18 Monaten darf sie max. 90 Tage nach D reisen. Insgesamt, nicht pro Halbjahr..


Diskriminierung! Wie immer werden die Frauen bevorzugt.Sibirier hat geschrieben:Kostenloses Visum für Ehefrauen ...

Meintest du nicht vielleicht: Früher "jung und hübsch". Heute nur noch "und" ??Sibirier hat geschrieben:Ich bin von mir ausgegangen, männlich, jung, hübsch, anspruchslos, intelligent...
Sibirier hat geschrieben:Ich bin von mir ausgegangen, männlich, jung, hübsch, anspruchslos, intelligent...

... ja, irgendwas ist passiert.Dietrich hat geschrieben:Sibirier hat geschrieben:Ich bin von mir ausgegangen, männlich, jung, hübsch, anspruchslos, intelligent...
Achim! Achim!!
Es hat sich jemand des Kontos von Sibirier bemaechtigt! Das ist NICHT der Sibirier, den ich kenne!
Wieso meinste, dass die 90 Tage sich auf einen Halbjahreszeitraum beziehen, Manu, ausser dass auf der Seite des Botschaft steht, dass man maximal 90 Tage pro Halbjahr im Lande bleiben darf?manuchka hat geschrieben:In unserem 2-Jahresvisum stehen auch 90 Tage, aber die beziehen sich doch dennoch auf einen Halbjahreszeitraum....
Uns hat die Dame extra darauf hingewiesen, dass dort zwar 90 Tage stehen wuerde, ABER das damit 90 tage pro Halbjahr gemeint sind.7punkt hat geschrieben: Ich hab jetzt ein DE-Multi-Visum vor den Augen: Zeitraum - 01.02.08-31.01.09, Dauer des Aufenthalts: 90 Tage. Ich vestehe es so, dass man nicht mehr als 90 Tage mit dem Visum in DE bleiben darf. Sind die 90 Tage um, das Visum aber zeitlich noch net, dann soll man ein neues Visum beantragen. Wuerden denn 90 Tage pro Halbjahr gemeint, dann haette im Visum dann 180 Tage gestanden.
Zu dem Thema gibt es eine sehr ausfuehrliche "Gemeinsame konsularische Instruktion (PDF, 38 MB!)Welche Arten von Visa gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Visa: Das Schengen-Visum und das nationale Visum.
Sie unterscheiden sich durch die Gültigkeitsdauer (das Schengen-Visum gilt für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen im Halbjahr und berechtigt entweder zu einer oder zu mehreren Einreisen; das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei Monate, kann aber im Gegensatz zum Schengenvisum in Deutschland entsprechend dem Aufenthaltszweck beliebig verlängert werden. ...
Zur Vollstaendigkeit noch das dort erwaehnte Uebereinkommen:Artikel 20 Absatz 1 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, das am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichnet worden ist, ist dahin auszulegen, dass der Begriff „erste Einreise“ im Sinne dieser Bestimmung außer der zeitlich ersten Einreise in den Schengen-Raum auch die erste Einreise dorthin nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab dieser zeitlich ersten Einreise sowie jede weitere erste Einreise umfasst, die nach Ablauf jeder neuen Frist von sechs Monaten ab einem vorangegangenen Datum der ersten Einreise erfolgt.