Seite 6 von 17

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 09:39
von Dietrich
zimdriver hat geschrieben: In diesen 18 Monaten darf sie max. 90 Tage nach D reisen. Insgesamt, nicht pro Halbjahr..
Wie ist das denn im Visum vermerkt?
So einen Quatsch habe ich ja noch ueberhaupt nicht gehoert.....
Hast du da EXPLIZIT nachgefragt?

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 09:51
von Sibirier
Ich habe gerade bei der Botschaft in Moskau angerufen. Es ist wohl noch so, wie Manu hier beschrieben hat. Kostenloses Visum für Ehefrauen und Multivisum für mehrere Jahre möglich (jedoch Ermessensentscheidung!).

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 10:00
von Norbert
Sibirier hat geschrieben:Kostenloses Visum für Ehefrauen ...
Diskriminierung! Wie immer werden die Frauen bevorzugt.

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 10:10
von Sibirier
Sorry, Ehepartner natürlich....

Ich bin von mir ausgegangen, männlich, jung, hübsch, anspruchslos, intelligent... :D

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 10:20
von wolk0815
Sibirier hat geschrieben:Ich bin von mir ausgegangen, männlich, jung, hübsch, anspruchslos, intelligent... :D
Meintest du nicht vielleicht: Früher "jung und hübsch". Heute nur noch "und" ?? :lol: :lol: ;)

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 10:33
von Dietrich
Sibirier hat geschrieben:Ich bin von mir ausgegangen, männlich, jung, hübsch, anspruchslos, intelligent... :D

Achim! Achim!!

Es hat sich jemand des Kontos von Sibirier bemaechtigt! Das ist NICHT der Sibirier, den ich kenne!

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 11:18
von zimdriver
Dietrich hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:Ich bin von mir ausgegangen, männlich, jung, hübsch, anspruchslos, intelligent... :D

Achim! Achim!!

Es hat sich jemand des Kontos von Sibirier bemaechtigt! Das ist NICHT der Sibirier, den ich kenne!
... ja, irgendwas ist passiert.

Die 90 Tage stehen drin im Pass und wurden mir auch ausdrücklich als grosses Entgegenkommen für die lange Visa- Gültigkeit verkauft... Wie gesagt, wir können damit leben. Es zeigt jedoch die Vielfältigkeit der Auslegung deutscher Regeln.
Klar, kostenlos war der Spass natürlich.

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 12:01
von manuchka
In unserem 2-Jahresvisum stehen auch 90 Tage, aber die beziehen sich doch dennoch auf einen Halbjahreszeitraum. In deutschen Visa steht nie 90/180 oder 30/90 oder sowas.
Oder hast du ausdrücklich eine Gesamtbeschränkung drin?

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 12:48
von 7punkt
manuchka hat geschrieben:In unserem 2-Jahresvisum stehen auch 90 Tage, aber die beziehen sich doch dennoch auf einen Halbjahreszeitraum....
Wieso meinste, dass die 90 Tage sich auf einen Halbjahreszeitraum beziehen, Manu, ausser dass auf der Seite des Botschaft steht, dass man maximal 90 Tage pro Halbjahr im Lande bleiben darf?
Ich hab jetzt ein DE-Multi-Visum vor den Augen: Zeitraum - 01.02.08-31.01.09, Dauer des Aufenthalts: 90 Tage. Ich vestehe es so, dass man nicht mehr als 90 Tage mit dem Visum in DE bleiben darf. Sind die 90 Tage um, das Visum aber zeitlich noch net, dann soll man ein neues Visum beantragen. Wuerden denn 90 Tage pro Halbjahr gemeint, dann haette im Visum dann 180 Tage gestanden.

Was waere, wenn im Visum mit gleichem s.o. Zeitraum 60 Tage gestanden haette? Wie sollte man diese 60 dann interpretieren? Als 60 pro Halbjahr oder insgesammt 60?

7punkt

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Verfasst: 22 Okt 2008, 13:28
von Dietrich
7punkt hat geschrieben: Ich hab jetzt ein DE-Multi-Visum vor den Augen: Zeitraum - 01.02.08-31.01.09, Dauer des Aufenthalts: 90 Tage. Ich vestehe es so, dass man nicht mehr als 90 Tage mit dem Visum in DE bleiben darf. Sind die 90 Tage um, das Visum aber zeitlich noch net, dann soll man ein neues Visum beantragen. Wuerden denn 90 Tage pro Halbjahr gemeint, dann haette im Visum dann 180 Tage gestanden.
Uns hat die Dame extra darauf hingewiesen, dass dort zwar 90 Tage stehen wuerde, ABER das damit 90 tage pro Halbjahr gemeint sind.
Denn ansonsten wuerden sie auf ein 3-Jahres-Visum 3x2x90 = 540 draufschreiben muessen. Und dann wuerden die Leute denken, sie koennten damit 540 tage UNUNTERBROCHEN in Deutschland leben.

Das ergibt sich auch aus folgendem Text von http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... n/FAQ.html:
Welche Arten von Visa gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Visa: Das Schengen-Visum und das nationale Visum.

Sie unterscheiden sich durch die Gültigkeitsdauer (das Schengen-Visum gilt für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen im Halbjahr und berechtigt entweder zu einer oder zu mehreren Einreisen; das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei Monate, kann aber im Gegensatz zum Schengenvisum in Deutschland entsprechend dem Aufenthaltszweck beliebig verlängert werden. ...
Zu dem Thema gibt es eine sehr ausfuehrliche "Gemeinsame konsularische Instruktion (PDF, 38 MB!)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 010149.pdf
und dort eine Art Ausfuellanleitung fuer Schengenvisa. Auf Seite 107 kann man sehen:
Schengen.jpg
Dort ist klar gesagt, dass in dem Feld maximal eine "90" eingetragen werden darf, aber das es sich um die Maximaldauer EINES Aufenthalts handelt.

Ganz davon abgesehen gilt aber auch die Regel mit den 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres. Wobei die Definition der "ersten Einreise" ab der diese Regel gilt, im folgenden Urteil thematisiert wurde:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 41:DE:HTML

Dort heisst es:
Artikel 20 Absatz 1 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, das am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichnet worden ist, ist dahin auszulegen, dass der Begriff „erste Einreise“ im Sinne dieser Bestimmung außer der zeitlich ersten Einreise in den Schengen-Raum auch die erste Einreise dorthin nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab dieser zeitlich ersten Einreise sowie jede weitere erste Einreise umfasst, die nach Ablauf jeder neuen Frist von sechs Monaten ab einem vorangegangenen Datum der ersten Einreise erfolgt.
Zur Vollstaendigkeit noch das dort erwaehnte Uebereinkommen:
http://www.aufenthaltstitel.de/schengen ... ommen.html

Jetzt alles klar?