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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 04 Mär 2008, 13:02
von Paulchen
Danke für Eure Antworten...leider ist Ergebnis ja echt zum kotzen...

Ich könnte mich ohrfeigen

dass ich Euch nicht vorher gefragt habe und das Visum nicht gleich so beantragt habe, dass es erst am Mitte April gültig ist. Dann wäre es wenigstens im nächsten Jahr länger zu verwenden...
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 04 Mär 2008, 14:02
von Dietrich
Zejtnot_ hat geschrieben:
Alternative 2: Nach dem Ablauf der ersten 90 Tage das Visum annulieren lassen und ein neues beantragen - hier hat letztens jemand berichtet, dass das geklappt hat. Halte ich aber für gewagt.
Man soll angeblich auch 2 3-monats-Visa direkt hintereinander bekommen koennen.
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 04 Mär 2008, 14:47
von wolk0815
Dietrich hat geschrieben:Man soll angeblich auch 2 3-monats-Visa direkt hintereinander bekommen koennen.
Habe ich auch erst neulich so gehört. Es ging hierbei um zwei Visa mit Privateinladung, die hintereinander genutzt werden sollten. Schema: 90 Tage in RUS, zurück nach D, nächstes Visum mit neuer Einladung gleich beantragen und dann erneut für 90 Tage nach RUS. Vom Konsulat wurde diese erst mal als so möglich erklärt. In ein paar Monaten wird sich dann zeigen, ob es auch in der Praxis so gemacht wird. Auch wenn es hier um eine Privateinladung handelt, sollte doch die 90/180 Regelung trotzdem gelten bzw. ja dann auf diese Weise ausgehebelt werden können.
Die nächste grosse Frage wäre, ob man dann in den restlichen 180 Tage noch ein Visum bekommt oder ob man beim Konsulat einfach nur grosszügig ist und die Stückelung der 90 Tage nicht so eng sieht (aber letzendlich dann doch nur 180 Tage pro Jahr zugestanden bekommt). Die Frage wird aber sicher noch länger unbeantwortet bleiben (und seis nur weil erst mal mind. 180 Tage vergehen müssen

)
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 04 Mär 2008, 14:57
von Zejtnot
Gehen wir mal mit EU-Logik ran: Da würde es auch so funktionieren. Zumindestens zwei bis dreimal. Dann würden die Beamten sicher schon nachfragen.
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 22 Apr 2008, 14:04
von krisrus
Hallo Leute,
ich habe eine Frage zur Geschichte mit dem 90-Tage-Visum.
Zuerst eine Kurzfassung meiner Situation: Ich arbeite seit ein paar Monaten in Russland und warte auf meine Arbeitserlaubnis. Daher bisher das nervige Prozedere: Mit dem Touristenvisum 30 Tage in Ru, danach zwei Wochen In D bis das neue Visum fertig ist, und dann alles von vorne...
Der hiesige Hausjurist biete mir nun erstmal ein 3-Monats-businessvisum an- er behauptet, mit selbigem koenne ich auch die ganzen 90 Tage in Russland sein. Ich habe da meine Zweifel, gilt denn nicht jenseits des Touristenvisums die 180/90 regel? Koennte ich nicht mit einem 90er Visum nur 45 Tage in Ru sein?
Die Idee, mit einem "echten" 90er Visum 90 Tage in Russland zu sein, dann in D ein neues 90er zu beantragen und dann wieder 90 tage in Ru zu sein, ist ja sehr schoen. Leider wohl zu schoen, um wahr zu sein- oder? Selbst wenn es ein solches 90er gaebe, muesste ich doch danach laut der 180/90 Regel 90 Tage in D sein. Solange das Geld fuer den Biergarten langt, waere das ja noch ok....;-))
Was meint ihr?
спасибо всем за помощь!!!
krisrus
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 23 Apr 2008, 09:08
von Zejtnot
So ganz verstehe ich die Logik Deiner Ausführungen noch nicht. Aber ich versuche es mit einer Antwort:
Also: Mit einem ganz normalen Multivisum darfst Du in den 180 Tagen nach der ersten Einreise maximal 90 in Russland sein. Also zweimal 45, dreimal 30, einmal 90. Wie Du willst. Die restliche Zeit kannst Du im deutschen Biergarten sitzen.
Willst Du mehr als 90 Tage im Halbjahr hier sein, musst Du es mit diversen Tricks versuchen. Im Moment scheint es zu klappen, wenn man immer wieder 3-Monatsvisa beantragt. Also Visa beantragen, 90 Tage hier sein, raus, neues Visum, wieder 90 Tage. Das widerspricht natürlich dem Sinn des neuen Gesetzes - insofern kann es gut sein, dass diese Lücke bald dichtgemacht wird.
Etwas raffinierter ist die Variante, zwei Pässe zu haben und in jedem ein Russlandvisum. Jedes Visum nutzt Du dann 90 Tage pro Halbjahr - musst natürlich auch immer raus und wieder rein. Aber auch hier warne ich, dass die russischen Behörden das wahrscheinlich nicht so toll finden und am Ende großes Theater veranstalten könnten - "Erschleichung eines Visums". Ich kenne Leute, die riskieren das - ich würde es nicht machen.
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 23 Apr 2008, 09:21
von manuchka
Bei zwei Pässen könnte es beim Datenabgleich auch mal vorkommen, dass sich in der Russischen Botschaft oder an der Grenze jemand wundert, warum die gleiche Person mit dem gleichen Geburtsdatum letztes Mal einen anderen Pass vorgelegt hat... als ich denke auch, dass das ein eher riskantes Unterfangen ist.
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 23 Apr 2008, 09:55
von Zejtnot
Manu, ich denke, der Grenzer ist noch nicht einmal das Problem, sondern der Beamte, der einen registriert!
Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 23 Apr 2008, 10:24
von manuchka
Wieso? Den kriegst du doch persönlich gar nicht zu Gesicht... und der wird kaum seinen Hintern ausm Büro bewegen, sondern höchstens eine Eingabe ins System machen, und dann schnappt dich doch der Grenzer, wenn bei ihm da beim Scannen deines Passes was piept oder blinkt.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??
Verfasst: 23 Apr 2008, 10:46
von krisrus
Hm, scheinbar waren meine Ausfuehrungen etwas konfus :-))
danke auf jedenfall fuer die Antworten- ich glaube ich werde es mal mit dem Dreimonatsvisum versuchen, die Hin- und Herfliegerei nervt.
Jetzt brauche ich nur noch jemanden in Deutschland, bei dem ich einen Arbeistplatz angeben kann...
Das mit den zwei Paessen scheint mir ein weing gewagt zu sein, ich hoffe jetzt erstmal darauf, dass meine Arbeisterlaubnis in den naechsten drei Monaten fertig ist und sich das ganze somit erledigt...
Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt

)
Gruss aus Piter