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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 21 Jan 2009, 23:05
von Dietrich
Nein, eigentlich keine grossartig anderen Dokumente.
Nur bei der Registrierung muss man vom Hausbesitzer eine Erlaubnis haben, dass man sich dauerhaft registrieren lassen kann und nicht nur für 3 Jahre.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 21 Jan 2009, 23:11
von bella_b33
Achso, okay, also wieder von DE das Führungszeugnis, Gehalts- oder Vermögensnachweis usw. bringen. Wobei letzteres dann ja nichtmehr von DE kommt
Das mit dem Wohnungsbesitzer(meine Frau) ist schon geklärt. Wenn ich lieb bin darf ich drinnen bleiben
Gruß
Silvio
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 22 Jan 2009, 07:48
von Norbert
bella_b33 hat geschrieben:Aalso wieder von DE das Führungszeugnis ...
Auf Führungszeugnis und Fingerabdrücke wurde bei mir beim вид verzichtet, weil man das alles schon von der разрешение hatte.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 22 Jan 2009, 11:25
von Dietrich
bella_b33 hat geschrieben:
Das mit dem Wohnungsbesitzer(meine Frau) ist schon geklärt.
Wenn ich lieb bin darf ich drinnen bleiben
Eine Spravka in der Bedingungen formuliert sind, wird aber fuer den Vid nicht akzeptiert. Da musst du dir wohl was Anderes suchen ;-)
Ein deutsches Fuehrungszeugnis ist nicht mehr notwendig, da du dich mit der Rasreshenye ja hauptsaechlich hier aufgehalten hast. Und deine Fingerchen haben sie ja auch bereits...
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 22 Jan 2009, 17:45
von bella_b33
Dietrich hat geschrieben: Und deine Fingerchen haben sie ja auch bereits...
Diese Schrubberei reicht auch einmal im Leben

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 16 Mär 2009, 16:02
von bella_b33
So, mittlerweile habe ich meine vorläufige Aufenthaltserlaubnis auch erhalten(3Mon Wartezeit) und warte noch ein paar Wochen auf meine Arbeitsgenehmigung
Viele Grüße Euch allen
Silvio
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 28 Mär 2009, 12:03
von Apollo
Sind diese ganzen Genehmigungen und etc. eigentlich immer ortsgebunden oder kann man sich innerhalb des Landes auch noch verändern ?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 30 Mär 2009, 07:07
von Norbert
Apollo hat geschrieben:Sind diese ganzen Genehmigungen und etc. eigentlich immer ortsgebunden oder kann man sich innerhalb des Landes auch noch verändern ?
Die Arbeitsgenehmigung ist ortsgebunden, da es für jedes Gebiet extra Quoten gibt. Man darf sogar nur eine bestimmte Anzahl Tage auf Dienstreise gehen, wobei es da noch Ausnahmen gibt (hatten wir letztens diskutiert).
Die Aufenthaltsgenehmigungen sind auch ortsgebunden, können aber überschrieben werden, falls man umzieht und auch am neuen Wohnort alle Bedingungen (Wohnung) erfüllt sind.
Natürlich kann man mit der Aufenthaltsgenehmigung auch in ganz Russland reisen - ich beziehe das also auf den Hauptwohnsitz, den man nur einem gewissen Aufwand umlegen kann.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 22 Jul 2009, 16:08
von Kationok
Weiss jemand, ob ich bei der jaehrlichen Registrierung (habe 3 jaehriges Wohnrecht - rasrezhenije) eine INN brauche?
Mir war so als ob die Dame vom Amt so etwas gemurmelt haette vor einem Jahr!?
Welche Dokumente braucht man zur Beantragung der INN?
Danke und einen schoenen Feierabend !
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 22 Jul 2009, 16:19
von Sibirier
Bei der jährlichen Registrierung brauchst Du keine INN....
Ist in dem Vordruck auch nicht vorgesehen....