morchant hat geschrieben:Obwohl meine Frau ja freiwillig sowieso den Integrationskurs macht, soll sie dazu verpflichtet werden. Ist das denn so vorgesehen?
Ich werde aus dem Gesetz nicht so richtig schlau :
§ 44a AufenthG
Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
Kapitel 3 (Integration)
(1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn
1. er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und
a) sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oder
b) zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 30 nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt oder
In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 stellt die Ausländerbehörde bei der Erteilung des Aufenthaltstitels fest, dass der Ausländer zur Teilnahme verpflichtet ist.
Meiner Meinung nach müsste durch das verlangte Zertifikat A1 zum FZF Visum bereits 1a) nicht zutreffend und somit eine Verpflichtung entfallen.
Wie ist es denn nun?
Verbal beißt sich da die Katze in den Schwanz. Und das hat folgenden Grund:
Es gibt viele Zuwanderer/-innen, die einen Integrationskurs bitter nötig hätten, aber sich darum drücken (möchten.)
Die werden dann gemäß der Einschätzung der zust. Sachbearbeiter aus der Kommunikation mit Betroffenen zu einem I-Kurs verpflichtet, haben damit aber eben auch den Anspruch auf die Förderung.
Und es gibt eben den umgekehrten Fall der Zuwanderer/-innen die sehr bemüht um eine aktive Integration sind und sich den Anspruch auf eine Förderung erkämpfen müssen, dann aber auch verpflichtet sind, den Kurs wahrzunehmen.
Die "Verfügbarkeit von Kursplätzen" hängt natürlich stark von der Landespolitik ab, die die entsprechenden Budgets in ihren Haushalt eingestellt haben muss. Allein davon hängt ab, wie viele Plätze die
Subventionsabschöpfer da anbieten. Nur darum geht es denen.
Mach Dir keine Illusionen! Die Qualität der Kurse ist etwa vergleichbar mit der von staatlich geförderten beruflichen Weiterbildungen; sprich indirekte ABM für Kursträger, die am freien Markt nicht überleben würden.
Das mit den 'ausreichenden' Sprachkenntnissen lassen wir mal dahin gestellt. An der Stelle Deiner Frau würde ich mich da etwas dümmer stellen als ich bin, aber irgend wie artikulieren, dass es ihr sowohl um den Ausbau ihrer Sprachkenntnisse bis zur Alltagstauglichkeit, als auch um die Unterrichtung in den allgemeinen Bügerrechten und -pflichten geht.
Nur ein Beispiel:
Uns 'Deutschen' ist bekannt, dass die gesetzlichen Pflichtpausen während der Arbeitszeit nicht zur bezahlten Arbeitszeit gehören. Wer also per Vertrag z.B. 8h pro Tag arbeiten muss, muss mindestens 8,75h pro Tag Anwesenheit abrechnen können.
Das wissen aber die meisten russ. Zuwanderer/-innen (vor allem wenn sie nur mit ihresgleichen zu tun haben)
nicht. So ist z.B. ein Freund von mir, über dessen Werdegang ich hier schon in versch. Zshg. berichtet habe, bei seiner ersten Monatsabrechnung 'ins offene Messer gelaufen'.
Sowas ist natürlich besonders in der Probezeit ziemlich sensibel. Er hatte den Fehler begangen, auf seinem Stundenzettel täglich nur 8h anzugeben. Er wurde zwar nicht gefeuert, aber sein Chef hat es auch unterlassen ihm zu erklären, wo das Problem liegt.
Dabei hatte mein Freund tatsächlich täglich viel länger gearbeitet, als er aufgeschrieben hat. Aber er hatte Angst, als inkompetent zu gelten, wenn er 'zu viel Zeit' braucht, um seine Aufgaben zu erfüllen und deshalb noch in der Probezeit wieder gefeuert werden könnte.
Ist ja auch verständlich, wenn man sich nicht auskennt etc.
Als er mir das erzählte, war es ihm fürchterlich peinlich, dass er darüber nicht nachgedacht hatte, weil das in RUS eben anders war.
Und solche 'Fußangeln' lauern hier halt überall und Sprache allein genügt nicht. Ich betrachte es insofern als meine vornehmste Aufgabe gegenüber Leuten die mir nahe sind, sie darüber aufzuklären.
Daher appelliere ich noch einmal an Euch, nicht nur den Ausbau der Sprachkompetenz, sondern auch die Förderung der beruflichen Intergration Deiner Frau in den Vordergrund Eurer Argumentation zu stellen.
Dies gilt genau so als Strategie, von Eurer ABH nochmals eine FB zu fordern. Ganz nach dem Motto: "Wollen sie lieber Harz IV zahlen oder Einkommenssteuer einnehmen?"
Ich hoffe, dass Dir dies behilflich ist.
Gruß,
Z.