holger1 hat geschrieben:Wo ich meiner Frau erzählt habe ,das ich zur Ausländerbehörde gehen muss, macht sie sich Sorgen um ihr Visum . Sie hat solche Angst jetzt,das Sie das Visum nicht bekommen könnte. Können Sie das Visum auch ablehnen,auch wenn man verheiratet ist? Meine Frau haben mich auch gefragt, weil das Visum nur für 3 Monate sei. Was dann? Sicher muss man das Visum verlängern! Aber wie lange ist das jeweilige Visum dann wieder gültig? Wann ist es ratsam sich ein termin bei der Ausländerbehörde zu holen bevor dass Visum abläuft?
Schon gut. Ich wollte Dich nur vor unbegründetem Misstrauen gegenüber der ABH und einem unangemessenen Auftreten warnen. Du solltest wissen, dass die Mitarbeiter dort sehr froh sind, wenn sie es mal mit vernünftigen Leuten zu tun haben. Das passiert nämlich nicht allzu oft.
Es ist reine Routine, dass die ABH den dt. Ehepartner im Zuge einer FZF sehen und befragen muss.
Ohne dass die einen begründeten Zweifel haben, wird das aber eigentlich ein freundliches Gespräch, bei dem sie sehen wollen, ob Du Deine Frau überhaupt so gut kennst, wie man es halt bei einer echten Ehe erwarten kann.
Es ist ganz hilfreich, da z.B. ein paar Fotos, Briefe etc. mitzunehmen und ein paar schöne Episoden parat zu haben, die ihr bereits zusammen erlebt habt.
Da kannst Du ganz entspannt sein. Und zu schildern, dass und warum Du so begeistert von Deiner Liebsten bist, wird Dir ja wohl nicht schwer fallen.
Die anderen haben ja schon geschrieben, was es mit dem Visum für drei Monate auf sich hat. Dieses wird hier dann in eine Aufenthaltserlaubnis (AE) für mind. 1 Jahr und (vorerst) max. 3 Jahre umgewandelt.
Das hat auch seinen Grund: Die AE setzt voraus, dass Deine Frau hier einen festen Wohnsitz und eine dauerhafte Krankenversicherung hat.
Beides kann sie erst bekommen, wenn sie hier ist. - Ist doch logisch, oder?
Für wie lange sie ihre erste AE bekommt, hängt stark davon ab, wie Eure Sozialprognose aussieht und welchen Eindruck zunächst Du und dann später ihr beide gemeinsam bei der ABH hinterlasst. Etwas hängt es natürlich auch von dem Wohlwollen des Sachbearbeiters / der Sachbearbeiterin ab, mit dem / der ihr es zu tun bekommt.
Ich weiß von
keinem dt.-russ. Ehepaar, wo die erste AE nicht gleich für drei Jahre erteilt wurde. Das ist eigentlich nur bei Familiennachzügen zu Leuten der Fall, die selbst zugewandert sind und entweder mit einer Niederlassungserlaubnis (NE) hier leben oder erst vor wenigen Jahren die dt. StAng erworben haben.
Du solltest Deiner Frau auch beibringen, die Unterscheide zwischen Visum, AE und NE zu lernen und zu begreifen. Diese Aufkleber im Pass ähneln sich zwar sehr stark, haben aber enorm unterschiedliche rechtliche Bedeutungen!!!
Das zu verwechseln, kann zu erheblichen Missverständnissen führen, die große Nachteile nach sich ziehen können. Hat nämlich jemand z.B. eine AE, sagt aber gegenüber jemand anderem, er wäre mit einem Visum hier, denkt jeder sofort, dass spätestens nach 90 Tagen die Ausreise fällig wird. Bei einer Jobbewerbung wäre das natürlich fatal.
Auch Du solltest Dir die Unterschiede mal klar machen. Die kannst Du ganz genau im
AufenthG nachlesen. Zumindest lässt Dein letzter Beitrag darauf schließen, dass Du die Begriffe bisher selbst nicht unterscheiden kannst.
Und zum Schluss: Bei Deinem Besuch bei der ABH wird man Dich höchst wahrscheinlich auch darüber unterrichten, welche Schritte ihr nach der Einreise Deiner Frau als erstes zu tun habt. Das sind eigentlich nur drei Dinge: Zuerst zum Einwohneramt. Die Meldebestätigung ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine KK.
Und mit der Meldebescheinigung und der Aufnahmebestätigung von der KK, und evtl. einer Reihe weiterer Dokumente, die die ABH fordern wird, geht ihr dann gemeinsam zur ABH.
Das hört sich alles viel schlimmer an, als es eigentlich ist.
Noch ein Tipp: Wenn Deine Frau schlau ist, lässt sie sich noch vor ihrer Ausreise aus RUS dort einen neuen Reisepass ausstellen. Denn die russ. Pässe gelten nur für fünf Jahre.
Von hier aus D. einen neuen zu beantragen ist aufwendig, langwierig und teuer.
Und nach jedem Passwechsel muss natürlich auch die jeweilige AE/NE in den neuen Pass übertragen werden. Das kann ziemlich nervig werden.
Deshalb ist ein 'frischer' Pass dringend anzuraten. - Auch wenn der aktuelle Deiner Frau noch 2-4 Jahre gültig sein sollte und die russ. Behörden sie deshalb abwimmeln sollten. - Na und? Dann beschädigt man diesen halt ein wenig und holt sich mit dieser Begründung einen neuen.
Ist ihr Inlandspass aktuell; d.h. auf Euren Ehenamen ausgestellt und der Familienstand eingetragen?
Wenn nicht, auch diesen unbedingt noch in RUS aktualisieren lassen.
Also: Keine Panik, sondern nur die Formalitäten beachten. Dann gibt's i.d.R. auch keine Probleme.