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Re: familienzusammenführung

Verfasst: 25 Apr 2009, 10:34
von holger1
Hallo Zeppelin
Ich entschuldige mich für meine Kleinschreibung und für meinen Slang :(
Ich bemühe mich um Besserung !
Danke für eure Antworten . Ich bin ein wenig beruhigt, was die Ausländerbehörde betrifft !
Wo ich meiner Frau erzählt habe ,das ich zur Ausländerbehörde gehen muss, macht sie sich Sorgen um ihr Visum . Sie hat solche Angst jetzt,das Sie das Visum nicht bekommen könnte. Können Sie das Visum auch ablehnen,auch wenn man verheiratet ist? Meine Frau haben mich auch gefragt, weil das Visum nur für 3 Monate sei. Was dann? Sicher muss man das Visum verlängern! Aber wie lange ist das jeweilige Visum dann wieder gültig? Wann ist es ratsam sich ein termin bei der Ausländerbehörde zu holen bevor dass Visum abläuft?

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 25 Apr 2009, 10:59
von Sibirier
Also zu Deiner Frage, ob sie das Visum auch ablehnen können, wenn man verheiratet ist, eindeutig JA! Denn sie prüfen auch z. B. Deine finanzielle Lage, ob es eine Scheinehe sein könnte oder sonst etwas....

Also ich würde sofort, wenn Deine Frau nach Deutschland gekommen ist, mit ihr zur Ausländerbehörde gehen und dort die weiteren Schritte erfragen... Ich denke auch, dass Ihr dann sofort die Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr machen könnt (obwohl das Visum noch nicht abgelaufen ist).

Wenn Ihr zur ABH gemeinsam hingeht und Euch dort beraten lasst, denke ich, werdet Ihr keine Probleme bekommen. Im Gegenteil, evtl. sogar noch Hilfe bzw. wertvolle Tips....

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 25 Apr 2009, 11:16
von Nikolaus
Deine Frau hat einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, i.a. unabhaengig von Deiner finanziellen Situation. U.a. auch deshalb wird ja vor Erteilung eines Visums auf Familienzusammenfuehrung geprueft, ob es sich auch nicht um eine Scheinehe handelt. (Dann waere keine eheliche Gemeinschaft vorhanden, und der Rechtsanspruch wuerde entfallen.)
Das Visum wird in D nicht verlaengert, sondern durch eine befristete AE ersetzt.

Ich wuerde es auch so machen, wie Sibirier geschrieben hat. Hatte selbst bisher nur gute Erfahrungen mit der hiesigen Auslaenderbehoerde.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 25 Apr 2009, 14:06
von Zeppelin
holger1 hat geschrieben:Wo ich meiner Frau erzählt habe ,das ich zur Ausländerbehörde gehen muss, macht sie sich Sorgen um ihr Visum . Sie hat solche Angst jetzt,das Sie das Visum nicht bekommen könnte. Können Sie das Visum auch ablehnen,auch wenn man verheiratet ist? Meine Frau haben mich auch gefragt, weil das Visum nur für 3 Monate sei. Was dann? Sicher muss man das Visum verlängern! Aber wie lange ist das jeweilige Visum dann wieder gültig? Wann ist es ratsam sich ein termin bei der Ausländerbehörde zu holen bevor dass Visum abläuft?
Schon gut. Ich wollte Dich nur vor unbegründetem Misstrauen gegenüber der ABH und einem unangemessenen Auftreten warnen. Du solltest wissen, dass die Mitarbeiter dort sehr froh sind, wenn sie es mal mit vernünftigen Leuten zu tun haben. Das passiert nämlich nicht allzu oft.

Es ist reine Routine, dass die ABH den dt. Ehepartner im Zuge einer FZF sehen und befragen muss.
Ohne dass die einen begründeten Zweifel haben, wird das aber eigentlich ein freundliches Gespräch, bei dem sie sehen wollen, ob Du Deine Frau überhaupt so gut kennst, wie man es halt bei einer echten Ehe erwarten kann.
Es ist ganz hilfreich, da z.B. ein paar Fotos, Briefe etc. mitzunehmen und ein paar schöne Episoden parat zu haben, die ihr bereits zusammen erlebt habt.
Da kannst Du ganz entspannt sein. Und zu schildern, dass und warum Du so begeistert von Deiner Liebsten bist, wird Dir ja wohl nicht schwer fallen.

Die anderen haben ja schon geschrieben, was es mit dem Visum für drei Monate auf sich hat. Dieses wird hier dann in eine Aufenthaltserlaubnis (AE) für mind. 1 Jahr und (vorerst) max. 3 Jahre umgewandelt.
Das hat auch seinen Grund: Die AE setzt voraus, dass Deine Frau hier einen festen Wohnsitz und eine dauerhafte Krankenversicherung hat.
Beides kann sie erst bekommen, wenn sie hier ist. - Ist doch logisch, oder?
Für wie lange sie ihre erste AE bekommt, hängt stark davon ab, wie Eure Sozialprognose aussieht und welchen Eindruck zunächst Du und dann später ihr beide gemeinsam bei der ABH hinterlasst. Etwas hängt es natürlich auch von dem Wohlwollen des Sachbearbeiters / der Sachbearbeiterin ab, mit dem / der ihr es zu tun bekommt.
Ich weiß von keinem dt.-russ. Ehepaar, wo die erste AE nicht gleich für drei Jahre erteilt wurde. Das ist eigentlich nur bei Familiennachzügen zu Leuten der Fall, die selbst zugewandert sind und entweder mit einer Niederlassungserlaubnis (NE) hier leben oder erst vor wenigen Jahren die dt. StAng erworben haben.

Du solltest Deiner Frau auch beibringen, die Unterscheide zwischen Visum, AE und NE zu lernen und zu begreifen. Diese Aufkleber im Pass ähneln sich zwar sehr stark, haben aber enorm unterschiedliche rechtliche Bedeutungen!!!
Das zu verwechseln, kann zu erheblichen Missverständnissen führen, die große Nachteile nach sich ziehen können. Hat nämlich jemand z.B. eine AE, sagt aber gegenüber jemand anderem, er wäre mit einem Visum hier, denkt jeder sofort, dass spätestens nach 90 Tagen die Ausreise fällig wird. Bei einer Jobbewerbung wäre das natürlich fatal.
Auch Du solltest Dir die Unterschiede mal klar machen. Die kannst Du ganz genau im AufenthG nachlesen. Zumindest lässt Dein letzter Beitrag darauf schließen, dass Du die Begriffe bisher selbst nicht unterscheiden kannst. :roll:

Und zum Schluss: Bei Deinem Besuch bei der ABH wird man Dich höchst wahrscheinlich auch darüber unterrichten, welche Schritte ihr nach der Einreise Deiner Frau als erstes zu tun habt. Das sind eigentlich nur drei Dinge: Zuerst zum Einwohneramt. Die Meldebestätigung ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine KK.
Und mit der Meldebescheinigung und der Aufnahmebestätigung von der KK, und evtl. einer Reihe weiterer Dokumente, die die ABH fordern wird, geht ihr dann gemeinsam zur ABH.
Das hört sich alles viel schlimmer an, als es eigentlich ist.

Noch ein Tipp: Wenn Deine Frau schlau ist, lässt sie sich noch vor ihrer Ausreise aus RUS dort einen neuen Reisepass ausstellen. Denn die russ. Pässe gelten nur für fünf Jahre.
Von hier aus D. einen neuen zu beantragen ist aufwendig, langwierig und teuer.
Und nach jedem Passwechsel muss natürlich auch die jeweilige AE/NE in den neuen Pass übertragen werden. Das kann ziemlich nervig werden.
Deshalb ist ein 'frischer' Pass dringend anzuraten. - Auch wenn der aktuelle Deiner Frau noch 2-4 Jahre gültig sein sollte und die russ. Behörden sie deshalb abwimmeln sollten. - Na und? Dann beschädigt man diesen halt ein wenig und holt sich mit dieser Begründung einen neuen.

Ist ihr Inlandspass aktuell; d.h. auf Euren Ehenamen ausgestellt und der Familienstand eingetragen?
Wenn nicht, auch diesen unbedingt noch in RUS aktualisieren lassen.

Also: Keine Panik, sondern nur die Formalitäten beachten. Dann gibt's i.d.R. auch keine Probleme.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 25 Apr 2009, 17:54
von wolk0815
Zeppelin hat geschrieben:Und nach jedem Passwechsel muss natürlich auch die jeweilige AE/NE in den neuen Pass übertragen werden. Das kann ziemlich nervig werden.
Ich denke das kommt auf den Wohnort und damit die zuständige Behörde an. Beim letzten Mal konnte ich eine Verpflichtungserklärung für die Schwiegermutter plus einen neuen NE Aufkleber für den neuen Pass meiner Frau (Pass wurde einfach nur erneuert - ohne irgendwelche inhaltlichen Änderungen) in nur einer Stunde erledigen.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 25 Apr 2009, 18:26
von Zeppelin
wolk0815 hat geschrieben:Ich denke das kommt auf den Wohnort und damit die zuständige Behörde an. Beim letzten Mal konnte ich eine Verpflichtungserklärung für die Schwiegermutter plus einen neuen NE Aufkleber für den neuen Pass meiner Frau (Pass wurde einfach nur erneuert - ohne irgendwelche inhaltlichen Änderungen) in nur einer Stunde erledigen.
Mag sein.
Ich mag ich wollte hier nur nicht die ganzen feinen Unterschiede zwischen den verschiedenen Aufenthaltstiteln auseinaderklamüsern. Denn bis zu einer NE ist es in dem Fall, auf den ich mich bezog, ja noch ein langer Weg.

Doch es ist schon richtig. Hat man erst einmal eine NE, geht die Verantwortung auch hier in Berlin - und so weit ich weiß auch in den übrigen Ländern - so wie bei Euch auf die normalen Meldebehörden über, bei denen auch jeder Deutsche seinen Pass bzw. Ausweis neu ausstellen lassen würde.
Mit einer NE wird eben nicht mehr hinterfragt, ob der Aufenthalt berechtigt ist.

Und wie auch immer. In manchen - vor allem in kleineren - Kommunalverwaltungen sind Einwohneramt und ABH ja ein und die selbe Behörde.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 25 Apr 2009, 19:48
von wolk0815
Zeppelin hat geschrieben:Doch es ist schon richtig. Hat man erst einmal eine NE, geht die Verantwortung auch hier in Berlin - und so weit ich weiß auch in den übrigen Ländern - so wie bei Euch auf die normalen Meldebehörden über, bei denen auch jeder Deutsche seinen Pass bzw. Ausweis neu ausstellen lassen würde.Mit einer NE wird eben nicht mehr hinterfragt, ob der Aufenthalt berechtigt ist.
Also bei uns ist das Passwesen für mich im Ort selbst (dort, wo auch das Einwohnermeldeamt ist), aber die Sache mit dem neuen Aufkleber ging wie bei der ersten AE auch über die ABH (Kreisstadt). Aber ich stufe mich trotz dieser räumlichen Trennung als sehr glücklich ein (im Vergleich, was man sonst noch so hört). Natürlich suche ich mir da auch schon gezielt Zeiten aus, die ich für vorteilhafter halte. Die haben bisher alles sehr flott und ohne ´Zicken´ bearbeitet. Versuche das zu unterstützen, indem ich schon selbst mit den Kopien ankomme und die dann mit dem Original vorlege. Das spart denen das kopieren.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 25 Apr 2009, 22:12
von Nikolaus
Zeppelin hat geschrieben:... Hat man erst einmal eine NE, geht die Verantwortung auch hier in Berlin - und so weit ich weiß auch in den übrigen Ländern - so wie bei Euch auf die normalen Meldebehörden über, bei denen auch jeder Deutsche seinen Pass bzw. Ausweis neu ausstellen lassen würde.
Mit einer NE wird eben nicht mehr hinterfragt, ob der Aufenthalt berechtigt ist.
Also meine Frau musste in Sachsen auch bisher stets zur Auslaenderbehoerde, um die Niederlassungserlaubnis (frueher die Aufenthaltsberechtigung) in den neuen russischen Pass uebertragen zu lassen. Immer voellig problemlos, persoenliche Vorsprache wurde aber gefordert.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 26 Apr 2009, 09:04
von Zeppelin
wolk0815 hat geschrieben:...Natürlich suche ich mir da auch schon gezielt Zeiten aus, die ich für vorteilhafter halte.
Hier in Berlin geht ohne Terminvereinbarung mit mind 6 Wochen Vorlauf gar nichts. Aber bei dem extrem hohen Ausländeranteil hier ist das auch nicht verwunderlich.
Und wohl deshalb wurde hier die Erneuerung/Übertragung bereits bestehender NE auf die Meldeämter verlagert.
Die haben bisher alles sehr flott und ohne ´Zicken´ bearbeitet. Versuche das zu unterstützen, indem ich schon selbst mit den Kopien ankomme und die dann mit dem Original vorlege. Das spart denen das kopieren.
Das machen wir auch so. Entgegenkommen basiert halt immer auf Gegenseitigkeit.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 27 Apr 2009, 18:57
von Dietrich
Zeppelin hat geschrieben:Das sind eigentlich nur drei Dinge: Zuerst zum Einwohneramt. Die Meldebestätigung ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine KK.
Wenn deine Frau allerdings über dich Familienversichert ist, dann kannst du sie deiner Versicherung auch VOR dem eigentlichen Zuzug schon melden. Die KK prüft nämlich nicht, ob sie da wirklich gemeldet ist.

Für die Aufenthaltsgenehmigung sollte man trotzdem vor dem Gang zur Ausländerbehörde die Anmeldung im Einwohnermeldeamt hinter sich bringen.