Re: Ein Abenteuer in Russland.
Verfasst: 21 Sep 2009, 00:26
Drücke ich mich so unklar aus? Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung! (Zitat der Mitarbeiterin) 
Russland-Forum des ehemaligen Portals aktuell.ru
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Ich vermute mal, die Mitarbeiterin bezieht sich hier auf die gewöhnliche разрешение на временное проживание. Ja, auf diese hast Du einen Anspruch, aber er verfällt quasi immer wieder, wenn Du weniger als 183 Tage im laufenden Jahr im Lande warst. (Nach einem Jahr muss man einen Rapport ausfüllen, wo man die Aus- und Einreisen vermerkt - da wird nachgezählt.) Du kannst natürlich Deinen Wohnsitz in Deutschland lassen - interessiert die Russen überhaupt nicht - aber Du musst dennoch mehrheitlich in Russland sein. Ansonsten beantragst Du diese Aufenthaltsgenehmigung jedes mal von Null.LeeHongDaDong hat geschrieben:Glücklicherweise (und dazu habe ich schon etwas in einem anderen Thread hier gelesen) wird es mir erleichtert, denn wie eine Mitarbeiterin des örtlichen FMS meiner Frau "flüsterte" kann ich eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung beantragen und bekomme diese auch, ohne meinen Wohnsitz in Deutschland verlassen zu müssen. D.h. kein Visum mehr nötig. Sogar von einer Arbeitserlaubnis ist die Rede gewesen, genaue Details dazu hat sie aber noch nicht erfragt.
Wieso verlängern? Gefällt Dir das Format nicht mehr?Zejtnot hat geschrieben:....dass ich meinen вид на жительство innerhalb von zwei Wochen verlängert bekäme. Nun warte ich seit fünf Monaten ...
Kann schon sein, daß Du einfach eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung bekommst. Das war zumindest bei mir im vorigen Jahr nach unserer Hochzeit kein Problem. Auch die Arbeitsgenehmigung ging bei uns schnell und problemlos. Nur wenn Du weniger als 183 Tage in deinem russischen Oblast bist, für den die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung gilt, dann ist sie wieder futsch! Heisst dann: im nächsten Jahr bitte alles nochmal von vorn. Meinen deutschen Wohnsitz musste ich für die Aufenthaltsgenehmigung nicht direkt aufgeben, hab ich aber später trotzdem gemachtLeeHongDaDong hat geschrieben:Drücke ich mich so unklar aus? Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung! (Zitat der Mitarbeiterin)
Nun, Zejtnot hat ja das wenig detaillierte (und deshalb so erstmal richtige) "Fluesterzitat" von LeeHongDaDong schon etwas interpretiert.werner hat geschrieben:Kannst Du dieses "Flüsterzitat" von dieser Mitarbeiterin in einen konkreten Gesetzestext umformulieren ?
Es wäre hilfreicher für alle hier, seriöse Worte zu hören
Allerdings, das hatte ich auch ganz übersehen. Aufenthaltsgenehmigung klingt so einfach. Aber für das Führungszeugnis, die Apostille, die Übersetzungen, die vier ärztlichen Atteste, die Unbedenklichkeitsbescheinigung der russischen Polizei, den notariell beglaubigten Wohnnachweis, die Bestätigung der Hausverwaltung und den Einkommensnachweis rennst Du wahrscheinlich einen ganzen Monat rum. Und dann wartest Du noch vier bis sechs Monate, bis der Antrag genehmigt wird. (Man kann das Abkürzen, wenn man andere Ausländer in der Stadt kennt, die alle die Abläufe kennen und Dir die optimale Reihenfolge für Deine Stadt nennen können - dann ist man in zwei Wochen durch.)Nikolaus hat geschrieben:Uebrigens: Wenn ihr schon in 1,5 Jahren in Deutschland leben wollt, ist dann nicht tatsaechlich einfacher, bei einem Visadienst ein Business-Jahresvium fuer Dich zu besorgen