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Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 21 Sep 2009, 00:26
von Instanto
Drücke ich mich so unklar aus? Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung! (Zitat der Mitarbeiterin) :roll:

Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 21 Sep 2009, 01:56
von werner
Kannst Du dieses "Flüsterzitat" von dieser Mitarbeiterin in einen konkreten Gesetzestext umformulieren ?
Es wäre hilfreicher für alle hier, seriöse Worte zu hören ;)

Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 21 Sep 2009, 07:57
von Zejtnot
LeeHongDaDong hat geschrieben:Glücklicherweise (und dazu habe ich schon etwas in einem anderen Thread hier gelesen) wird es mir erleichtert, denn wie eine Mitarbeiterin des örtlichen FMS meiner Frau "flüsterte" kann ich eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung beantragen und bekomme diese auch, ohne meinen Wohnsitz in Deutschland verlassen zu müssen. D.h. kein Visum mehr nötig. Sogar von einer Arbeitserlaubnis ist die Rede gewesen, genaue Details dazu hat sie aber noch nicht erfragt.
Ich vermute mal, die Mitarbeiterin bezieht sich hier auf die gewöhnliche разрешение на временное проживание. Ja, auf diese hast Du einen Anspruch, aber er verfällt quasi immer wieder, wenn Du weniger als 183 Tage im laufenden Jahr im Lande warst. (Nach einem Jahr muss man einen Rapport ausfüllen, wo man die Aus- und Einreisen vermerkt - da wird nachgezählt.) Du kannst natürlich Deinen Wohnsitz in Deutschland lassen - interessiert die Russen überhaupt nicht - aber Du musst dennoch mehrheitlich in Russland sein. Ansonsten beantragst Du diese Aufenthaltsgenehmigung jedes mal von Null.

(Man könnte das Gesetz auch so auslegen, dass man nie länger als 183 Tage außerhalb des Landes sein darf. Sprich 182 Tage außerhalb, 2 Tage in Russland, 182 Tage außerhalb, 2 Tage in Russland, ... - aber dies ist allenfalls eine Auslegung, die viele Migrationsbehörden nicht akzeptieren.)

Eine Arbeitsgenehmigung bekommst Du nicht ohne Arbeitgeber. Denn die Arbeitsgenehmigung ist immer an den Arbeitgeber gebunden.

Jedoch kannst Du nach einem Jahr mit der разрешение на временное проживание einen вид на жительство beantragen. Dieser befreit Dich von der Pflicht, eine Arbeitsgenehmigung zu haben. (Bis 2006 galt die Befreiung auch für die разрешение на временное проживание - seit Januar 2007 fehlt dieser Passus im Gesetz. Eventuell weiß dies Deine Kontaktperson noch nicht.)

Leider bekommt man in Ämtern oft viel schönes erzählt, spätestens beim Antrag kommt dann die Realität ins Spiel. Mein Sachbearbeiter versprach mir im April auch, dass ich meinen вид на жительство innerhalb von zwei Wochen verlängert bekäme. Nun warte ich seit fünf Monaten ...

Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 21 Sep 2009, 08:43
von Sibirier
Zejtnot hat geschrieben:....dass ich meinen вид на жительство innerhalb von zwei Wochen verlängert bekäme. Nun warte ich seit fünf Monaten ...
Wieso verlängern? Gefällt Dir das Format nicht mehr? :lol: :lol: :lol:

Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 21 Sep 2009, 13:38
von Instanto
Ganz genau.. Nicht länger als 182 Tage in Deutschland verweilen. Das sollte aber kein Problem darstellen.
Dass aber die Behörden in Russland ihre eigenen Launen und Methoden haben ist mir klar.. oh man.. so klar! :D
(Man erinnere sich an den Tag als ich mit kurzen Hosen plötzlich nicht mehr ins Standesamt durfte, obwohl es vorher kein Problem war)
Wir werden den Antrag stellen und dann sehen wir was passiert...

Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 21 Sep 2009, 17:43
von bella_b33
LeeHongDaDong hat geschrieben:Drücke ich mich so unklar aus? Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung! (Zitat der Mitarbeiterin) :roll:
Kann schon sein, daß Du einfach eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung bekommst. Das war zumindest bei mir im vorigen Jahr nach unserer Hochzeit kein Problem. Auch die Arbeitsgenehmigung ging bei uns schnell und problemlos. Nur wenn Du weniger als 183 Tage in deinem russischen Oblast bist, für den die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung gilt, dann ist sie wieder futsch! Heisst dann: im nächsten Jahr bitte alles nochmal von vorn. Meinen deutschen Wohnsitz musste ich für die Aufenthaltsgenehmigung nicht direkt aufgeben, hab ich aber später trotzdem gemacht ;).

Gruß
Silvio

Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 21 Sep 2009, 17:59
von Apollo
wsjo budet charascho, brauch er ja nur noch einen job dort...

Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 21 Sep 2009, 18:11
von Instanto
Oi pravda? Dabei hatte ich doch geschrieben, dass ich in erster Linie alle zwei, drei Monate hinfliegen werde. Daher wäre eine Aufenthaltsgenehmigung mit 183 Tagen Aufenthaltspflicht auch genau das Richtige. Damit wäre ich ja quasi die meiste Zeit in Russland. Ob das dann alles so klappt.. naja, wir werden sehen.

Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 21 Sep 2009, 18:22
von Nikolaus
werner hat geschrieben:Kannst Du dieses "Flüsterzitat" von dieser Mitarbeiterin in einen konkreten Gesetzestext umformulieren ?
Es wäre hilfreicher für alle hier, seriöse Worte zu hören ;)
Nun, Zejtnot hat ja das wenig detaillierte (und deshalb so erstmal richtige) "Fluesterzitat" von LeeHongDaDong schon etwas interpretiert. :)
Die gesetzliche Basis ist zunaechst das "allseits bekannte" Auslaendergesetz ("О правовом положении иностранных граждан в Российской Федерации"), und dann ein Haufen Verordnungen, Anordnungen, Anweisungen, ...
Kann man natuerlich alles auf der Homepage des FMS (so nennen die sich nun mal, sorry :) ) finden. Fuer in Russland lebende Auslaender kann sich ein Besuch dort manchmal lohnen...
Die neuesten Vorschriften scheinen danach z.Z. diese zu sein:
- Verordnung der Regierung der RF
№789 «Об утверждении положения о выдаче иностраннм гражданам и лицам без гражданства разрешения на временное проживание»
http://www.fms.gov.ru/upload/iblock/83b/1.pdf
- Verwaltungsvorschriften
Административный регламент по предоставлению ФМС России государственной услуги по выдаче иностранным гражданам и лицам без гражданства разрешения на временное проживание в Российской Федерации
http://www.fms.gov.ru/upload/iblock/1d2 ... _i_034.pdf
Ihre Kenntnis kann ggf. das Leben erleichtern, aber einfacher ist natuerlich, sich mit einer offenbar wohlwollend eingestellten Angestellten des FMS zu vertragen...
@LeeHongDaDong
Es lohnt sich Russisch zu lernen, wenn Du wirklich laenger in Russland leben willst. Man kann natuerlich auch ohne das viele Jahre dort hinkommen (siehst Du ja im Forum), aber man wird dann oft nur die Sch...hausparolen kennen...
Uebrigens: Wenn ihr schon in 1,5 Jahren in Deutschland leben wollt, ist dann nicht tatsaechlich einfacher, bei einem Visadienst ein Business-Jahresvium fuer Dich zu besorgen

Re: Ein Abenteuer in Russland.

Verfasst: 22 Sep 2009, 06:45
von Zejtnot
Nikolaus hat geschrieben:Uebrigens: Wenn ihr schon in 1,5 Jahren in Deutschland leben wollt, ist dann nicht tatsaechlich einfacher, bei einem Visadienst ein Business-Jahresvium fuer Dich zu besorgen
Allerdings, das hatte ich auch ganz übersehen. Aufenthaltsgenehmigung klingt so einfach. Aber für das Führungszeugnis, die Apostille, die Übersetzungen, die vier ärztlichen Atteste, die Unbedenklichkeitsbescheinigung der russischen Polizei, den notariell beglaubigten Wohnnachweis, die Bestätigung der Hausverwaltung und den Einkommensnachweis rennst Du wahrscheinlich einen ganzen Monat rum. Und dann wartest Du noch vier bis sechs Monate, bis der Antrag genehmigt wird. (Man kann das Abkürzen, wenn man andere Ausländer in der Stadt kennt, die alle die Abläufe kennen und Dir die optimale Reihenfolge für Deine Stadt nennen können - dann ist man in zwei Wochen durch.)

Das ist etwas, um Russland kennenzulernen. Wenn Du allerdings eh nichts zu tun hast vor Ort, kannst Du Dir den Spaß antun.