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Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 23:33
von Sibirier
daveg hat geschrieben:Was hat das alles mit der Ausgangsfrage zu tun? NICHTS !

(mal abgesehen davon, dass die von Du in die Schwachsinnigkeit abgleitest, melde mich aus dem Thread ab)
Diese vorherige Anmerkung bezog sich darauf, wie kann ich meinem Expat was zukommen lassen, was in DE verstanden wird und begründbar ist. Denn Deine Prämie, wegen NICHTZAHLUNG an die russischen Behörden ist nicht begründbar!!!!

Danke! Meine Bitte an die Admin's. Komplett diesen Thread löschen, da er zu nichts geführt hat. Die Arbeitgeber müssen hier in Russland immer bis 280.000 Rubel Verdinst 26 % bezahlen (wenn die Firma zu dieser Gruppierung gehört). Egal, ob es nun ECH oder Rentenversicherung heisst.

ABER Vielleicht sollten wir diesen Thread belassen, es wird bestimmt wieder irgendwann einen 2. Daveg geben, der meint, dass er als AG in den Sozialabgaben in Russland einsparen kann.... Leider ist diese Möglichkeit (zu dem jetzigen Zeitpunkt - 2009) nicht gegeben.

Ich habe es genauso gesehen, das es interessant sein könnte, wenn die Möglichkeit zur Einsparung (auch wenn nur als AG) gegeben wäre. Leider hat sich dies m. E. nicht erwiesen.

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 22 Aug 2009, 23:54
von Sibirier
daveg hat geschrieben:Differenz 6% - das ist der Ansparteil ! Den spart der AG und kann ihn (je nach Verhandlungsgeschick oder Unternehmensphilosophie) dem AN auszahlen, welcher dann (vermutlich geschickter als die meisten staatl. PF) das Geld selber anlegen kann.
Sorry, Du hast immer noch kein Argument geliefert, das dieser Anteil, wenn er gezahlt wird, von der ECH nicht abgezogen wird....

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 23 Aug 2009, 18:38
von daveg
Ohne Kommentar:

Gesendet: 22 Aug 2009, 19:36
Von: S..........
An: daveg
Glaube bitte nicht angeben zu müssen, dass Du über der russischen Beitragsbemessungsgrenze liegst.

Dies tue ich ebenfalls. Mein Jahresgehalt in EURO bewegt sich xx x-xxxxxxxxxx xxxxxxx.........


Rote Markierung durch Admin eingefügt. Zejtnot

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 23 Aug 2009, 19:46
von harald63
@daveg: Du weisst, dass das veröffentlichen privater Mitteilungen ohne Einverständnis des Absenders heftigst gegen alle Regeln verstößt?
@Admin: Bitte Zitat löschen, solange daveg nicht explizit eine Einwilligung von Sibirier vorbringen kann.

@ sibirier & daveg: Kommt mal ein bisschen runter.

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 24 Aug 2009, 02:32
von Sibirier
harald63 - Danke!

Es ging mir nur darum, das mit Eröffnung des Threads, der Eindruck entstand, das der AG eine Ersparnis hat, wenn er in Russland einen Arbeitnehmer mit Arbeitsvisum einstellt und deswegen nicht in den "persönlichen" Rentenfond einzahlen muss. Dies ist definitiv nicht so. Weil die Zahlungen an den "persönlichen" Rentenfond die ECH mindern. Leider, sonst hätte ich meinem Chef die Möglichkeit gegeben, ein bischen mehr zu erhalten....

In einer Antwort hatte daveg so abfällig geschrieben, das mein Verdienst wohl unter der russischen Beitragsbemessunggrenze liegt. Dies ist definitiv nicht so, daher weiss ich wie die Beitragsbemessungsgrundlage berechnet wird. Ich plane diese ebenfalls schon seint über 7 Jahre so und habe fast immer eine Punktlandung.... Daher habe ich ihm eine PN geschickt, solche Äußerungen bzw. Bemerkungen lieber nicht zu machen.....

Als dann die Bemerkung kam, "ich sehe so und ich erstatte meinem Expat die Beiträge", dann habe ich eigentlich nur vorgeschlagen, was man alles "seinem Expat" erstatten kann. Denn weil der AG diese Beiträge erstattet, hat er eigentlich Mehrkosten und er kann viele Mehrkosten erstatten, wenn der AG möchte.....

Letztendlich geht es mir auch darum, dass viele neue Expats, die dieses Forum lesen und meinen aufgrund dieser Grundlage ein höheres Gehalt "rauszuschlagen" zu können. Dies ist leider nicht so........

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 24 Aug 2009, 08:34
von harald63
daveg hat geschrieben:(auch wenn in der FAQ und den Forumsregeln nichts dazu steht wie mit PN umgegangen werden soll...
Muss man denn für alles explizit an jedem Ort Regeln aufstellen? Und hinterher beklagen wir uns dann über Gesetzesflut und Regelungswut...
Was ist an "persönliche" in "persönliche Nachricht" zu regeln?

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 24 Aug 2009, 09:32
von daveg
Sibirier hat geschrieben: In einer Antwort hatte daveg so abfällig geschrieben, das mein Verdienst wohl unter der russischen Beitragsbemessunggrenze liegt. Dies ist definitiv nicht so, daher weiss ich wie die Beitragsbemessungsgrundlage berechnet wird. Ich plane diese ebenfalls schon seint über 7 Jahre so und habe fast immer eine Punktlandung.... Daher habe ich ihm eine PN geschickt, solche Äußerungen bzw. Bemerkungen lieber nicht zu machen.....
Wo habe ich das denn geschrieben (und schon garnicht abfällig) ?

Der Wortlaut der PN klingt übrigens völlig anders!


Ganz am Rande (würde auch mal gerne etwas planen): wie plant man denn seine Beitragsbemessungsgrundlage für den Pensionsfond? Ich dachte man liegt entweder drunter oder drüber und das war es. Zu dem ich mal behaupte, dass 100% der Expats (und nicht nur die) drüber liegen (bei knapp 110 EUR/Monat auch nicht sonderlich schwer).

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 24 Aug 2009, 09:51
von Sibirier
daveg hat geschrieben:Jetzt musst Du mir nur noch erklären, wie das funktionieren kann, es sei denn Du verdienst keine 280.000 Rub im Jahr. Da bekommt ja meine Sekretärin mehr.
Wir planen unser Finanzjahr auf Monatsebene. D. h. wenn jemand 200.000,00 Rubel im Monat verdient, dann fallen im Januar 26% = 52.000,00 Rubel an. Im April ist er über die 600.000,00 Rubel-Grenze, da fallen nur noch 2% = 4.000,00 Rubel an. Das mache ich auch für unsere Mitarbeiter, die weniger verdienen und somit die 600.000,00 Rubel erst später erreichen. Das sieht dann so aus, dass in den ersten Monate des Jahres die Sozialsteuer (inkl. Sozialabgaben) höher sind und am Ende des Jahres ihren "Tiefpunkt" haben.

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 24 Aug 2009, 10:08
von daveg
Sibirier hat geschrieben:
daveg hat geschrieben:Jetzt musst Du mir nur noch erklären, wie das funktionieren kann, es sei denn Du verdienst keine 280.000 Rub im Jahr. Da bekommt ja meine Sekretärin mehr.

Nun ja, da muss man schon viel hinein interpretieren um eine Abfälligkeit zu erkennen.


Wir planen unser Finanzjahr auf Monatsebene. D. h. wenn jemand 200.000,00 Rubel im Monat verdient, dann fallen im Januar 26% = 52.000,00 Rubel an. Im April ist er über die 600.000,00 Rubel-Grenze, da fallen nur noch 2% = 4.000,00 Rubel an. Das mache ich auch für unsere Mitarbeiter, die weniger verdienen und somit die 600.000,00 Rubel erst später erreichen. Das sieht dann so aus, dass in den ersten Monate des Jahres die Sozialsteuer (inkl. Sozialabgaben) höher sind und am Ende des Jahres ihren "Tiefpunkt" haben.

Ah, okay - wenn man monatlich plant, trifft das zu. Ich budgetiere fürs Jahr, da ist es dann eher egal ob die Ausgaben sofort am Anfang anfallen oder ein paar Monate später. Ist ja zum Glück nicht so viel.

Re: Keine Rentenzahlungen mit Arbeitsgenehmigung

Verfasst: 24 Aug 2009, 10:26
von Sibirier
daveg, hast Du schon nähere Auskünfte erhalten, ob die Zahlungen an den Pensionsfond nun die ECH kürzen?

Da meine PN von mir hier sowieso veröffentlicht werden, schreibe ich gleich hier rein.

Ich finde schon es ein wenig kindisch, das meine PN an Dich erst hier reingestellt wird, dann wieder mehrmals bearbeitet wird, letztendlich heute wieder reingestellt wird und dann halt vom Admin (danke Zejtnot) bearbeitet werden müssen.

Obwohl ich Dich eigentlich als intilligent einschätze und so sehe das Du eine Bereicherung für das Forum bist. Wenn ich mal in Piter bin, lade ich Dich zum Bier ein! ;)