Re: Ukraine.
Verfasst: 29 Jun 2022, 12:06
Vom EuGH habe ich nichts geschrieben! Warum stellst du mir, wie so ein Lehrer oder Professor, eine Frage dazu? Interessiert dich meine Meinung dazu?Fritz hat geschrieben: 28 Jun 2022, 16:26Ich lasse mich gern aufklären und überzeugen. Aber so plump wie die Russophoben hier sollte man es doch nicht anstellen.ascombie hat geschrieben: 28 Jun 2022, 13:47 Das soll Aufklärungs - und Überzeugungsarbeit sein. Leider sind hier die "Russophilen" in der Mehrheit.
Als einsamer Rufer in der Wüste hat man es natürlich schwer.....![]()
Aber alles ist eigentlich ein zweischneidiges Schwert.
Und den Leuten vor Ort fehlt sicherlich auch die Möglichkeit oder der Wille , über den eigenen Tellerrand seiner Oblast hinauszublicken.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Organ des Europarates. Aus diesem wurde RU am 16.03.2022 ausgeschlossen. Übrigens und bekanntlich nicht auf eigenen Wunsch. Den Worten von Peskow ist somit nichts hinzuzufügen. RU aus dem Verein ausschließen, aber erwarten, daß es sich noch an die "Satzung" hält, das geht halt nicht. Diese Selbstverständlichkeit war RU sogar noch einen formellen Duma-Beschluß (vom 7. Juni) wert, damit auch alles seine Ordnung hat.
Ich möchte nicht ausschließen, daß der EGMR als letztlich eins von vielen Vollzugsorganen westlicher Interessen dennoch ein Urteil spricht und sich damit höchst unglaubwürdig macht. Aber das ist nicht Rußlands Problem.
Und was sind Deine Argumente zu diesem Fall? Daß ich in der russischen Provinz sitze und darum keine Ahnung von der Welt draußen habe? Außer Küchenpsychologie und Allgemeinplätzen habe ich noch nicht viel von Dir gelesen.
Russland ist am 16.3.2022 aus dem Europarat ausgeschlossen worden und dies einstimmig! Das wird schon so seine Gründe haben, oder?
Die Gründe dafür kannst du dir selber denken, stehen im Internet. Ob dies Heuchelei des Westens usw. ist, überlasse ich deiner Beurteilung.
Die "Satzung" des EuGH für Menschenrechte gilt natürlich jetzt nicht mehr für die RF. Vielleicht ein" Vorteil" für das Land, da es von dieser Seite für seine Kriegsverbrechen nicht mehr rechtlich belangt werden kann.
Ein Nachteil dagegen für seine Bürger, da diese ihr Land nicht mehr wegen Menschenrechtsverletzungen beim EGMR verklagen können.
Entsprechende dort vorliegende rechtliche Verfahren wurden ausgesetzt.
Dein Wort "Küchenpsychologie" habe ich jetzt in meinen Wortschatz "übernommen"....Danke!