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Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 10:45
von Sibirier
harald63 hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:
harald63 hat geschrieben: Wenn er Deutscher ist, kann er so oder so nicht nach Russland geschickt werden... Aber es kann sein, dass man es für zumutbar hält, dass die Frau erstmal in Russland leben soll...
...und Russland kann wegen Fehlen von Einkommen dies auch ablehnen! Obwohl in Russland die Mindestvoraussetzung an das Existenzminimum geringer sind.... Ich glaube, Zejtnot hatte das mal gepostet....
Ähhh... wie soll Russland es ablehnen, dass eine Russin nach Willen der deutschen Behörden erst einmal in Russland bleiben soll?
Ich hatte mich auf dem Deutschen bezogen.....

Bei mir musste meine Frau auch für die ersten Monate ihre Verdienstbescheinigungen vorlegen, weil ich bei Beantragung des Vid (damals ging es noch sofort, ohne Rareshenije...) noch keine definitive Zusage hatte...

Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 11:15
von Sibirier
Hier kann mal jedenfalls nachlesen, dass eine ABH eine FZF eines Türken zu seiner dt. Ehefrau versagt hat.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1249144333

Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 11:37
von bella_b33
Sibirier hat geschrieben:Hier kann mal jedenfalls nachlesen, dass eine ABH eine FZF eines Türken zu seiner dt. Ehefrau versagt hat.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1249144333
Wenn Einer kein eigenes Geld verdient(Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe), wieso soll ihm dann der Staat bei der Verwirklichung seiner Liebesbeziehungen helfen und noch eine Person mehr mit auf die "Gehaltsliste" schreiben?

Aber Lixil scheint da je andere Erfahrungen zu haben, wenn er so selbstsicher schreibt, oder??

Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 12:04
von Zeppelin
bella_b33 hat geschrieben:Wenn Einer kein eigenes Geld verdient(Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe), wieso soll ihm dann der Staat bei der Verwirklichung seiner Liebesbeziehungen helfen und noch eine Person mehr mit auf die "Gehaltsliste" schreiben?

Aber Lixil scheint da je andere Erfahrungen zu haben, wenn er so selbstsicher schreibt, oder??
lixils Einstellung teile ich zwar in keinster Weise, dennoch ist Arbeitslosigkeit nicht unbedingt ein Versagungsgrund für FZF bzw. Ehegattennachzug.

Maßgeblich ist dann vor allem die Einkommensprognose für den / die nachziehende Person.
Und gerade deshalb halte ich eine frühzeitige Kooperation mit der ABH für besonders geboten, wenn man keine bösen Überraschungen erleben will.

Hilfreich wäre es sicher, wenn man hierbei schon Belege über die Jobaussichten des / der nachziehenden Ehepartners/-in vorweisen könnte.

Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 12:23
von Nikolaus
Sibirier hat geschrieben:Also, wenn ich mich recht erinnere, hatten wir vor Jahren hier mal ein Posting dazu.
Also, wenn diese Aussage Deine Quelle sein soll, dann Gute Nacht, da ist ja sogar ein Bauchgefuehl ueberzeugender... :)
Und hier die Ausnahme, die manche ABH zugrunde legen:
Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann jedoch auch der Ehegattennachzug zu Deutschen von dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden.
Wenn Du schon aus dem link, den ich Dir extra hereingestellt habe, zitierst, dann lies doch wenigstens noch die naechsten zwei Saetze, naemlich
"Besondere Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen
Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kann in Einzelfällen in Betracht
kommen bei Doppelstaatern in Bezug auf den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie neben
der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des
Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen."
Und genau diese besonderen Umstaende hat eben, vielleicht sogar berechtigterweise, die Auslaenderbehoerde bei der eingebuergerten Tuerkin in Deinem "Beweis" aus info4alien gefunden.

Klar, erleichtert man der Auslaenderbehoerde die Entscheidung, wenn man ausreichendes Einkommen nachweist, und deshalb wird man das natuerlich tun...

Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 12:28
von Nikolaus
bella_b33 hat geschrieben:Wenn Einer kein eigenes Geld verdient(Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe), wieso soll ihm dann der Staat bei der Verwirklichung seiner Liebesbeziehungen helfen und noch eine Person mehr mit auf die "Gehaltsliste" schreiben?
Aber Lixil scheint da je andere Erfahrungen zu haben, wenn er so selbstsicher schreibt, oder??
So wird eine kluge Auslaenderbehoerde niemals argumentieren, da das lt. Gesetz nur fuer den Nachzug eines Auslaenders zu einem Auslaenders gilt, nicht fuer den Nachzug zu Deutschen.
Ja, Lixil scheint die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen, ob aus Erfahrung oder einfach durch Lesen sei dahingestellt...

Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 12:34
von lixil
Zeppelin hat geschrieben: lixils Einstellung teile ich zwar in keinster Weise, dennoch ist Arbeitslosigkeit nicht unbedingt ein Versagungsgrund für FZF bzw. Ehegattennachzug.
Hey Zeppelin, der Satz oben ist schon genial. Einerseitz ist dir klar, dass meine weiter oben gemachte Aussage richtig ist aber dennonch möchtest du in irgendeiner Form zu Ausdruck bringen dass du mit mir nicht einverstanden bist und schreibst daher das du meine Einstellung nicht teilst. Schön, aber welche Einstellung meinst du den? Ich habe doch nur die Rechtslage erklärt :lol:
Zeppelin hat geschrieben: Maßgeblich ist dann vor allem die Einkommensprognose für den / die nachziehende Person.
Und da ich weis, das du manchmal schon um Sachlichkeit bemüht bist und über Rechtslagen nicht nur nach Bauchgefühl entscheidest, würde es mich erlich freuen, wenn du die obige Aussage irgendwie belegen könntest.
bella_b33 hat geschrieben:Wenn Einer kein eigenes Geld verdient(Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe), wieso soll ihm dann der Staat bei der Verwirklichung seiner Liebesbeziehungen helfen und noch eine Person mehr mit auf die "Gehaltsliste" schreiben?
Zum Beispiel weil die Ehe vom Grundgesetz geschützt ist?
Aber Lixil scheint da je andere Erfahrungen zu haben, wenn er so selbstsicher schreibt, oder??
In der Tat, als es um die AE meiner Frau ging wollte die ABH natülich ebenfals meine Einkommensbescheide sehen. Da ich Student bin habe ich dan die von menem Letzten Praktikum eingereicht :)
Die ABHs wollen die Verdienstbescheinigungen in der Regel sehen, um entscheiden zu können ob die AE für drei oder nur für ein Jahr gegeben wird. Das ist alles.

Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 12:35
von Sibirier
Zeppelin hat geschrieben:Hilfreich wäre es sicher, wenn man hierbei schon Belege über die Jobaussichten des / der nachziehenden Ehepartners/-in vorweisen könnte.
Oder als dt. Ehegatte, eigene Jobaussichten.... Sowie ich das auch verstanden habe, wird auch das ALG noch als Einkommen gezählt, die Frage ist nur, ist die Höhe des ALG so hoch, so dass 2 Personen über dem Existenzminimum liegen....

Aber wie oft geschrieben, die eine ABH ist so, die andere anders, ich habe es selbst beim der ABH in Russland erlebt, bei ein und derselben Behörde... Der eine Beamte ist so, der andere eben anders.... ;)

@Nikolaus: Als ich in DE die Steuergesetze lernen musste, habe ich auch lernen müssen, was bedeutet, kann, im Regelfall, nicht durchgängig zu prüfen....

Wenn die ABH Dir bzw. hier den Fragesteller sagt, wir prüfen auch die Anträge nicht durchgängig, aber Ihr Antrag ist "auserwählt" worden....und dadurch ist Ihr Antrag für uns kein Regelfall....und die ABH irgendwie nicht "wohlgesonnen" ist, kann die FZF jedenfalls um Jahre hinausgeschoben werden...

Ich werde jedenfalls nicht, wie Du oder lixil hier schreiben, heiraten -egal wo-, Sprachtest und schon hast Du Garantie in DE glücklich bis ans Lebensende zu leben....

Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 12:57
von Nikolaus
Mein Gott, man koennte man doch bemerken, dass die Verwaltungsvorschrift eben gerade die Ausnahmen von den Regelfaellen genauer definiert, damit eine moeglichst einheitliche Interpretation der gesetzlichen Bestimmungen durch die Auslaenderbehoerden erfolgt.
Wenn man freilich nie bis zum Ende liest, ...

Re: Heiraten, in Deutschland leben?!

Verfasst: 12 Apr 2010, 13:00
von lixil
Nikolaus hat geschrieben: Wenn man freilich nie bis zum Ende liest, ...

Für einige hier scheint das aber symptomatisch zu sein :lol: