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Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 06 Okt 2010, 02:46
von Romflens
Den Intregationskurs kann man auch abends oder halbtags machen, dann kann nebenbei arbeiten. Und ich denke, dass die Praxis-Übungen im Job oder Alltag mehr Sinn machen als nur der reine Kurs.

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 06 Okt 2010, 08:30
von Sibirier
CSB_Wolf hat geschrieben:Im übrigem haben z.B. auch alle Russland Deutschen, die auch noch nie etwas in die Arbeitslosen und Renenversicherung einbezahlt hatten, mit ihrer Niederlassung in Deutschland sofort Anspruch auf dieselben Leistungen wie ein hier gebürtiger Deutscher.

Gruss
wolf
Die haben ja auch die dt. Staatsangehörigkeit bekommen (und keine Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung) und da war m. E. eine spezielle Regelung, dass Arbeitszeiten etc. in der RF (wie auch nach der Wiedervereinigung) in DE anerkannt werden....

@tiakaniz:

Ich hatte den Beitrag geschrieben, weil ich der Meinung war, dass bei einer solchen Konstelation die ABH die FZ verweigern müsste. Das gleiche haben wir eigentlich auch in der RF. Ich muss auch jedes Jahr der ABH nachweisen, dass ich dem russischen Staat in keiner Weise auf der "Tasche" liege. Ich persönlich bin sogar dafür, dass die ABH bei solchen Fällen die FZ verweigert... Aber es ist meine persönliche Meinung! Das hat auch rein gar nichts damit zu tun, dass (hoffentlich nur) einige Deutsche dem Staat auf der Tasche zu liegen. Auch sehe ich es anders, dass Du ja schon in das Sozialversicherungswesen eingezahlt hast und nun etwas wiederbekommen solltest. Ich hatte schon mal in einer anderen Diskussion geschrieben, Versicherungen zahlen eigentlich nur, wenn ein Schaden nicht vorsätzlich d. h. bewusst herbeigeführt wurde. Und die FZ hast Du ja nun mal bewusst herbeigeführt... ;)

Ich kenne mich leider in der dt. Sozialgesetzgebung nicht mehr aus, da ich mittlerweile schon 8 Jahre in der RF wohne. Daher kann ich Dir nicht helfen.

Nun könnt Ihr auf mich "einprügeln", weil ich meine eigene Meinung habe...... :D

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 06 Okt 2010, 12:48
von harald63
Sibirier hat geschrieben: Ich kenne mich leider in der dt. Sozialgesetzgebung nicht mehr aus, da ich mittlerweile schon 8 Jahre in der RF wohne.
Das tun die meisten auch ohne 8 Jahre Auslandsaufenthalt... :D

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 07 Okt 2010, 23:16
von lausi
Zeppelin hat geschrieben: Es ist allerdings etwas ominös, wie deine Frau trotz offenbar fehlender finazieller Mittel, fehlender Voraussetzungen für den dt. Arbeitsmarkt und/oder fehlender elementarer Sprachkenntnisse nach D einreisen konnte und trotz AE nach §28/1 zu einem Integrationskurs 'verpflichtet' worden ist, den angeblich niemand finanzieren will oder kann.
Das ist aber der Normalfall bei einer FZF (d.h. nach der Hochzeit). Bedingung sind dann nur die Sprachkenntnisse auf A1-Niveau.
Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes zu erteilen ist (es besteht dann ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherstellung des Lebensunterhaltes, wenn ein Regelfall vorliegt). Eine (Regel-)Ausnahme wär nur möglich, wenn es dem deutschen Ehepartner zuzumuten ist, die Ehe im Ausland zu führen.
Zum Kurs wird der Ausländer verpflichtet, um irgendwann eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Bei Nichtteilnahme würde die Aufenthaltserlaubnis nur immer wieder verlängert werden.
Romflens hat geschrieben:Den Intregationskurs kann man auch abends oder halbtags machen, dann kann nebenbei arbeiten. Und ich denke, dass die Praxis-Übungen im Job oder Alltag mehr Sinn machen als nur der reine Kurs.
Bei uns läuft der Kurs täglich von 8 bis 13 Uhr, es besteht Anwesenheitspflicht. Ich weiß nicht, vielleicht laufen ja in größeren Städten die Kurse auch abends? Aber nach 5 Stunden Sprachunterricht ist man IMHO nicht in der Lage, noch zu arbeiten.

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 08 Okt 2010, 07:25
von Sibirier
lausi hat geschrieben:Aber nach 5 Stunden Sprachunterricht ist man IMHO nicht in der Lage, noch zu arbeiten.
Was meinst Du, was viele Studenten etc. machen, die ihr Studium selbst finanzieren müssen?

Dann hätte ich wohl meine Ausbildung nicht bekommen, wenn das nicht möglich gewesen wäre.... ;)

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 08 Okt 2010, 09:13
von Nikolaus
lausi hat geschrieben:Eine (Regel-)Ausnahme wär nur möglich, wenn es dem deutschen Ehepartner zuzumuten ist, die Ehe im Ausland zu führen.
Die "Anwendungshinweise ..."
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694 ... 669-09.pdf
geben hierzu noch eine Menge Erlaeuterungen, u.a. unter 28.1
"Besondere Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen
Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kann in Einzelfällen in Betracht
kommen bei Doppelstaatern in Bezug auf den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie neben
der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des
Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen."
Fuer Leute mit Unterhaltsverpflichtungen ist auch der Pkt. 27.3 relevant.

Uebrigens: "bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen" hat wohl dazu gefuehrt, dass einige auf Russischkenntnisse lieber verzichten... :) Das ist uebertrieben ... :)

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 08 Okt 2010, 09:35
von Admix
Nikolaus hat geschrieben:... hat wohl dazu gefuehrt, dass einige auf Russischkenntnisse lieber verzichten... :) Das ist uebertrieben ... :)
Und trotzdem arrogant. Es ist ja schliesslich nicht das erste mal, dass Du Dich in diesem Zusammenhang von oben herab bemuehst. Mich würde doch mal interessieren, auf welchem Weg Du Deine herausragenden Russischkenntnisse erworben hast? Geackert wie ein Galeerensklave? ;)

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 08 Okt 2010, 09:36
von Sibirier
Die Frage, wie will denn die ABH nachweisen, dass der Deutsche, der in Russland lebt, die russische Sprache beherrscht?

Ich lebe seit 8 Jahren in Russland und beherrsche nicht die russische Sprache.... ;)

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 08 Okt 2010, 09:49
von Admix
Sibirier hat geschrieben:Ich lebe seit 8 Jahren in Russland und beherrsche nicht die russische Sprache.... ;)
Hab ich schon immer vermutet. Du haelst Dir nur das Hintertuerchen offen ;)

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort

Verfasst: 08 Okt 2010, 10:51
von Nikolaus
Admix hat geschrieben: Mich würde doch mal interessieren, auf welchem Weg Du Deine herausragenden Russischkenntnisse erworben hast? Geackert wie ein Galeerensklave? ;)
Ja, sicher und auch so lange. :) Schon viele Jahre russische Frau, russische Freunde, russische Kollegen, russische Kunden, russisches Fernsehen, russische Literatur, russische Filme, ..., Kneipen, Beamte, Gaischniki, Nachbarn, Laeden, ...
Und immer noch ziemlich mieses Resultat, leider. In der letzten Zeit immer mieser, meint meine Frau ... :)
Sibirier hat geschrieben:Die Frage, wie will denn die ABH nachweisen, dass der Deutsche, der in Russland lebt, die russische Sprache beherrscht?
Sicherlich jeder, der besser Russisch kann, als der konkrete ABH-Angestellte... :)

Aber im Ernst: Ich habe noch von keinem Fall gehoert, wo diese Regelung bei Russen angewendet worden waere.