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Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 24 Jan 2012, 16:49
von GIN
Danke für eure schnellen Antworten!
Wo finde ich denn einen solchen Berater?
Es kommt darauf an was Du machen willst, bei meiner ersten Gründung habe ich KPMG angefragt, sind sehr gut informiert gewesen, leider halt sehr teuer.
AKV = Auslandskrankenversicherung? Ich bin ja dann quasi mein eigener Arbeitsgeber. Ich schließe daraus, dass für den Anfang eine vernünftige Auslandskrankenversicherung als einzige Krankenversicherung zur Firmengründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit ausreicht?
Du bist ein Geschäftsführer, nicht dein eigener Arbeitgeber. Nur wenn Du der Inhaber der Firma bist könnte man sagen Du arbeitest für dich selber.
Du brauchst eine russische Versicherung, die sind nicht so teuer wie man sagt, wenn es wirklich schwierig wird, dann rette dich nach Deutschland und mach dort die Behandlung.
Was kostet es, die zu halten?
Um jeden Preis empfehle ich Dir die Meinung von Zejtnot, die deutsche gesetzliche Krankenkasse ist eine super Leistung, versuche sie zu halten. Kann Dir aber nichts näheres sagen, in der Schweiz gilt für Einwohner generell die Krankenversicherungspflicht, somit man ist immer drin
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 24 Jan 2012, 16:52
von GIN
P.S. übrigens, wenn Dein Unternehmen wirklich gutes Geld verdient, dann lohnt sich auch eine Anmeldung in der Schweiz, dort muss jeder Einwohner eine KV haben. Diese Option lohnt sich aber nur wenn Du weniger als 181 Tage in Russland bist.
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 24 Jan 2012, 16:56
von bella_b33
patznjeschniki hat geschrieben:Was bringt die Anwartschaft und habe ich bei einer Rückkehr Probleme von der gesetzl. KV aufgenommen zu werden?
War da nichtmal vor ein paar Jahren ein Gesetzesbeschluss, daß KVs Leute aufnehmen MÜSSEN? Mir erschließt sich der Sinn einer solchen Anwartschaft bisher nicht so richtig und ich investier das Geld lieber in eine Privatrente.....kommt wenigstens was dabei raus

. Wenn ich jemals nach DE zurückgehen sollte, dann findet sich auch sicher eine KV, die mich aufnimmt
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 24 Jan 2012, 17:47
von GIN
bella_b33 hat geschrieben:patznjeschniki hat geschrieben:Was bringt die Anwartschaft und habe ich bei einer Rückkehr Probleme von der gesetzl. KV aufgenommen zu werden?
War da nichtmal vor ein paar Jahren ein Gesetzesbeschluss, daß KVs Leute aufnehmen MÜSSEN? Mir erschließt sich der Sinn einer solchen Anwartschaft bisher nicht so richtig und ich investier das Geld lieber in eine Privatrente.....kommt wenigstens was dabei raus

. Wenn ich jemals nach DE zurückgehen sollte, dann findet sich auch sicher eine KV, die mich aufnimmt
Ich kann Dir bestätigen, das ich mal in den 90ern 1 Jahr keine deutsche KV hatte und wurde ohne Problem in eine BKK aufgenommen. Auch in den 2000ern hatte ich mal für etwa 7 Monate keine KV und konnte mich ohne Problem bei einer KV anmelden, es wurde auch nicht gefragt was ich machte. Ist ja auch meine Sache ob ich eine KV habe oder nicht, oder gilt jetzt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für Bewohner ?? so etwa wie in der Schweiz???
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 26 Jan 2012, 07:11
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben:patznjeschniki hat geschrieben:Was bringt die Anwartschaft und habe ich bei einer Rückkehr Probleme von der gesetzl. KV aufgenommen zu werden?
War da nichtmal vor ein paar Jahren ein Gesetzesbeschluss, daß KVs Leute aufnehmen MÜSSEN? Mir erschließt sich der Sinn einer solchen Anwartschaft bisher nicht so richtig ...
Silvio, ich hatte es schon geschrieben: "Seit zwei Jahren hat man jedoch das Recht, von seiner letzten KV eine erneute Aufnahme zu erzwingen. Allerdings dürfen die KVs in diesem Moment eine Nachzahlung von Beiträgen für die nicht bezahlten Jahre fordern - und dieser Betrag ist nach Hörensagen meist höher als hätte man die ganze Zeit eine Anwartschaft gezahlt."
Ich habe aber auch aufgrund dieser Neuregelung meine Anwartschaft gekündigt. Ich habe aber auch mehrere Verwandte mit eigenen Firmen, die mich notfalls auch als Invaliden anstellen könnten, damit ich ohne diese Strafzahlung wieder in die KV rutschen würde.
patznjeschniki hat geschrieben:Wo finde ich denn einen solchen Berater?
Irgendwer hatte hier im Forum mal gepostet:
http://www.youtube.com/watch?feature=pl ... OPuvTMndIs
patznjeschniki hat geschrieben:AKV = Auslandskrankenversicherung? Ich bin ja dann quasi mein eigener Arbeitsgeber. Ich schließe daraus, dass für den Anfang eine vernünftige Auslandskrankenversicherung als einzige Krankenversicherung zur Firmengründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit ausreicht?
Mit AKV meinte ich Auslandskrankenversicherung, ja. Aus versicherungstechnischer Sicht reicht das, ja.
Du kannst in Russland natürlich einfach eine Firma gründen, Du bist dann der Inhaber, Учредитель. Aber als Geschäftsführer, директор, darfst Du nicht arbeiten. Dafür benötigst Du eine Arbeitsgenehmigung, welche diese Firma zunächst beantragen müsste. Dies kann sich im schlechtesten Fall bis zu anderthalb Jahre hinziehen - in dieser Zeit sollte man einen Russen als Direktor einsetzen. Denn ohne Arbeitsgenehmigung kannst Du auch nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr in Russland sein. Ausweg wäre, dass Du Dir einen Lohn über 2.000.000 Rubel zahlen und versteuern lässt. Dann wärst Du ein hochqualifizierter Spezialist für den man die Arbeitsgenehmigung wesentlich schneller und unkomplizierter bekommt. Siehe Suchfunktion im Forum!
patznjeschniki hat geschrieben:Was kostet es, die zu halten?
Meine gesetzliche KV bot mir 2004 einen Tarif von 150 Euro pro Monat als freiwillig Versicherter an.
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 27 Jan 2012, 22:44
von patznjeschniki
Guten Abend,
habe gerade noch diesen Thread zu Thema gefunden, der ausgezeichnet reinpasst/ergänzt:
FAQ: Nach Russland übersiedeln - Behördengänge in Dtl.
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=36&t=6969
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 28 Jan 2012, 17:26
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben:
Silvio, ich hatte es schon geschrieben: "Seit zwei Jahren hat man jedoch das Recht, von seiner letzten KV eine erneute Aufnahme zu erzwingen. Allerdings dürfen die KVs in diesem Moment eine Nachzahlung von Beiträgen für die nicht bezahlten Jahre fordern - und dieser Betrag ist nach Hörensagen meist höher als hätte man die ganze Zeit eine Anwartschaft gezahlt."
Sorry, ich komm derzeit leider recht wenig zum mitlesen. Das ist aber auch ein fieser Strick, den Einem die Versicherung da dreht. Warum soll ich irgendetwas bezahlen, was ich NIE in Anspruch genommen habe?
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 30 Jan 2012, 11:41
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben:Das ist aber auch ein fieser Strick, den Einem die Versicherung da dreht. Warum soll ich irgendetwas bezahlen, was ich NIE in Anspruch genommen habe?
Das ist das Prinzip einer Versicherung. Du zahlst, obwohl Du es nur eventuell nutzen wirst. Wenn Du nun zunächst nicht zahlst, es dann aber definitiv nutzen willst, dann zahlst Du Strafe. (Wenn Du kerngesund bist, dann findest Du meist eine Arbeit und kommst damit automatisch wieder rein ... deswegen betrifft diese Strafzahlung vor allem jene, die sich jahrelang "gedrückt" haben, nun aber Leistungen wollen.)
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 30 Jan 2012, 12:09
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben:Wenn Du kerngesund bist, dann findest Du meist eine Arbeit und kommst damit automatisch wieder rein
Achso, dann ist das ja halb so schlimm. Ich würde ja nicht arbeitslos nach DE zurückgehen

.
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 30 Jan 2012, 12:37
von GastroService
...wenn Du in Deutschland ein abhängiges Arbeitnehmer-Arbeitsverhaeltnis hast (eingehst) muss dich die Krankenversicherung in jedem Fall annehmen, egal ob Du vor Beginn dieses Arbeitsverhaeltnisses privat, im Ausland oder ueberhaupt KV-versichert warst.