Hallo Zejtnot,
damit sprichst du ein sehr heikles Thema an:
Ich gebe hier einfach mal die gekürzte Variante wieder:
1. Zusätzliche Ausgaben für einen erzwungenen Aufenthalt im Transitbereich vom 28.- 30. Es werden 100,- Euro anerkannt.
2. Der von uns gebuchte Ersatzflug wird vollständig bezahlt. Euro 378,74.
3. Für die illegale Festhaltung für die Dauer von 3 Tagen ist die Bundespolizei ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit Euro 200,- zu bezahlen.
4. Das beschädigte Handy wird nicht bezahlt. Dadurch, das sie von der Bundespolizei verhört wurde, ist ihr kein Schaden entstanden. Soll wohl in etwa heißen: Wenn Sie so blöde sind, mit Ihrer Tochter telefonieren zu wollen, obwohl sie aufgrund ihres momentanen Blutdrucks nicht dazu in der Lage ist, auch nur ein Handy zu halten, so ist sie schlichtweg selbst schuld.
5. Die Anwaltskosten in Höhe von Euro 423,05 werden nicht erstattet. Gemäß der Bundespolizeidirektion München, Direktoriatsentscheidung, ist es wohl völlig normal, den Rechtsweg auszuschließen, indem man fremde Leute als Postadressaten einsetzt, es reicht dann auch, die dadurch entstehenden rechtlichen Folgen auf einem in deutscher Sprache abgefaßten Rechtbelehrungshinweis dazu zu geben. Sicherheitshalber kann man dann ja noch mal auf das Unterschriftsblatt einen Stempel knallen, das sie in Russisch aufgeklärt wurde, nur falls jemand fragt.
Noch spaßiger in diesem Punkt: Lt. Auskunft der Bundespolizeidirektion ist es möglich, "die Anwaltskosten des Beschuldigten dem Anzeigeerstatter aufzulegen, wenn eine Anzeige vorsätzlich oder leichtfertig unwahr erstattet wurde. Dies ist jedoch nicht auf die Polizei bei Amtsermittlungen anwendbar.." Was in unserem soviel heißt: Obwohl bei der Benutzung dieses Programmes im Falle einer Meldung die manuelle Prüfung vorgeschrieben ist, und zwar per Dienstanweisung, so zumindest nach Auskunft anderer Dienststellen, handelte der entsprechende Polizist in unserem Fall gemäß Dienstauftrag. Was entweder bedeutet, das von Bundespolizisten in München nicht erwartet werden kann, das sie 178 von 183 unterscheiden können, oder es bedeutet schlichtweg, das im Bereich der Bundespolizeidirektion München Dienstanweisungen nicht zwingend befolgt werden müssen, sondern das es sich um Ermessensentscheidungen des einzelnen Beamten handelt, ob er diese nun gerade befolgen möchte oder nicht. Und anstatt einmal den Kalender zur Hand zu nehmen, kann man doch viel einfacher Ömchen quälen. Machte wohl gerade in seinen Augen mehr Sinn.
6. Die Kosten für Neuausstellung des Passes und des Visums werden nicht übernommen. "Die beiden Dokumente sind in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion auch weiterhin vollumfänglich einsetzbar gewesen."
Jeder deutsche Polizeibeamte hat wohl das Recht, fremdes Eigentum zu beschmieren und seine Tags dort zu hinterlassen. Auch hat die deutsche Bundespolizei in München vermutlich keine Kenntnis von Frontex - Datenbanken und deren Problemen, geschweige denn davon, das es tatsächlich noch nicht computerisierte und vollvernetzte Grenzübergangsstellen zum Schengenraum gibt. Abgesehen davon fände ich die Idee ganz witzig, gemäß meiner Rechtsauffassung - abgeleitet von der der Bundespolizeidirektion München - zukünftig jedes Fahrzeug der Bundespolizei mit rosa Schleifchen versehen zu dürfen, da es ja weiterhin vollumfänglich einsatzbereit wäre.
Hier ist aber noch zu ergänzen, das Sie lediglich die neuen Paßkosten in Höhe von 57,- Euro und den nicht von der Deutschen Botschaft in Tiflis getragenen Teil der Neuaustellung eines Multivisums (Rest Euro 30,-) tragen sollten. Die Botschaft dort verzichtete auf vollständige Bezahlung und verlängerte das Visum gleich mal von der Restlaufzeit eines Jahres auf nun drei neue Jahre - ohne Antrag. Deshalb könnten diese Euro 30,- durchaus ungerechtfertigt in die Rechnung einfließen.
7. Geltend gemachte Behandlungskosten, soweit nicht von der Krankenkasse getragen, sowie Kosten für Attest, Notar, amtlich vereidigte Dolmetscherin: Sind nicht erstattungsfähig. "Der Transitbereich ist ausreichend klimatisiert, der Aufenthalt dort, auch über einen längeren Zeitraum, führt gewöhnlich nicht zu Erkrankungen. Das eine eventuelle Erkrankung allein auf dem (sic!) Aufenthalt dort zurückzuführen ist, wurde von Ihnen nicht nachgewiesen. Eine bloße Vermutung oder Indizwirkung ist nicht ausreichend."
Mh.. wie soll ich es ausdrücken: eine "eventuelle" Erkrankung? Ich spare mir an diesem Punkt fast jeden Kommentar. Wenn mir im normalen Leben jemand mit so etwas kommt, würde ich vermutlich emotional reagieren.
"Eine Vermutung oder Indizwirkung" ist nicht ausreichend? Was meint der gute nun mit Indizien, eine von Ihnen durchsuchte Handtasche gigantischen Ausmaßes, zur Hälfte vollgestopft mit Medikamenten und medizinischer Technik, ohne den Ömchen nie aus dem Haus geht? Oder meint der gute damit das Attest des angesehensten georgischen Arztes, ihm vorliegend in notariell beglaubigter Übersetzung?
Und was meint der gute mit für gewöhnlich? Da er im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland handelt, darf ich jetzt davon ausgehen das die Bundesrepublik zwischen gewöhnlichen Menschen und ungewöhnlichen Menschen unterscheidet...?
Ich enthalte mich auch da fast jeden weiteren Kommentars, sondern kopiere mal einfach etwas völlig abwegiges hier hinein, was mir aber ganz spontan in den Sinn kommt:
" Im Auftrag der Parlamentarischen Versammlung des Europarates erstellte der Schweizer Politiker Andreas Gross einen Bericht über den Fall Magnitski. Bei der öffentlichen Vorstellung des Berichtes am 25. Juni 2013 bezeichnete Gross die Ermittlungen der russischen Behörden als widersprüchlich, die vorgelegten Beweise gegen Magnitski seien nicht überzeugend. Die Todesumstände Magnitskis seien als „Verstoß gegen das russische Gesetz und die Europäische Konvention über Menschenrechte“ anzusehen.[33] In einem Interview gab Gross an, er sei überzeugt, dass Magnitski „einem Unrecht auf die Spur kam und deshalb selber Opfer eines Unrechts wurde“.[34] ]," ( Zitiert aus Wikipedia)
Was ich hier noch nicht zum besten gegeben habe, mein Ömchen hat, (Das nachfolgende nur nach Hörensagen aus dritter Quelle, an die ich mich noch nicht einmal erinnern kann, deshalb bitte die Wahrheitswahrscheinlichkeit mit 0 % zu berechnen, zumindest bis zum in der BRD nicht anerkannten Wahrheitsbeweis) :als Sie bei deren Verhör quasi zusammenbrach ( was einem westlich geprägten Menschen wahrscheinlich so nie geschehen wäre, einfach aufgrund der Prägung, was auch nicht mit irgendwelchen illegalen Verhörmethoden in Kontext zu bringen ist, sondern schlichtweg auf ihre gesundheitliche Disposition zurückzuführen ist)) und laut und deutlich auf telefonisches Anraten meiner Freundin nach einem Arzt gefragt hatte, auf Russisch "ICH BRAUCHE EINEN ARZT". Die Antwort des Polizisten - nach korrekter Übersetzung des Dolmetschers - dann auf Deutsch: "WENN SIE IHN BEZAHLEN KÖNNEN." Leider habe ich dies erst Tage später erfahren, da meine Freundin in diesem Augenblick einen Nervenzusammenbruch erlitt. Und mein Russisch nicht mal ausreicht, um Kaffee bestellen zu können. (Ende Hörensagen, ich betone ausdrücklich, das dies eine reine Phantasie meinerseits und das der Wahrheitsbeweis - z.B. durch Aufzeichnung von Telefonaten entgegen des des deutschen Rechtes - noch aussteht)
8. Bezieht sich auf das obige, ich habe geltend gemacht, das unser Ömchen ein Schmerzensgeld/Arbeitsausfallentgeld für die Tage, an denen sie sich nicht mehr bewegen konnte, geltend zu machen hat, zuzüglich Schmerzensgeld in Höhe von 100,- Euro pro Tag - ich habe mich dabei ganz ehrlich auf einen Rentner bezogen, der mit mir im Krankenhaus lag, 1990, etwas lang her, aber auch diesem wurde das problemlos zugebilligt. Damals 212,- DM pro Tag - ps: War aber ein Deutscher

9. Und nun wird es finanziell richtig hart, hier geht es nämlich eben mal um 5000,- Euro plus MwSt.
Die Bundespolzeidirektion München. vertreten durch ausdrückliche Bestätigung des Präsidenten, behauptet in Bezug auf Pamil Visions:
"Zwar sind Kosten als materiell- rechtlicher Ersatzanspruch Teil des Schadensersatzanspuchs und damit grundsätzlich erstattungsfähig. Dies gilt jedoch nur für Kosten, die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig sind. An einer entsprechenden Notwendigkeit fehlt es jedoch in diesem Fall. Eine Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn der eigene Anspruch nur durch Inanspruchnahme fremder Hilfe durchgesetzt werden kann. Die Bundespolizei hat im eigenen Anspruch, jede Beschwerde vollumfänglich und lückenlos aufzuklären. So ist es auch im konkreten Fall geschehen. Die Aufklärung wurde weder durch das Einschalten von Pamil Visions angeregt noch in irgendeiner Weise beeinflußt. Die Ermittlung des Sachverhaltes geschah allein durch die Bundespolizei."
Wer obigen Threat verfolgt hat, auch nur ansatzweise, ist orientiert. Wer es jetzt noch nicht verstanden hat - dem ist dann auch nicht mehr zu helfen. Ansonsten bitte ich bezüglich des Themas um Geduld, wenigstens bitte Mitte des Monats, sollten bis dahin nicht die entsprechenden Schritte der Bundespolizei eingeleitet sein, um so etwas für immer und ewig zu verhindern, werde ich euch erneut um Hilfe bitten - dann hilft wirklich nur noch Prügeln.. und dazu werde ich dann mediale Hilfe brauchen... zur Abwechslung wird dies dann mal ein Anti - Russia- Bashing in der NYT sein, der allerdings medialen Backdraft erfordern wird, um dessen Unterstützung ich euch bereits jetzt bitte.
Und zurück zur eigentlichen Frage, hier die offizielle Zahl: " Den Gesamtbetrag in Höhe von 658,74 Euro habe ich (sic!!!)... anweisen lassen"
Am Ende verbuchen wir hier inklusive Nebenkosten ca. 10000 ,- Euro Minus, weil die Bundesrepublik Deutschland alter Reichstradition folgt und lieber Tests am lebenden Objekt durchführt als das sie Leute bezahlt, die mehr als zwei Gramm Hirn haben. Und hiermit ende ich dann auch: Das System ist kranker als jemals gedacht.