Re: christian aus nrw
Verfasst: 27 Sep 2015, 00:06
Mal weiter OT, sorry, eigentlich wirklich ein wichtiges Problem.
Mir scheint, die Dame hatte einfach wegen banalen und deshalb beschaemenden Fehlern in den Datenbanken des Innenministeriums und des FMS Probleme.
Im Auslaendergesetz steht hinsichtlich des Annullierens von Aufenthaltserlaubnissen wegen Ordnungsstrafen das folgende
Annullierung ist moeglich, wenn zwei oder mehr Ordnungsverfahren bezueglich Gefaehrdung der oeffentlichen Ordnung und Sicherheit (Das ist im Administrativen Kodex das Kapitel 20.) oder hinsichtlich einer Verletzung des Aufenthaltsregimes bzw. der Regeln fuer Arbeit innerhalb EINES Jahres erfolgten. Der Rest bezieht sich auf Verstoesse gegen die Regelungen zum Umgang mit Narkotika, wohl fuer uns nicht relevant. Von Verstoessen gegen die Strassenverkehrsordnung (das ist im Administrativen Kodex das Kapitel 15) ist nicht die Rede, ebensowenig wie von den Tausenden anderen moeglichen Ordnungsverletzungen im Kodex.
http://base.garant.ru/12125267/20/#block_200
http://base.garant.ru/12125267/15/#block_150
Die Rechtspraxis scheint das auch zu bestaetigen: Ich kenne keinen Auslaender, der wegen Ordnungsstrafen infolge von Verstoessen im Strassenverkehr ausgewiesen wurde. Aber Russland ist ja gross.
Ich wuerde mich aber freuen, wenn mal jemand eine kompetente Rechtsauskunft zitieren koennte.
Uebrigens, inorcist, wenn Du mal lachen willst, dann lies mal das Kapitel 20 des Kodexes. Da sind die seltsamsten Vergehen angefuehrt, z.B. anstoessige Trunkenheit oder Fluchen in der Oeffentlichkeit, ...
Ja, MT ist eine ganz schlechte Quelle, scheint mir.inorcist hat geschrieben:MT ist vielleicht nicht die beste Quelle, aber mir scheint, dass in der Tat zwei Ordnungswidrigkeiten ausreichen, um seinen Aufenthaltstitel zu verlieren.
Former Moscow Times Publisher Allowed Back to Russia
Unsere Personalabteilung weisst uns auch ständig darauf hin.
Mir scheint, die Dame hatte einfach wegen banalen und deshalb beschaemenden Fehlern in den Datenbanken des Innenministeriums und des FMS Probleme.
Im Auslaendergesetz steht hinsichtlich des Annullierens von Aufenthaltserlaubnissen wegen Ordnungsstrafen das folgende
http://www.consultant.ru/document/cons_ ... 378089f82/Статья 7. Основания отказа в выдаче либо аннулирования разрешения на временное проживание
...
7) неоднократно (два и более раза) в течение одного года привлекался к "административной" ответственности за совершение административного правонарушения, связанного с посягательством на общественный порядок и общественную безопасность либо нарушением режима пребывания (проживания) иностранных граждан в Российской Федерации или порядка осуществления ими трудовой деятельности на территории Российской Федерации, либо совершил "административное" правонарушение, связанное с незаконным оборотом наркотических средств, психотропных веществ и их аналогов или прекурсоров, растений, содержащих наркотические средства или психотропные вещества либо их прекурсоры, а также их частей, содержащих наркотические средства или психотропные вещества либо их прекурсоры;
Annullierung ist moeglich, wenn zwei oder mehr Ordnungsverfahren bezueglich Gefaehrdung der oeffentlichen Ordnung und Sicherheit (Das ist im Administrativen Kodex das Kapitel 20.) oder hinsichtlich einer Verletzung des Aufenthaltsregimes bzw. der Regeln fuer Arbeit innerhalb EINES Jahres erfolgten. Der Rest bezieht sich auf Verstoesse gegen die Regelungen zum Umgang mit Narkotika, wohl fuer uns nicht relevant. Von Verstoessen gegen die Strassenverkehrsordnung (das ist im Administrativen Kodex das Kapitel 15) ist nicht die Rede, ebensowenig wie von den Tausenden anderen moeglichen Ordnungsverletzungen im Kodex.
http://base.garant.ru/12125267/20/#block_200
http://base.garant.ru/12125267/15/#block_150
Die Rechtspraxis scheint das auch zu bestaetigen: Ich kenne keinen Auslaender, der wegen Ordnungsstrafen infolge von Verstoessen im Strassenverkehr ausgewiesen wurde. Aber Russland ist ja gross.
Ich wuerde mich aber freuen, wenn mal jemand eine kompetente Rechtsauskunft zitieren koennte.
Uebrigens, inorcist, wenn Du mal lachen willst, dann lies mal das Kapitel 20 des Kodexes. Da sind die seltsamsten Vergehen angefuehrt, z.B. anstoessige Trunkenheit oder Fluchen in der Oeffentlichkeit, ...