Ich hatte mir vor ca. zwei Jahren eine Vollmacht zur Einreise mit einem Kfz erstellt, welches nicht auf meinen Namen zugelassen war;
mit der Vollmacht bin ich mit dem Wagen dreimal problemlos nach Russland eingereist (davon einmal über Finnland).
Da ich jetzt für eine Firma mit Sitz in RIga arbeite, brauche ich für das lettische Firmenfahrzeug natürlich auch wieder eine Vollmacht, welche ich diesmal in
Englisch/Deutsch/Russisch/Ukrainisch erstellt habe und hier gerne wieder zur Verfügung stelle (siehe unten im Anhang)
Der Vorteil dieser mehrsprachigen Vollmacht liegt darin, dass man sich die Kosten für die Übersetzung durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer erspart.
Die Vollmacht muss dann noch notariell beglaubigt werden, kostet ca. Eur 30,-.
Überlicherweise heftet der Notar einen Ausdruck von Reisepass und ggf. Handelsregisterauszug (bei Firmenwagen) an die Vollmacht und versiegelt dann die Urkunde - laßt daher beim Erstellen der Vollmacht an der linken Seite einen größeren Rand (2cm oder so), damit der Text nach Versiegelung nicht abgeschnitten wird.
Ich habe sie damals auch gleich mit Apostile versehen lassen, kostete Eur 20,- - für die neue Vollmacht werde ich aber eventuell auf die Apostile verzichten.
Die Vollmacht enthält oben eine (von mir frei gewählte) Nummer. Das klingt trivial, aber sollte vorhanden sein, weil (soweit ich mich erinnere) der Zollbeamte diese Nummer im Computer hinterlegt.
Beachtet bitte auch unbedingt die Angabe der Fahrzeugschein-Nr. - ich wurde bei zwei Einreisen explizit nach dieser Nummer gefragt, scheint also ein Pflichtfeld bei der Zoll-Software zu sein.
Wenn man ausreist, sollte man die alte Zollbescheinigung für die erneute Einreise aufbewahren - das scheint den Prozess zu beschleunigen, und der Zöllner hatte auch gleich bessere Laune.
Die übliche Maximal-Einreise-Dauer war früher wohl auf 3 Monate limitiert. Inzwischen kann man (gegen Nachfrage) auch für ein Jahr den Wagen vorübergehend einführen, aber ich weiß nicht ob das auch bereits für die erste Einreise gilt.
Und man kann einen Wagen einführen, also per Auto einreisen, und dann mit Flugzeug ausreisen - ging x-mal jeweils ohne Probleme; ich vermute, die Probleme entstehen erst, wenn das bei der Fahrzeug-Einführung hinterlegte Ausreise-Datum der Fahrzeugeinführung überschritten wird...
Hinweis:
Hier meine ursprüngliche Vollmacht von vor zwei Jahren:
viewtopic.php?f=6&t=20315#p228450
Die Vollmacht enthielt damals aufgrund einer Empfehlung (hier:
viewtopic.php?f=6&t=20315#p228285 ) einen Textbaustein "Herr XYZ ist bevollmaechtig, alle notwendigen Formalitaeten fuer Zoll, Polizei, Versicherungen, Behoerden usw. zu erledigen". Das habe ich diesmal aus Platzgründen weggelassen.
2021-01 Vollmacht.pdf