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Verfasst: 15 Feb 2007, 15:21
von Dietrich
Uwe hat geschrieben:
das ist jetzt schon klar geregelt und sauber geregelt.
[...]
Die Entscheidung trifft der ABH-Sachbearbeiter.
DAS nennst du klar und sauber? Das nenne ich "Willkuer".
Sorry, aber eine solch "wichtige" Entscheidung (und mit dem neuen Entwurf ist sie noch viel wichtiger als vorher!) darf man meiner Meinung nach doch nicht 100% einem Sachbearbeiter in die Haende geben! Bzw. dann muesste auch ein sofortiges Widerspruchsrecht festgelegt sein.
Ein Sachbearbeiter soll Sachen bearbeiten und keine Entscheidungen treffen!
Der ist morgens schlecht aufgestanden, seine Frau hatte gestern "Kopfschmerzen" oder dem passt einfach deine Jacke nicht - und schwupps darf deine Frau nicht einreisen, weil sie ja fuer einen Integrationskurs verpflichtet waere!
Vielleicht gefaellt ihm auch einfach der Akzent deiner Frau nicht und deshalb "will" er sie ploetzlich nicht verstehen... oder er nuschelt vor sich hin...
Auch wenn es bestimmt 98,5% der Sachbearbeiter nach bestem Wissen und Gewissen machen werden. Die restlichen 1,5% duerfen diese "Chance" erst gar nicht kriegen!!
Nach 2 oder 3 Jahren darf man gerne eine Art Test einfuehren. Sowas wie "verstehen sie langsam und deutlich gesprochene Nachrichten im TV" oder "lesen sie diesen (einfachen) Zeitungsbericht und beantworten sie ein paar Fragen". Aber das bitteschoen kontrolliert und nicht im Ermessensspielraum eines "Sachbearbeiters".
Ausserdem muss der Staat auch "bezahlbare" Deutschkurse fuer Auslaender anbieten, wenn er sowas verlangt. Muss/Soll ja nicht kostenlos sein!
Verfasst: 15 Feb 2007, 16:12
von Uwe
Ja Dietrich,
das nenne ich sauber und vor allen Dingen einfach. Der Rechtsweg bleibt ja immer noch offen, wenn genuschelt wird.
Außerdem soll es ja Leute geben, die dem Sachbearbeiter deutsche Sprachzeugnisse auf den Tisch hauen können. Dann darf der Ausländer den Mund halten. Die Latte liegt hier wirklich nicht hoch.
Wenn Du meinst, das ein ABH-Sachberabeiter Sachen bearbeiten soll und keine Entscheidungen trffen, dann bist Du auf dem Holzweg.
Durch das schlecht gemachte Ausländerrecht mit seinen vielen Ermessenspielräumen wird er gerade dazu gezwungen. Man hat hier viel von der Verantwortung des Gesetzgebers auf die unterste Stufe abgeschoben.
Du hast da etwas durcheinander gewürfelt. Hier geht es um das in Kraft befindliche Ausländerrecht. Da ist Deine Frau schon schon mit einem Visum in D und will eine AE. Kann Sie deutsch, einfach und mündlich, dann AE und kein Kurs. Kann sie kein deutsch, dann AE und Kurs
Die Neuregelung sieht vor, dass die Sprachprüfung vor der Erteilung eines Visum erfolgt, also im Ausland!
Gruß
Uwe
Verfasst: 15 Feb 2007, 16:41
von Dietrich
Uwe hat geschrieben:Die Neuregelung sieht vor, dass die Sprachprüfung vor der Erteilung eines Visum erfolgt, also im Ausland!
Und wo soll das dann sein?
Dann ist natuerlich selber schuld, wer dann noch ein Visum zur FZF beantragt. Dann kann man ja im Prinzip nur noch mit dem "normalen" Visum einreisen und dann direkt in D die AE beantragen. Ich glaube bei Frau und Kind werden die es nicht wagen, die Frau zur Ausreise zu zwingen. Waere ja noch schoener!
Aber im Moment ist es ja erstmal noch "nur" ein Vorschlag. Lohnt sich noch nicht unbedingt, sich jetzt schon aufzuregen.
Verfasst: 15 Feb 2007, 17:18
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Dann ist natuerlich selber schuld, wer dann noch ein Visum zur FZF beantragt. Dann kann man ja im Prinzip nur noch mit dem "normalen" Visum einreisen und dann direkt in D die AE beantragen. Ich glaube bei Frau und Kind werden die es nicht wagen, die Frau zur Ausreise zu zwingen. Waere ja noch schoener!
Aber im Moment ist es ja erstmal noch "nur" ein Vorschlag. Lohnt sich noch nicht unbedingt, sich jetzt schon aufzuregen.
Aufregen sicher nicht, aber schon mal einen Plan B für den Fall eines Falles nachdenken, wird nicht schaden.
Ein 'normales' Visum (Besuch / Touri) dürfte in der Konstellation "bereits verheiratet" ausfallen. Es käme nur noch in Frage, in aller Stille die Heirat hier vorzubereiten, und wenn alles dafür klar ist mit einem Touri- oder Geschäftsvisum hier zu heiraten. Dabei darf der Zweck der Einreise aber nicht die Eheschließung sein, da sie einem dann mit 'Visaerschleichung' kommen.
Ist man aber legal eingereist und heiratet 'nebenbei', ist alles geregelt. Die ABH kann zwar murren, aber nix machen. Erfreulicherweise melden die Standesämter eine angemeldete Eheschließung mit ausl. STA nämlich nicht vorab den ABH, wie manchmal fälschlich behauptet wird.
Außer mir haben das wohl auch hc_blacki und einige Leute, die bei i4a mitmachen, so getan.
Ansonsten bliebe für bereits Verheiratete noch der Umweg über ein anderes Schengenland, dass keine Sprachanforderungen stellt, und dann im Wege der EU-Freizügigkeit weiter nach D (z.B. derzeit noch über Frankreich.)
Z.
Verfasst: 15 Feb 2007, 18:11
von Dietrich
Zeppelin hat geschrieben:Ein 'normales' Visum (Besuch / Touri) dürfte in der Konstellation "bereits verheiratet" ausfallen.
Noe... ich glaube nicht, dass es ploetzlich keine Umsonst-Jahresvisa mehr fuer Ehepartner von Deutschen gibt. Meine Frau hat so eines mit dem sie 90 Tage im halbjahr nach D darf. Und dann stellt man eben dort den Antrag fuer eine AE....
Verfasst: 15 Feb 2007, 19:15
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Noe... ich glaube nicht, dass es ploetzlich keine Umsonst-Jahresvisa mehr fuer Ehepartner von Deutschen gibt. Meine Frau hat so eines mit dem sie 90 Tage im halbjahr nach D darf. Und dann stellt man eben dort den Antrag fuer eine AE....
Solange es das noch gibt (ohne elementare Sprachkenntnisse) mag das gehen.
Antrag braucht man eigentlich nicht. Mit allen Urkunden Meldebesch. und Passbildern zur ABH, einen kurzen Wisch ausfüllen - das sollte es gewesen sein.
Verfasst: 15 Feb 2007, 21:12
von zimdriver
... da müssen wir ja sehr dankbar sein, daß wir keine Sprachprüfung ablegen mußten, um das russische Visum zwecks Arbeits(!)aufnahme zu erhalten!!! An solchen Tagen merke ich, daß ich schon zu lange aus D weg bin ...
Verfasst: 15 Feb 2007, 23:38
von zimdriver
...noch 'ne blöde Frage von Einem ohne Personalausweis:
Wenn ich dermaleinst mit meiner dann offiziell mir angetrauten Liebsten nach Deutschland zurückkehren will, um dort Hauptwohnsitz nehmend den Ruhestand zu genießen (eher wird's wohl nicht...), muß sie dann einen Integrationskurs machen? Und eine Deutschprüfung bestehen?
Oder gilt das nur für ausländische Ehepartner von "Deutschen mit Migrationshintergrund"? Oder nur für Jüngere, die beabsichtigend, sich sozialschmarotzend am deutschen Säckel zu laben, die AE erhalten wollen?
Ich hatte eigentlich gedacht, das wäre mein alleiniges Problem, in welcher Sprache wir uns unterhalten und wer von uns den Einkauf und die Beamtenkorrespondenz erledigt? 8) Das deutsche Rentensystem hat ja ohnehin nicht allzuviel übrig für Leite wie uns.
Verfasst: 15 Feb 2007, 23:53
von Zeppelin
zimdriver hat geschrieben:...noch 'ne blöde Frage von Einem ohne Personalausweis:
Wenn ich dermaleinst mit meiner dann offiziell mir angetrauten Liebsten nach Deutschland zurückkehren will, um dort Hauptwohnsitz nehmend den Ruhestand zu genießen (eher wird's wohl nicht...), muß sie dann einen Integrationskurs machen? Und eine Deutschprüfung bestehen?
Oder gilt das nur für ausländische Ehepartner von "Deutschen mit Migrationshintergrund"? Oder nur für Jüngere, die beabsichtigend, sich sozialschmarotzend am deutschen Säckel zu laben, die AE erhalten wollen?
Ich hatte eigentlich gedacht, das wäre mein alleiniges Problem, in welcher Sprache wir uns unterhalten und wer von uns den Einkauf und die Beamtenkorrespondenz erledigt? 8) Das deutsche Rentensystem hat ja ohnehin nicht allzuviel übrig für Leite wie uns.
Prognosen kann keiner abgeben, aber Lebensunterhalt und Krankenversicherung für Deine Gattin sind das Hauptproblem.
Du hast offenbar keinen Perso. Aber bist Du ausgebürgert? Hat Deine Frau je in D gearbeitet und entspr. RV bezahlt (mind. 60 Monate)? Oder gibt es adäquate private Altersvorsorge?
Derzeit kann man nur raten: Sichern, was noch zu sichern ist.
Zeppelin
Verfasst: 16 Feb 2007, 07:06
von Zejtnot
zimdriver hat geschrieben:...noch 'ne blöde Frage von Einem ohne Personalausweis:
Wenn ich dermaleinst mit meiner dann offiziell mir angetrauten Liebsten nach Deutschland zurückkehren will, um dort Hauptwohnsitz nehmend den Ruhestand zu genießen (eher wird's wohl nicht...), muß sie dann einen Integrationskurs machen? Und eine Deutschprüfung bestehen?
Nach bisheriger Rechtslage: Nein.