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Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 06 Jul 2007, 00:06
von astronic
fremantle hat geschrieben:Ja, schon weitaus besser. Nun würde ich in Jedem Fall nochmal im Betreff die Worte "Zum Visumsantrag" und "*Ihr name* erwähnen, damit es gleich offensichtlich ist, worum es geht.
Werde ich machen. :)
Etwas ausführlicher würde ich beschreiben, woher ihr Euch kennt, so dass offensichtlich wird, dass Ihr Euch richtig gut sogar kennt (Oder sogar ein Paar seit, seid dem Du 2 Monate da warst.... oder so ähnlich). Bei mir hats sich zu mindest nie negativ ausgewirkt. Ich denke sogar eher positiv, weil dadurch die K'Beamten gleich sehen, dass es eine tiefgründige Bekanntschaft ist.
Naja, wir haben uns letztes Jahr zufällig über ICQ kennengelernt (bin über ihr ICQ-Profil gestolpert und habe sie angeschrieben). Im vergangenen Dezember/Januar war ich dann für 2 Wochen da. Seit etwa einem 3/4-Jahr schreiben wir uns fast täglich mehrere Stunden. Ich weiß nicht, ob "Internetbekanntschaft" vielleicht irgendwelche Alarm-Glocken beim Konsulat schrillen lässt, zudem sind 2 Wochen Reallife-Bekanntschaft nun auch nicht so ungeheuer viel. Von daher ist es vielleicht besser, auf diese Dinge nicht zu sehr im Detail einzugehen. Ein Paar sind wir im Übrigen (noch :)) nicht.

Für die weiteren Anregungen vielen Dank. Ich habe jetzt mal wie folgt umformuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei $Vorname revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom 1. bis zum 30. Oktober 2007 zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.

Ich bestätige hiermit, dass der Besuch ausschließlich dem genannten Zwecke dient und $Vorname wie geplant am Ende ihres Besuches wieder in ihre Heimat zurückkehren wird. Ich bin mir der mit der Verplichtungserklärung verbundenen Pflichten bewusst, während ihres Aufenhaltes für $Vornames Unterkunft und Gesundheit zu sorgen. Ich bitte Sie, $Vorname den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...
Ich hoffe mal, es ist in Ordnung, vom "Besuch im vergangenen Dezember/Januar" zu schreiben. Faktisch stimmt das natürlich, könnte aber komisch wirken, wenn sie auf Nachfrage mitteilt, dass ich "nur" 2 Wochen dort war.

Für weitere Verbesserungsvorschläge bin ich natürlich weiterhin sehr dankbar. Falls es schiefgeht, will ich wenigstens die Gewissheit haben, alles getan zu haben. :?

Ferner bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass aufgrund interner Regelungen Visa mit mehr als 30 Tagen deutlich schwieriger zu bekommen seien. Ursprünglich wollten wir ja ein Visum für 31 Tage beantragen, nun wird es sicherheitshalber ein Tag weniger. Ich hoffe, es ist kein Problem, wenn VE und Krankenversicherung trotzdem über die vollen 31 Tage gehen?

Grüße,
Stefan

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 06 Jul 2007, 00:49
von fremantle
astronic hat geschrieben: Naja, wir haben uns letztes Jahr zufällig über ICQ kennengelernt (bin über ihr ICQ-Profil gestolpert und habe sie angeschrieben). Im vergangenen Dezember/Januar war ich dann für 2 Wochen da. Seit etwa einem 3/4-Jahr schreiben wir uns fast täglich mehrere Stunden. Ich weiß nicht, ob "Internetbekanntschaft" vielleicht irgendwelche Alarm-Glocken beim Konsulat schrillen lässt, zudem sind 2 Wochen Reallife-Bekanntschaft nun auch nicht so ungeheuer viel. Von daher ist es vielleicht besser, auf diese Dinge nicht zu sehr im Detail einzugehen. Ein Paar sind wir im Übrigen (noch :)) nicht.
Da hast Du natürlich vollkommen recht. Das würd ich Ihnen auch nicht so erzählen.
astronic hat geschrieben: Ich hoffe mal, es ist in Ordnung, vom "Besuch im vergangenen Dezember/Januar" zu schreiben. Faktisch stimmt das natürlich, könnte aber komisch wirken, wenn sie auf Nachfrage mitteilt, dass ich "nur" 2 Wochen dort war.
(...) Ursprünglich wollten wir ja ein Visum für 31 Tage beantragen, nun wird es sicherheitshalber ein Tag weniger. Ich hoffe, es ist kein Problem, wenn VE und Krankenversicherung trotzdem über die vollen 31 Tage gehen?
Das ist in Ordnung, man schreibt ja selbst in Bewerbungen nur die Monate rein. Jeder weiss, das so eine Zeitspanne dann rein theoretisch zwischen 2 tagen und 2 Monaten variieren kann. Da dreht Dir bestimmt niemand nen Strick draus.

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 06 Jul 2007, 08:28
von Zeppelin
astronic hat geschrieben:Naja, wir haben uns letztes Jahr zufällig über ICQ kennengelernt (bin über ihr ICQ-Profil gestolpert und habe sie angeschrieben). Im vergangenen Dezember/Januar war ich dann für 2 Wochen da. Seit etwa einem 3/4-Jahr schreiben wir uns fast täglich mehrere Stunden. Ich weiß nicht, ob "Internetbekanntschaft" vielleicht irgendwelche Alarm-Glocken beim Konsulat schrillen lässt, zudem sind 2 Wochen Reallife-Bekanntschaft nun auch nicht so ungeheuer viel. Von daher ist es vielleicht besser, auf diese Dinge nicht zu sehr im Detail einzugehen. Ein Paar sind wir im Übrigen (noch :)) nicht.
Bezogen auf Deinen Einladungstext ist das ja schön und gut. Aber bedenke, dass sie es sein wird, der man bei Beantragung des Visums einige "beiläufige" Fragen stellen wird, die sie souverän beantworten muss.
Internetbekanntschaft ist auch nicht gleich Internetbekanntschaft! Schau Dich z.B. mal auf den Seiten des MitOst e.V. und der Jungen Osteuropa Experten um. Es ist recht naheliegend, dass man sich in einem solchen Umfeld kennenlernt und das ist auch absolut integer.
Solche Bezugsmöglichkeiten sind auch nicht so vordergründig, wie irgend eine zusammengebastelte Story, wie sie die Konsulate zu hunderten zu hören bekommen, und die bei der dritten Nachfrage zusammenfallen, wie ein Kartenhaus.
astronic hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei $Vorname revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom 1. bis zum 30. Oktober 2007 zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.
Wie bereits von mehreren Usern geraten, sollten hier noch einige Programmpunkte angegeben werden.
Bedenklich finde ich es, wenn Deine Mutter Deine Freundin mit Vornamen benennt.
astronic hat geschrieben:Ich bestätige hiermit, dass der Besuch ausschließlich dem genannten Zwecke dient und $Vorname wie geplant am Ende ihres Besuches wieder in ihre Heimat zurückkehren wird. Ich bin mir der mit der Verplichtungserklärung verbundenen Pflichten bewusst, während ihres Aufenhaltes für $Vornames Unterkunft und Gesundheit zu sorgen. Ich bitte Sie, $Vorname den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.
Das mit der VE solltest Du weglassen oder auf die ganze Tragweite eingehen. (Unterkunft und Verpflegung sind ja wohl selbstverständlich für einen Gast. Für Gesundheit kann man nicht sorgen, nur für einen angemessenen KV-Schutz! Der eigentliche Hammer ist die Haftung für Folgen eines evtl. illegalen Aufenthalts etc.)

Naja. Mehr als schon geschrieben, fällt mir dazu nicht ein.

Gruß,
Zeppelin

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 07 Jul 2007, 04:24
von astronic
Erst einmal allen vielen Dank für die Antworten!

Ich habe die Vorschlage nun eingearbeitet und eine neue Fassung erstellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei Frau ... revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom 1. bis zum 30. Oktober 2007 zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen. Geplant ist u. a. das Oktoberfest in München, die Zeche Zollverein in Essen, das Bergbaumuseum in Bochum, den Duisburger Zoo und den Serengeti-Park in Hodenhagen zu besuchen, eine Fahrradtour durchs Münsterland zu unternehmen und den Spuren der Römer in Köln und Trier zu folgen. Ferner sind Ausflüge nach Hamburg und Berlin geplant.

Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...
Sind da noch irgendwelche Fallstricke drin? Und ist die Auswahl der Aktivitäten so in Ordnung und vom Umfang her ausreichend? Ihre Einladung erfolgt nach Bochum und die meisten Aktivitäten liegen durchaus in der Nähe.

Vielen, vielen Dank!

Grüße,
Stefan

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 08 Jul 2007, 10:24
von astronic
Nachdem meine letzte Fassung die Kritik erntete, die Aufzählung all der geplanten Aktivitäten sähe sehr nach dem verzweifelten Versuch einer Besuchsrechtfertigung aus, habe ich sie jetzt wieder rausgenommen. Ob das richtig ist, keine Ahnung, meine Erfahrung mit Konsulaten ist bisher gleich 0. Ich habe mich jetzt dazu entschieden, die allervorsichtigste Variante zu wählen, um das Risiko zu minimieren, dass das Schreiben Schaden anrichtet (auch wenn die Nützlichkeit dieses Minimalkonsens vermutlich weit unter dem Möglichen liegt). Dennoch allen noch einmal vielen Dank, auch wenn ich einige Vorschläge schlussendlich doch nicht eingebaut habe.

Die (hoffentlich finale) Fassung schaut jetzt so aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von Familie ... erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei Frau ... revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom 1. bis zum 30. Oktober 2007 zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.

Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...
Falls darin jemand noch was möglicherweise Schädliches findet oder anderweitig Bedenken hat, wäre ich natürlich trotzdem sehr dankbar, wenn er oder sie das äußern könnte.

Vielen Dank!

Grüße,
Stefan

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 08 Jul 2007, 12:51
von Zeppelin
astronic hat geschrieben:... meine Erfahrung mit Konsulaten ist bisher gleich 0.
Du brauchst auch keine Erfahrungen mit Konsulaten, sondern nur etwas gesunden Menschenverstand!

Wechsel mal die Perspektive und frage Dich, ob Du das Visum erteilen würdest. Was könnte Dich wohl dazu bewegen, den Besuch als normale Sache ohne Hintergedanken anzusehen?

Mag schon sein, dass die teilweise widersprüchlichen Meinungen, die Du erbeten hattest, Dich irritiert haben könnten. Man merkt auch, dass Du versuchst, es allen recht zu machen.
ABER DARUM GEHT ES NICHT!

Schreib einfach eine Einladung, die plausibel und überzeugend ist - ausreichend persönlich und formell korrekt zugleich.

Zeppelin

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 08 Jul 2007, 13:19
von zimdriver
astronic hat geschrieben:Die (hoffentlich finale) Fassung .....
... so sehe ich es auch. Ausdrucken, unterschreiben lassen, abschicken, Daumen drücken.
Gruss aus Moskau!

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 08 Jul 2007, 15:34
von fremantle
Zeppelin hat geschrieben: (...) Man merkt auch, dass Du versuchst, es allen recht zu machen.
ABER DARUM GEHT ES NICHT!

Schreib einfach eine Einladung, die plausibel und überzeugend ist - ausreichend persönlich und formell korrekt zugleich.

Zeppelin
genau so ist es. Wir alle sind nicht diejenigen, die den Antrag bearbeiten. Wir können nur aus Erfahrung sprechen. Deshalb gibt es nie eine Garantie, ob das Visum gewährt wird oder nicht.Es wird auch nicht perfekt und 100% sicher wenn alles klar und geschliffen ist, im Gegenteil, dann könnte man ja theoretisch denken, das ist alles so passend zusammengerimt, wo ist da dann der Haken? Man schreibt am besten hin, was man für wichtig hält und fertig.

Also, mach Dich nicht verrückt, Du hast Dein bestes gegeben. Lass es so!
Es liegt nun an Deiner Bekannten, der Visabehörde die nötigen Fragen zu beantworten.

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 28 Jul 2007, 23:47
von astronic
Vielen Dank noch mal! Das Schreiben habe ich jetzt abgeschickt und es ist dank DHL Express mitsamt der anderen Unterlagen auch schon angekommen.

Leider ergaben sich beim Zusammenstellen der Unterlagen noch einige Unklarheiten:

1) Im Merkblatt "Hinweise zum Visumsantragsverfahren" des Konsulats Nowosibirsk heißt es:
Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als sechs Monate) und ist in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter vorzulegen. Es muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Eine Fotomustertafel finden Sie im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/de/buerge ... 1_2_b.html. Das Foto ist NICHT auf dem Visumsantrag anzubringen.
Dem Text nach, ist ein normales, vernünftiges Passbild gefragt. Die verlinkte Fotomustertafel zeigt jedoch die Bestimmungen zu den neuen deutschen biometrischen Reisepässen, deren Kriterien weitaus strikter sind (bin selbst mal mit einem vom Fotographen gemachten Foto zurückgewiesen worden, weil meine Stirn zu sehr glänzte). Findet bereits eine biometrische Erfassung der Fotos für Visa statt, so dass wir den strengeren Kriterien genügen müssen (was spaßig würde, da kein russischer Fotograph die Schablonen haben dürfe) oder reicht in der Tat ein normales, vernünftiges Passbild?

2) Im Visumsantrag (http://preview.tinyurl.com/ytusa4) heißt es unter Punkt 5: "ID-Nummer (fakultativ)". Was meinen die damit?

3) Im Antrag unter Punkt 36 wird gefragt: "Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes während Ihres Aufenthaltes". Als Ankreuzmöglichkeiten stehen u. a. zur Wahl "Bar", "Unterkunft" und "Reise- und/oder Krankenversicherung. Gültig bis:". Hier bin ich gleich aus mehreren Gründen stutzig. Unter Frage 35 wird ja danach gefragt, wer für die Kosten aufkommt (das bin ich als Einladender). Bezieht sich die Frage nach den Mitteln nun darauf, wie ich gedenke, für den Lebensunterhalt meines Gastes aufzukommen (das wäre die logisch richtige Interpretation, aber sehr merkwürdig)?

Und falls es doch so gemeint ist, dass das Konsulat wissen will, wie mein Gast für den Lebensunterhalt aufkommt (was ja eigentlich nicht nötig sein sollte, da wie in Frage 35 klargestellt, ich eh alles bezahle): Was kreuzen wir da an? Ist mit "Unterkunft" gemeint, dass sie bei mir wohnen und von daher mitversorgt wird (sollten wir also Unterhalt ankreuzen)? Kann es sein, dass wenn wir "Bar" ankreuzen, meine Freundin bei der Einreise darauf überprüft wird, ob sie genug Bargeld dabei hat? Und inwiefern hat "Reise- und/oder Krankenversicherung" überhaupt etwas damit zu tun, wie der Lebensunterhalt bestritten werden soll?

4) Frage 24 (einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise?) im Antrag bezieht sich auf die Anzahl der Einreisen ins Schengen-Gebiet, nicht auf die Anzahl der Einreisen nach Deutschland, oder?


Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 29 Jul 2007, 13:33
von fremantle
astronic hat geschrieben:1) Im Merkblatt "Hinweise zum Visumsantragsverfahren" des Konsulats Nowosibirsk heißt es:
Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als sechs Monate) und ist in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter vorzulegen. Es muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Eine Fotomustertafel finden Sie im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/de/buerge ... 1_2_b.html. Das Foto ist NICHT auf dem Visumsantrag anzubringen.
Dem Text nach, ist ein normales, vernünftiges Passbild gefragt. Die verlinkte Fotomustertafel zeigt jedoch die Bestimmungen zu den neuen deutschen biometrischen Reisepässen, deren Kriterien weitaus strikter sind (bin selbst mal mit einem vom Fotographen gemachten Foto zurückgewiesen worden, weil meine Stirn zu sehr glänzte). Findet bereits eine biometrische Erfassung der Fotos für Visa statt, so dass wir den strengeren Kriterien genügen müssen (was spaßig würde, da kein russischer Fotograph die Schablonen haben dürfe) oder reicht in der Tat ein normales, vernünftiges Passbild?
Russische Passfotos sind von Haus aus Frontal, und nicht wie bei uns ehemals mit verdrehtem Kopf... In so fern sollte ein übliches russisches Passfoto das Richtige sein. Hab Vertrauen, auch die russischen Fotografen verstehen üblicherweise ihr Handwerk.
astronic hat geschrieben:2) Im Visumsantrag (http://preview.tinyurl.com/ytusa4) heißt es unter Punkt 5: "ID-Nummer (fakultativ)". Was meinen die damit?
Ich würde meinen, dass sie fakultativ die Nummer des Inlands-Passes wissen wollen, der unserem Perso entspricht.
astronic hat geschrieben:3) Im Antrag unter Punkt 36 wird gefragt: "Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes während Ihres Aufenthaltes". Als Ankreuzmöglichkeiten stehen u. a. zur Wahl "Bar", "Unterkunft" und "Reise- und/oder Krankenversicherung. Gültig bis:". Hier bin ich gleich aus mehreren Gründen stutzig. Unter Frage 35 wird ja danach gefragt, wer für die Kosten aufkommt (das bin ich als Einladender). Bezieht sich die Frage nach den Mitteln nun darauf, wie ich gedenke, für den Lebensunterhalt meines Gastes aufzukommen (das wäre die logisch richtige Interpretation, aber sehr merkwürdig)?

Und falls es doch so gemeint ist, dass das Konsulat wissen will, wie mein Gast für den Lebensunterhalt aufkommt (was ja eigentlich nicht nötig sein sollte, da wie in Frage 35 klargestellt, ich eh alles bezahle): Was kreuzen wir da an? Ist mit "Unterkunft" gemeint, dass sie bei mir wohnen und von daher mitversorgt wird (sollten wir also Unterhalt ankreuzen)? Kann es sein, dass wenn wir "Bar" ankreuzen, meine Freundin bei der Einreise darauf überprüft wird, ob sie genug Bargeld dabei hat? Und inwiefern hat "Reise- und/oder Krankenversicherung" überhaupt etwas damit zu tun, wie der Lebensunterhalt bestritten werden soll??
Da bei Nr 35 "Einladende Person" angekreuzt wurde, würde ich bei 36 "Bar" und zB "Kreditkarte" ankreuzen. Es sollte selbstverständlich sein, dass der Gast, auch wenn der Gastgeber Unterkunft und Essen zur Verfügung stellt, etwas Geld in der Tasche hat. An der Grenze wird das natürlich nicht überprüft, zu mindest hab ich davon noch nie was gehört. Sie wollen nur wissen, ob der Gast im Notfall auch allein etwas handlungsfähig ist.
Die Krankenversicherung hat sehr wohl etwas mit dem Lebensunterhalt zu tun, wenn man nämlich doch krank wird. Deshalb sollte da genau die Laufzeit der KV eingetragen werden, die ja mindestens die Dauer des Visums abdeckt.
astronic hat geschrieben:4) Frage 24 (einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise?) im Antrag bezieht sich auf die Anzahl der Einreisen ins Schengen-Gebiet, nicht auf die Anzahl der Einreisen nach Deutschland, oder?
Ja. Definitiv.
astronic hat geschrieben:Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan
Keine Ursache... :)