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Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 23 Feb 2009, 22:29
von wolk0815
Nein, müsst ihr nicht. Denn die Regelung, nach der man sich überall dort registrieren muss, wo man länger als 3 Tage ist (und schon das seid ihr ja nicht einmal), nimmt Wochenenden und Feiertage aus. Also auch wenn ihr die ganze Zeit in SPb übernachten würdet, ist eine "Registrierung" nicht nötig.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 24 Feb 2009, 13:18
von Zejtnot
Wolk hat absolut recht, allerdings solltet Ihr irgendwie nachweisen können, dass Ihr wirklich nirgends länger als 3 Tage wart. Allenfalls mit Tankquittungen. Wobei ich der Einfachkeit halber eine Hotelübernachtung in St. Petersburg (Hotel = Registrierung) vorziehen würde. Erspart u. U. nervenaufreibende Diskussionen bei der Ausreise.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 24 Feb 2009, 16:20
von wolk0815
Zejtnot, sie sind doch sowieso nur insgesamt 4 Tage im Land und davon sind 2 Tage Wochenende. Also bei dieser Konstellation würde selbst ich (der da auch immer lieber auf Nummer sicher geht) nichts in Sachen Registration machen. Da muss man schon vom Plan abweichen. Als Beweis für ihren nur kurzfristigen Aufenthalt dient ja in ihrem Fall schon der Einreisestempel im Pass. Gut, wenn sie sowieso im Hotel übernachten würden/werden, sei´s drum. Aber extra ins Hotel ? Muss nicht wirklich sein.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 26 Feb 2009, 07:53
von Zejtnot
Wolk, gebe Dir Recht. Ist wohl wirklich machbar, angesichts der zwei Wochenendtage.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 06 Mär 2009, 16:38
von Apollo
"Grundsätzlich benötigen Ausländer eine spezielle Erlaubnis für die Aufnahme einer Arbeit in der Russischen Föderation. Nach dem Ausländergesetz ist eine Arbeitserlaubnis sowohl bei Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeits- oder Dienstleistungsvertrages als auch bei einer Tätigkeit als selbständiger Unternehmer erforderlich.
Ausgenommen von dieser Regel sind einzelne, in Art. 13 Pkt. 4 des Gesetzes genannte, Kategorien von Ausländern, die keine Arbeitserlaubnis benötigen."
Wäre hier vielleicht jedmand so freundlich und könnte mir einen Hinweis geben, wo man das hier in Rede stehende Ausländergesetz im Internet finden kann ?
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 08 Mär 2009, 00:28
von wolk0815
Mein Russisch reicht noch nicht wirklich für diese Sprachstufe, aber vielleicht kann ja jemand von den Fachkundigeren bestätigen, dass bzw ob das hier das Richtige ist:
http://eng.irkutsk.rosoez.ru/upload/irk ... 072008.pdf
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 08 Mär 2009, 01:13
von Nikolaus
Zweifellos korrekt.
Schau an, sogar in Irkutsk kennen die das Gesetz.

Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 28 Mai 2009, 15:28
von kaisa
Danke für den Post, der ein paar Fragen beantwortet hat.
Zwei Fragen bleiben offen:
- Muss man die Registrierung mit sich führen? Ich hörte, die muss im Hotel bleiben.
- Ist die grundsätzlich am Flughafen notwendig?
In Sotchi beim Abflug nach Moskau hatte ich nur eine Registrierung für meinen ersten Tag dabei (von 15 Tagen) und der liebe Beamte wollte sich dann bestechen lassen. Das ist schon mal n Erlebnis, es einmal gemacht zu haben

, aber ich möchte Klarheit, nicht dass das öfters vorkommt.
Bei der Ausreise außer Landes in Moskau oder St. Petersburg haben die sich bei mir noch nie für die Registrierung interessiert.
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 28 Mai 2009, 22:19
von wolk0815
kaisa hat geschrieben:In Sotchi beim Abflug nach Moskau hatte ich nur eine Registrierung für meinen ersten Tag dabei (von 15 Tagen) ..
Warst du da nur den ersten Tag im Hotel (und die restlichen dann privat untergebracht) oder wie ist die Ein-Tages-Registration zustande gekommen?
Re: Antworten auf Fragen zur Registrierung / rus. Ausländerrecht
Verfasst: 28 Mai 2009, 22:40
von kaisa
Ich habe nach die ersten beiden Tage in zwei Hotels verbracht. Nur das zweite hat mich registriert. Danach war ich 14 Tage in einem anderen Hotel als wohl einziger Ausländer in einem Ort. Die haben wohl nichts gewußt, waren zu faul und ich habe es nicht so als wichtig angesehen.
Insofern hätte ich nicht Quittungen über Ortsveränderungen. Würde halt gerne wissen, wie penibel auf sowas geachtet wird und wie die Rechtslage ist. Ich muss ja unterscheiden können, ob der nette Militionär nur sein Gehalt aufbessern möchte.