Seite 7 von 29

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 14 Mär 2009, 10:57
von dog.88
Norbert hat geschrieben:
Noch eine Einschränkung: Als erstes Visum wird selten ein Jahresvisum genehmigt! Also lieber zuerst ein 3-Wochen-Visum beantragen - die Erfolgsaussichten sind wesentlich höher.
Ich hab nochmal eine Frage dazu. Meine Freundin möchte gerne im Juli/August kommen. Sie wird so wie es aussieht auch an einem 2 wöchigen Sprachkurs für diesen Sie laut Seite des Veranstalters wohl eine extra Einladung bekommt. Wenn ich Sie jetzt für Juli/August einlade, sollte man dann auch angeben, dass dieser Sprachkurs besucht wird und sind dann die Chancen höher ein Visum für 2 Monate zu bekommen?

Danke vielmals,

Gruß Max

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 14 Mär 2009, 13:25
von Zeppelin
dog.88 hat geschrieben:Ich hab nochmal eine Frage dazu. Meine Freundin möchte gerne im Juli/August kommen. Sie wird so wie es aussieht auch an einem 2 wöchigen Sprachkurs für diesen Sie laut Seite des Veranstalters wohl eine extra Einladung bekommt. Wenn ich Sie jetzt für Juli/August einlade, sollte man dann auch angeben, dass dieser Sprachkurs besucht wird und sind dann die Chancen höher ein Visum für 2 Monate zu bekommen?
Da kann man nur sagen: "Versuch macht kluch."
In diesem Fall käme es aber ganz besonders auf ein Begleitschreiben zum Visaantrag an, in dem dargelegt wird, dass der Spachkursbesuch in Verbindung mit dem Privatbesuch stattfinden soll.
Ebenso ist diesem Schreiben die Buchungsbestätigung des Sprachkursveranstalters beizufügen und natürlich Deine obligatorische Verpflichtungserklärung.
An Deiner Stelle würde ich auch klar angeben, dass Du für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts die Unterkunft zur Verfügung stellst, und dass Du den Sprachkursbesuch Deiner Freundin befürwortest und sie dabei unterstützen möchtest.

Wenn Du Dir das Visaantragsformular nämlich mal genau anschaust (siehe Homepages unserer Konsulate in RUS), wirst Du nämlich feststellen, dass man darin kaum alle relevanten Angaben unterbringen kann, die die Beamten in den Konsulaten für eine Entscheidung nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen benötigen.

Die Verbindung einer Bildungs- mit einer Privatreise ist ja schon aus Zeit- und Kostengründen plausibel.
Man muss aber schon auch noch erwähnen, warum der eingeladene Gast auch zwei Monate am Stück Zeit zum Verreisen hat; sprich also z.B. Semesterferien, denn so viel Urlaub haben normale Beschäftigte ja nicht.

Auch auf Sprachkursvisa gibt es keinen Rechtsanspruch. Man kann die Sprache schließlich auch im Ausland erlernen; zumal wenn der Kurs eh' nur zwei Wochen dauern soll.
Aber mit einer plausiblen Begründung kann man schon darauf hinwirken zu berücksichtigen, dass der Lernerfolg natürlich besonders dann deutlich höher sein wird, wenn der Kursteilnehmer vor Ort in das soziale Umfeld eingebunden wird.

Man muss halt nur in der Lage sein, das geforderte finanzielle Risikopolster nachzuweisen und man muss so deutlich wie möglich belegen, dass unbedingte Rückkehrabsicht besteht. (Bescheinigungen von Uni/Arbeitgeber, familiäre Bindungen, Eigentum etc.)

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 17 Mär 2009, 18:13
von dog.88
Norbert hat geschrieben:
Noch eine Einschränkung: Als erstes Visum wird selten ein Jahresvisum genehmigt! Also lieber zuerst ein 3-Wochen-Visum beantragen - die Erfolgsaussichten sind wesentlich höher.
Gilt das eigentlich für das erste von Deutschland ausgestellte Visum oder ist es egal welches Schengenvisum man hatte? Meine Freundin hatte schon 3 Schengenvisa, aber noch keins von Deutschland ausgestellt.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 19 Mär 2009, 11:10
von Norbert
Tendenziell Schengen, aber es ist eine Ermessensentscheidung des Beamten. Insofern lieber tief stapeln.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 19 Aug 2009, 21:10
von herlit
Das sind alles gut gemeinte Ratschläge. Dabei sollte aber bedacht werden, dass auch in Deutschland jedes Land andere Vorschriften hat. Deshalb ist es angebracht, bei der zuständigen Ausländerbehörde Auskunft einzuholen, bzw. beim Bürgeramt. Ich habe in diesen Tagen ganz andere Erfahrungen gemacht, als hier dargestellt.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 20 Aug 2009, 06:17
von Norbert
herlit hat geschrieben:Ich habe in diesen Tagen ganz andere Erfahrungen gemacht, als hier dargestellt.
Welche denn?

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 20 Aug 2009, 21:21
von sunshine123
Norbert hat geschrieben:Tendenziell Schengen, aber es ist eine Ermessensentscheidung des Beamten. Insofern lieber tief stapeln.
das visumerleichterungsabkommen enthält hierzu aber klare regeln: jahresvisum bei mindestens zwei schengenvisa (nicht zwingend deutsch) innerhalb von einem festgelegten zeitraum. man muss eben nur irgendwie glaubhaft machen können, dass man ausgerechnet jetzt für ein jahr regelmäßig nach deutschland reist und nicht in die länder, von denen man vorher die visa hatte ...

(wenn man vorher zwei französische visa hatte und nun drei wochen nach deutschland will, steht man aber vermutlich vor dem gleichen problem: glaubhaft zu machen, dass man nicht nach frankreich will. aber das ist wohl ein anderes thema und hat nichts mit dem jahresvisum zu tun)

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 24 Aug 2009, 12:42
von justmee
Zur Heirat meiner Freundin möchten wir natürlich auch ihre Eltern und ihren Bruder einladen. Ich frage mich nur gerade, wie man es am besten macht, so dass auch wirklich alle kommen können. Wenn auf einmal die ganze Familie ein Visa beantragt könnte das dem ein oder anderen Beamten schon Kopfzerbrechen machen.

Wie es aussieht braucht man ja für Deutschland pro Person aus Russland eine VE und ca. 600€ je Person. Würde in meinem Fall heissen, dass ich die komplette Familie nicht allein einladen könnte (ich nehme mal an hier waren netto 600€ gemeint). Stört sich dann jemand daran, wenn die Familie von verschiedenen Personen eingeladen wird (d.h. vermutet hier jemand Verschleierung) o.ä.?

Oder sollte man eher den Weg der Visaerteilung über Finnland gehen? Ihr Bruder hat das damals so gemacht (Finnland ist ja Schengen-Raum und damit kann man von dort auf in Deutschland einreisen)?

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 24 Aug 2009, 16:31
von Norbert
Finnland würde ich auf keinen Fall machen - die Familie soll ja vielleicht noch häufiger kommen und einen negativen Eintrag im Schengen-Informationssystem würde ich nicht riskieren (kann ja auffliegen).

Du musst in etwa 50 Euro pro Tag und Nase nachweisen können. Ich würde alle gemeinsam mit einer VE einladen. Dazu die Bestätigung vom Standesamt und ein Begleitschreiben - dann ist dies sehr plausibel für die Konsularbeamten, denke ich. Würde mich sehr wundern, wenn die Mama nicht zur Hochzeit der Tochter einreisen darf.

Selbst wenn die örtliche Ausländerbehörde mehrere VE fordert, würde ich den Antrag für alle gemeinsam stellen! Keine Sorge - bei Euch ist ja wirklich ein sehr plausibler Grund. (Es sei denn, ihr wollt drei Monate Hochzeit feiern. Aber es geht ja wohl um Tage, oder?)

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 24 Aug 2009, 17:07
von justmee
Maximal 10 Tage denke ich, da meine Freundin vor der Hochzeit ihre Eltern noch ein wenig sehen möchte ;)

€: Eigentlich wollten wir die Eltern zur kirchlichen Trauung einladen, da die standesamtliche schon vorher stattfinden wird. Muss ich dann ein Termin der Kirche vorlegen bzw. hat das Aussicht auf Erfolg?