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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 23 Apr 2008, 14:33
von manuchka
Ich habe immer meinen letzten Arbeitsplatz angegeben. Ich glaube nicht, dass die russische Botschaft beim dt. Arbeitgeber anruft und fragt, ob du da noch bist. Oder du schreibst "selbständig" rein.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 24 Apr 2008, 06:22
von Zejtnot
manuchka hat geschrieben:Wieso? Den kriegst du doch persönlich gar nicht zu Gesicht... und der wird kaum seinen Hintern ausm Büro bewegen, sondern höchstens eine Eingabe ins System machen, und dann schnappt dich doch der Grenzer, wenn bei ihm da beim Scannen deines Passes was piept oder blinkt. ;)
Nicht ganz. Du gehst ja hier zur Post oder ins Amt und machst die Registrierung. Wenn dann der Registrierungsbeamte merkt: "Oh, der Typ war doch bis vor zwei Wochen hier, der kann doch garnicht zurück sein", dann kann er schon unter der angegebenen Adresse anrufen und (im besten Fall) eine sofortige Ausreise fordern. Solche Anrufe (wenn auch aus anderen Gründen) kommen hier in Novosibirsk vor!

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 02 Mai 2008, 11:28
von Berliner
Hallo Alle miteinander.

Ich finde es nicht, oder ich habe es bereits irgendwo überlesen. Hat bereits jemand Erfahrung mit dem Überschreiten der 90 Tage Regelung gemacht ?

Meine Situation ist folgende: 90/180 Tage Businessvisum, seit 02.01., 90 Tage ueberschritten, noch immer in Moskau, hab hier einen Job, bin legal angemeldet, habe eine Разрешение на работу иностранному гражданину, arbeite in einem kleinen russischen KMU wo keiner richtig Ahnung (oder Wille) hat vom Beantragen einer Arbeitserlaubnis, die Registrierung bei der FMCR ist wohl im April abgelaufen...So. Ich muss mich irgendwie allein durchkämpfen...irgendwelche Ideen ? Ihr würdet mir wirklich sehr sehr helfen...Danke im voraus. :(

Diese Situation nimmt ja so oder so ihr Ende mit Ablauf der Registration, Ende Juni. Dann waere es richtig illegal, denn eine neue Registrierung werd ich mit meinem Visa ev. nicht mehr bekommen, wenn man da die Tage zaehlt...

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 02 Mai 2008, 11:48
von Ragnar Schluchtmann
wenn Du eine Arbeitserlaubnis hast, kannt Du ein Arbeitsvisum beantragen, und dann gilt die Regelung vom anderen Visum nicht mehr. Hoffentlich irre ich mich nicht.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 02 Mai 2008, 17:05
von zimdriver
Ragnar,
ich denke, Du bist einem weitverbeitetem Irrtum erlegen.
Freund von mir hat auch geglaubt, irgendwie so durch zu kommen. Obwohl mit eigener Firma seit 1994 aktiv, verheiratet mit Russin, Firma angemeldet auf sie, hat er sich aus Faulheit und Opitimismus heraus nicht gekümmert. Den vid wollte er nicht machen, da oft auf Geschäftsreise und wenig leere Seiten im Pass für die Ausreisevisa.
Ergebnis:
Firma ist inzwischen registriert als aussenwirtschaftlich aktiv usw.
Arbeitserlaubnis ist da seit März.
ABER: Es gibt für 2008 keine Quoten mehr! Folge ist, dass er draussen bleiben darf. Nachdem nun das Halbjahr rum ist, kommt er Ende Mai wieder für max 90 Tage. Die Hoffnung, dass irgendeine russische Behörde die Quote noch erhöht in 2008, dürfte zuletzt sterben.

Wenn ich also seinen und unseren Spezialagenten für Visa und Erlaubnisse richtig verstanden habe, ist, ist, wer heute noch kein Arbeitsvisum besitzt und keine sonstige Möglichkeit wie den vid hat, arm dran.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 02 Mai 2008, 18:33
von Zejtnot
Berliner hat geschrieben:... habe eine Разрешение на работу иностранному гражданину, arbeite in einem kleinen russischen KMU wo keiner richtig Ahnung (oder Wille) hat vom Beantragen einer Arbeitserlaubnis, ...
Wenn Du eine Разрешение на работу hast, dann solltest Du doch basierend darauf ein Arbeitsvisum ohne 90-Tage-Begrenzung haben!

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 03 Mai 2008, 14:09
von zimdriver
Nein, Zejtnot, wenn ich die Sache richtig verstanden habe, schliesst die Arbeitserlaubnis nicht das Arbeitsvisum ein.
Vulgär gesagt: Die Arbeitsgenehmigung erlaubt, auf dem Gebiet der RF angestellt zu sein, Lohn zu erhalten, Steuern zu zahlen. Ohne Arbeitserlaubnis kein Arbeitsvisum, mit Arbeitserlaubnis jedoch kein Anspruch auf ein Arbeitsvisum. Das sind getrennte Behörden.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 03 Mai 2008, 14:37
von Berliner
Richtig.

Die Arbeitserlaubnis (Plastikkarte) ist die Voraussetzung fuer die Beantragung eines Arbeitsvisums. Um dieses zu beantragen benoetigt man wiederum eine entsprechende Einladung des ....Ministeriums. Diese erhält man wenn sich der AG dort hat registrieren lassen, man - wie gesagt - im Besitz der Plastikarte ist und in der Quote befindet. So hab ich es verstanden.

Fakt, Quote soll 2008 bereits voll sein. Ich hab ein 90/180 Visum und muesste schon laengst raus aus der RF. Ergo, ich bin bereits illegal... Nochmal meine Frage: Ist irgendjemand in der gleichen Situation und ist zwischenzeitlich rein/raus ???

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 03 Mai 2008, 17:56
von Zejtnot
Berliner, es gibt eine Quote für die "Genehmigung der Einstellung von Ausländern" (sowie eine Quote für "vorläufiges Wohnrecht" - was Dich aber nicht zu interessieren hat). Hat man die Genehmigung der Einstellung, gibt es die Plastikkarte. Mit der Plastikkarte gibt es wiederum das Arbeitsvisum. Für dieses Visum gibt es aber keine extra Quote!!!

Was ich sagen will: Wenn Du die Karte hast und damit also in der Quote drin bist - dann bekommst Du ein Arbeitsvisum! Und damit wärest Du legal hier.

(Wobei natürlich die Frage aufkommen wird, ob Du dein abgelaufenes Visum einfach so in ein Arbeitsvisum umwandeln kannst - ohne Strafe wird das nicht abgehen. Aber immerhin wird Dir die Arbeitsgenehmigung dabei helfen. Denn damit bist Du immerhin berechtigt, ein Visum zu bekommen - hast es quasi nur verpeilt!)

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 04 Mai 2008, 00:15
von Berliner
Zejtnot, Du bist der erste der mir Hoffnung macht. Ich hoffe sehr Du hast Recht und ich werd gleich morgen selbst anfangen alles in die Wege zu leiten.

Trotzdem wurde meine Frage immer noch nicht beantwortet. Falls irgendjemand mit dem 90Tage Businessvisa trotz Überschreitung der Frist rein/raus ist, so möge er sich doch bitte kurz zum Erfahrungsaustausch melden. Danke.