Das ist in der Tat sehr interessant.morchant hat geschrieben:Aber eine interessante Sache konnte ich noch herausfinden, was wir nicht wussten, und viele nicht wissen :
Ist der Weg zum Goetheinstitut unzumutbar weit, in Ru kann es ja schnell in die 1000km gehen, dann kann man eine Ausnahmegenehmigung erhalten und OHNE A1 Zertifikat eine Familienzusammenführung machen, dann ist man verpflichtet den Kurs in D nachzuholen. Ich denke dies ist eine wichtige Info, die vielleicht etwas prominenter platziert werden sollte. Bei meiner Frau waren Leute im Kurs die aus Bashkiria nach Ekb reisten um den Kurs zu machen. Und auf Seiten der Botschaft steht das auch nirgendwo, da steht immer Bedingung ist, dass man das Zertifikat hat.
Könntest Du dafür bitte irgend eine Quelle angeben, auf die man sich berufen kann?
Ich würde das gern in die FAQ zum Heiraten in D aufnehmen, wenn es wirklich zuverlässig ist. Selbstverständlich wirst Du dann als 'Stifter' der Info genannt.
Ich habe da allerdings kürzlich erst eine Passage zu den Sprachvoraussetzungen eingebaut und halte es für sinnig, die Infos dazu möglichst zu bündeln, anstatt sie zu verstreuen.
Einverstanden?


