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Re: Familienzusammenführung und Umzug
Verfasst: 10 Nov 2008, 16:26
von Zeppelin
morchant hat geschrieben:Aber eine interessante Sache konnte ich noch herausfinden, was wir nicht wussten, und viele nicht wissen :
Ist der Weg zum Goetheinstitut unzumutbar weit, in Ru kann es ja schnell in die 1000km gehen, dann kann man eine Ausnahmegenehmigung erhalten und OHNE A1 Zertifikat eine Familienzusammenführung machen, dann ist man verpflichtet den Kurs in D nachzuholen. Ich denke dies ist eine wichtige Info, die vielleicht etwas prominenter platziert werden sollte. Bei meiner Frau waren Leute im Kurs die aus Bashkiria nach Ekb reisten um den Kurs zu machen. Und auf Seiten der Botschaft steht das auch nirgendwo, da steht immer Bedingung ist, dass man das Zertifikat hat.
Das ist in der Tat sehr interessant.
Könntest Du dafür bitte irgend eine Quelle angeben, auf die man sich berufen kann?
Ich würde das gern in die FAQ zum Heiraten in D aufnehmen, wenn es wirklich zuverlässig ist. Selbstverständlich wirst Du dann als 'Stifter' der Info genannt.
Ich habe da allerdings kürzlich erst eine Passage zu den Sprachvoraussetzungen eingebaut und halte es für sinnig, die Infos dazu möglichst zu bündeln, anstatt sie zu verstreuen.
Einverstanden?
Re: Familienzusammenführung und Umzug
Verfasst: 11 Nov 2008, 02:22
von morchant
Zeppelin hat geschrieben:
Könntest Du dafür bitte irgend eine Quelle angeben, auf die man sich berufen kann?
Zeppelin, ich habe die Info der Sachbearbeiterin der Integrationsstelle der ABH bekommen im persoenlichen Gespraech, dummerweise habe ich in dem Moment nicht daran gedacht, genauer Nachzufragen, wo es das gibt. Ich werde im naechsten Telefonat versuchen Naeheres herauszufinden, ob es etwa eine Verordnung gibt o.Ae..
Das mit dem Urheber ist mir egal, wichtig ist mir, dass wir alle Infos moeglichst gebuendelt in FAQs haben.
Ich gedenke auch nach Abschluss unserer Erfahrungen hier, aus dem Thread einen neuen als Zusammenfassung FZF FAQ zu machen.
Re: Familienzusammenführung und Umzug
Verfasst: 24 Aug 2010, 14:39
von kaktus
was ich da gefunden habe kann nur teilweise greifen:
AufenthG § 30
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
ob die SB das wohl in ihrem/seinem Ermessensrepertoire damals stand?!!....

Re: Familienzusammenführung und Umzug
Verfasst: 24 Nov 2010, 16:40
von valeri79
Ein Hinweis:
Manche Ausländerämter in DE (hier Main-Kinzig-Kreis) fordern, nach der Erteilung der Zustimmung, ein polizeiliches Führungszeugnis (справка о наличии (отсутствии) судимости, in Russland ausgestellt). Zeugnis soll bei der Botschaft in Moskau vorgelegt werden, an dem Tag, wo die Pässe für Visumvergabe abgegeben werden. Die Dame in Botschaft (per Telefon) meinte, das Zeugnis kann bei der Botschaft auch ohne Übersetzung abgegeben werden. Eine Übersetzung wird aber später in DE verlangt.
So ein Zeugnis erhält man in Infotrationszentrum des russ. Innenministeriums (MVD) in Moskau bzw. in den regionalen MVD-Stellen.
Bearbeitung (Achtung!!!!)- bis 30 Tage!!!!!!!!!
Also, bei ABH in DE unbedingt nachfragen, ob Führungszeugnis benötigt wird!
Jetzt mal ganz andere Frage: Muss man sich in RU unbedingt abmelden, wenn man nach DE zwecks FZF umzieht (in unserem Fall Eigentumswohnung in RU). Was spricht dafür bzw. dagegen
Danke!!!
Re: Familienzusammenführung und Umzug
Verfasst: 25 Nov 2010, 10:20
von Norbert
valeri79 hat geschrieben:Jetzt mal ganz andere Frage: Muss man sich in RU unbedingt abmelden, wenn man nach DE zwecks FZF umzieht (in unserem Fall Eigentumswohnung in RU). Was spricht dafür bzw. dagegen
Dafür spricht, dass man künftig russische Dokumente günstiger in der russischen Botschaft in Deutschland bearbeiten lassen kann, und nicht nur in Russland oder nur gegen enormen Aufpreis in der Botschaft.
Dagegen spricht, dass die russische Botschaft in Deutschland sehr langsam ist und nicht sonderlich freundlich gegenüber Russen. Wenn man also so oder so häufiger in die Heimat will, ist es manchmal einfacher, dort vor Ort allen Papierkram zu klären (was nur mit fester Registrierung vor Ort geht).
So habe ich es jedenfalls verstanden.
Re: Familienzusammenführung und Umzug
Verfasst: 25 Nov 2010, 11:54
von wolk0815
valeri79 hat geschrieben:Jetzt mal ganz andere Frage: Muss man sich in RU unbedingt abmelden, wenn man nach DE zwecks FZF umzieht
Um die Frage auch noch zu beantworten: NEIN. Eine Abmeldung ist zwar an sich von der Idee so angedacht, aber in der Praxis ist es nicht zwingend nötig. Von Seiten der russ.Konsulate wird man z.B. nun auch mit Niederlassungserlaubnis noch als "zeitweise" in Deutschland lebende Russin bzw Russe gesehen/akzeptiert. Früher war eine Abmeldung in Russland und Anmeldung im Konsulat notwendig, damit diese sich z.B. für Passangelegenheiten zuständig fühlten.
Vor- und Nachteile wurden ja zum Teil schon genannt. Ein Nachteil, der bei mir noch rumgeistert, ist das Verständnis, dass man sich mit einer Abmeldung in Russland ja dann eigentlich auch, logisch gesehen, wieder dem Registrationsprozedere unterwerfen müsste.
Re: Familienzusammenführung und Umzug
Verfasst: 25 Nov 2010, 13:45
von Axel Henrich
Norbert hat geschrieben:Wenn man also so oder so häufiger in die Heimat will, ist es manchmal einfacher, dort vor Ort allen Papierkram zu klären (was nur mit fester Registrierung vor Ort geht).
Wobei die zeitl. Registrierung nicht wirklich ein Problem ist. Hausbuch und Ausweis/Paß gleich frueh abgegeben, AFAIR nach der Mittagspause abgeholt.
-ah-