Eine Kleinigkeit würde ich jedoch ändern; und zwar das Wort "Verpflichtungserklärung" durch das Wort "Einladung" ersetzen.
Sonst ist alles top.

Ich gehöre auch zu der Fraktion, die solche Formulierungen lieber vermieden sieht. Erkläre das dann immer so: versetzt dich mal in die Lage des Konsulatsmitarbeiters. Wenn man so etwas liest, könnte man leicht denken: Hoffe doch schwer, dass du dir dieser Verpflichtung bewusst bist, denn du hast sie ja schliesslich schon unterschrieben. Auch wenn´s dir erst jetzt dämmert, dass du da schlimmstenfalls mit "Haus und Hof" dafür geradestehen musst, ist es sowieso schon zu spät.joerg69 hat geschrieben:...bewusst welche Verpflichtung ich mit einer Verpflichtungserklärung eingehe ...und werde mich sehr strikt an diese Vorgaben halten ...

Ich denke so wie es jetzt formuliert ist ... Kontakt vertiefen (Besuch) und Sprachkurs (Ausbildung) - tja, eins von beiden kann man halt nur ankreuzen. Sehe da kein Problem.wolk0815 hat geschrieben:In die Runde gefragt: könnte man dann hier bei nicht wohlwollender Stimmung nicht einfach das Visum abgeleht bekommen, wenn man Besuch ankreuzt und dann von einem Sprachkurs redet oder umgekehrt (Stichwort: Zweifel am Reisezweck.. so blöd das dann auch klingt)

Gute Frage. Im schlimmsten Fall könnte das möglich sein, aber ich würde mir das nicht bieten lassen.wolk0815 hat geschrieben:... In die Runde gefragt: könnte man dann hier bei nicht wohlwollender Stimmung nicht einfach das Visum abgeleht bekommen, wenn man Besuch ankreuzt und dann von einem Sprachkurs redet oder umgekehrt (Stichwort: Zweifel am Reisezweck.. so blöd das dann auch klingt)

Na dann sollte doch nichts schief gehen.joerg69 hat geschrieben:Ich habe das Schreiben so vom Zejtnot übernommen!!
Und lediglich im ersten Satz das Wort "Verpflichtungserklärung" durch " Einladung" ersetzt!!