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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 04 Sep 2012, 19:13
von Gunnar
pippie hat geschrieben: Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt, nicht Schwarzarbeit sondern eigentlich Steuerhinterziehung. Wenn ich eine sonstige Leistung aus meinem Unternehmen heraus unentgeltlich erbringe, muß ich trotzdem dafür die Umsatzsteuer entrichten. Die wird dann einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.
In Deutschland ist der Rechtsanwalt ein Freiberufler und zahlt damit seine Steuern etwas anders als etwa eine gewerbetreibende GmbH. Für die Einkommensteuer wird die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung erstellt, d.h. es werden nur tatsächliche vereinnahmte Honorare steuerpflichtig. Auch die Umsatzsteuer wird nur auf tatsächlich vereinnahmte Honorare fällig, wobei ein Honorar natürlich auch dadurch steuerrechlich als vereinnahmt gilt, wenn der Mandant dem Anwalt als Gegenleistung das Auto repariert oder sonstwas für ihn macht.

Ist die Leistung des Anwalts aber tatsächlich ohne jede Gegenleistung, also gratis erbracht worden, dann schuldet er auch keine Steuern. Ob der Empfänger in diesem Falle eine Schenkungssteuer schuldet, steht auf einem anderen Blatt....

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 04 Sep 2012, 19:24
von pippie
Für einen Freiberufler gilt umsatzsteuerrechtlich nichts Anderes, als für alle anderen, was sonstige Leistungen betrifft. In der Einnahmeüberschußrechnung wird der Gewinn ermittelt, der massgeblich fuer die Einkommensteuer ist.

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 04 Sep 2012, 19:27
von Gunnar
Falsch. Gemäß § 1 Abs.1 Nr. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer allein solche Lieferungen und sonstige Leistungen (i.S.d. § 3 UStG !), die gegen Entgelt erbracht werden.

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 04 Sep 2012, 20:26
von pippie
Gunnar hat geschrieben:Falsch. Gemäß § 1 Abs.1 Nr. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer allein solche Lieferungen und sonstige Leistungen (i.S.d. § 3 UStG !), die gegen Entgelt erbracht werden.
Mit Steuergesetzen scheinst du dich nicht wirklich auszukennen. Wenn es so einfach wäre, dass es nach § 1 keine weiteren Paragrafen mit den Ausnahmeregelungen gibt, wäre mindestens ein ganzer Berufsstand arbeitslos. Lies dir das mal durch und wenns geht bis zum Ende http://dejure.org/gesetze/UStG/3.html , schau dir mal Absatz 9a Nummer 2 an und lass uns dann zur Not in der Kaffeebar weiterdiskutieren, wenn es noch nötig ist.

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 04 Sep 2012, 20:51
von Gunnar
pippie hat geschrieben:Mit Steuergesetzen scheinst du dich nicht wirklich auszukennen. Wenn es so einfach wäre, dass es nach § 1 keine weiteren Paragrafen mit den Ausnahmeregelungen gibt, wäre mindestens ein ganzer Berufsstand arbeitslos. Lies dir das mal durch und wenns geht bis zum Ende http://dejure.org/gesetze/UStG/3.html , schau dir mal Absatz 9a Nummer 2 an und lass uns dann zur Not in der Kaffeebar weiterdiskutieren, wenn es noch nötig ist.
Ok :D
Dann musst Du Dir aber ganz fairer Weise auch die Art der Bemessung in den von Dir zitierten Ausnahmefällen angucken (siehe § 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG). Da weiß ich bei einer kostenlosen Anwaltsberatung nicht, welche Ausgaben dabei entstanden sein sollen. Diese Ausnahmeregelung zielt m.E. einfach auf andere Fälle ab als Gratisberatung...

Gehört vermutlich wirklich in die Kaffeebar. Mehr offtopic geht wirklich nicht :lol:

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 04 Sep 2012, 21:34
von pippie
Gunnar hat geschrieben: Ok :D
Dann musst Du Dir aber ganz fairer Weise auch die Art der Bemessung in den von Dir zitierten Ausnahmefällen angucken (siehe § 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG). Da weiß ich bei einer kostenlosen Anwaltsberatung nicht, welche Ausgaben dabei entstanden sein sollen.
Das wird ihm die Steuerbehörde/Betriebsprüfung schon schätzen (und da wahrscheinlich nach der Gebührenordnung von Anwälten im oberen Bereich gehen) und er darf dann mit seinem Steuerberater einen Gegenentwurf ansetzen (bei dem ich ganz schüchtern die anteiligen Kosten wie Miete, Energie, Büromaterial und Arbeitslohn für eine eventuelle Assistentin ansetzen würde).
Aber du kannst ruhig davon ausgehen, dass der Besuch des Amtes den Anwalt nicht unvorbereitet getroffen hat ;)

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 05 Sep 2012, 00:01
von Sibirier
Ihr koennt Euch jetzt die dt. Steuergesetze an dem Kopf werfen wie Ihr wollt. Aber in Russland ist es so, wenn jemand etwas jemanden anderem was schenkt, was ueber 4.500 Rubel im Jahr hinaus geht, muss der Schenkende dem Empfaengerfinanzamt dies mitteilen und der Beschenkte muss dies in seiner Steuererklaerung dem Finanzamt mitteilen und davon seine Steuer entrichten...

D. h. u. a. auch, dass ich mich strafbar mache, wenn ich solche Leistungen in Anspruch nehme und dies nicht als Geschenk deklariere...

Jetzt koennen wieder natuerlich viele sagen, wer macht dies schon und wenn die Regierung jemanden auf dem Kieker hat, bekommen sie mich mit dem Paragraphen.....

So muessen also die Beschenkten dies erklaeren, um sich nicht schuldig zu machen....aber dies wird natuerlich der naechste politische Prozess... :lol:

Vor allem, weil die meisten Russen normal keine Steuererklaerung abgeben muessen, weil alle anderen offiziellen Einnahmen meist automatisch versteuert werden....

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 05 Sep 2012, 00:21
von pippie
Sibirier hat geschrieben:...

So muessen also die Beschenkten dies erklaeren, um sich nicht schuldig zu machen....aber dies wird natuerlich der naechste politische Prozess... :lol:

....
Schöner Abschluß -danke ;)

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 06 Sep 2012, 01:37
von Axel Henrich
http://www.bild.de/politik/ausland/puss ... .bild.html
Mireille Mathieu ätzt gegen Pussy Riot - Punk-Gebet „frevelhaft"

Die französische Sängerin Mireille Mathieu hat keinerlei Verständnis für die Musikerinnen der russischen Band Pussy Riot, die wegen eines Kreml-kritischen „Punk-Gebets“ zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt wurden
... und jetzt kommt folgende Meldung in Umlauf:

http://de.nachrichten.yahoo.com/mireill ... 06133.html
Die französische Sängerin Mireille Mathieu hat einem russischen Fernsehsender vorgeworfen, ihre kritischen Äußerungen zur Frauenpunkband Pussy Riot zensiert zu haben. In dem auf der Website des Senders TV Zentr veröffentlichten Interview fehle ihre Aufforderung, gegenüber den drei zu Lagerhaft verurteilten Musikerinnen "Milde" walten zu lassen, erklärte Mathieu.
[...]
Der für das Morgenprogramm des Moskauer Senders zuständige Direktor, Wladislaw Schekojan, sagte der Nachrichtenagentur AFP, das nochmalige Anhören des Interviews habe ergeben, dass der von der französischen Sängerin erwähnte Satz von ihr nicht geäußert worden sei. Wahrscheinlich handele es sich um ein "Missverständnis". Mathieu habe den Satz möglicherweise in einem anderen Interview geäußert. TV Zentr sei bereit, die Aufnahme des Interviews zur Verfügung zur stellen.
-ah-

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 07 Sep 2012, 10:49
von Dietrich
TVZ dementierte zunächst Mathieus Anschuldigung, gab später aber zu, einen Fehler gemacht zu haben. Eine „junge Journalistin“ habe fälschlicherweise den entscheidenden Satz herausgeschnitten. Sie werde entlassen. Das Original-Interview werde später nachgesendet.
http://www.aktuell.ru/russland/panorama ... _3594.html
Immerhin haben sie gleich ein Bauernopfer gefunden....
Gleich kommt bestimmt jemand mit dem Putin-Interview aus der ARD von 2008...