Re: Corona Ausbreitung
Verfasst: 29 Apr 2020, 20:34
Berlino, da hast Du recht, und da gibt es auch nichts dran zu rütteln. Sorry, ich hätte spezifizieren sollen, dass damit explizit m1009 gemeint ist
Russland-Forum des ehemaligen Portals aktuell.ru
https://www.russland-aktuell.net/
Habe ich auch schon festgestellt. Mir scheint die Flüge in Richtung Russland werden vom Außenministerium über die Liste der rückkehrwilligen Staatsbürger gefüllt. Aus Russland raus füllt Aeroflot via Webseite. Aber die Preise sind auch fürstlich ... für morgen waren es gestern über 400 Euro pro Nase und Richtung.m1009 hat geschrieben: 29 Apr 2020, 19:37 Fuer die Rueckreise (EU - RUS) habe ich bisher keine Tickets gefunden.
Reine Transporte und Rueckholung, durchgeführt von Passagiermaschinen, laut ELEFAND.Berlino10 hat geschrieben: 29 Apr 2020, 19:56 Warum fliegt dann Aeroflot ständig von Moskau nach DEU?Freitag, den 1. Mai 2020 um 15.30 Uhr Moskauer Zeit ein Aeroflot-Flug von Moskau-Scheremetjewo nach Frankfurt.
Ausländer, die in Russland enge Verwandte haben, sollen wohl zum Zweck der Familienzusammenführung nach Russland einreisen/zurückkehren dürfen, das hat zumindest M. Sacharowa verkündet https://echo.msk.ru/news/2630972-echo.html.Nik hat geschrieben: 29 Apr 2020, 18:36 Mal abgesehen davon dass es erstmal noch keine Flugverbindungen gibt, gilt das Einreiseverbot eigentlich auch weiterhin für ausländische Ehepartner?![]()
Das wäre ja ein Lichtblick!Piter90 hat geschrieben: 29 Apr 2020, 23:38Ausländer, die in Russland enge Verwandte haben, sollen wohl zum Zweck der Familienzusammenführung nach Russland einreisen/zurückkehren dürfen, das hat zumindest M. Sacharowa verkündet https://echo.msk.ru/news/2630972-echo.html.Nik hat geschrieben: 29 Apr 2020, 18:36 Mal abgesehen davon dass es erstmal noch keine Flugverbindungen gibt, gilt das Einreiseverbot eigentlich auch weiterhin für ausländische Ehepartner?![]()
Wie das dann in der Praxis aussehen soll bzw. welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss (muss man eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben oder schon eine besitzen oder reicht ein normales Privatvisum?!) - keine Ahnung.
Ich bleibe da skeptisch. Siehe auch https://www.vedomosti.ru/society/news/2 ... nut-stranu - Russen mit 2. Staatsbürgerschaft oder ständiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen wohl auch wieder ausreisen, aber nicht wiederholt. Entsprechend würde ich denken, dass so eine Familienzusammenführung genau so gemeint ist - nicht Urlaub sondern einmalige Heimkehr.Piter90 hat geschrieben: 29 Apr 2020, 23:38Ausländer, die in Russland enge Verwandte haben, sollen wohl zum Zweck der Familienzusammenführung nach Russland einreisen/zurückkehren dürfen, das hat zumindest M. Sacharowa verkündet https://echo.msk.ru/news/2630972-echo.html.
Wie das dann in der Praxis aussehen soll bzw. welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss (muss man eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben oder schon eine besitzen oder reicht ein normales Privatvisum?!) - keine Ahnung.
Jup, das hört sich für mich auch so an.Norbert hat geschrieben: 30 Apr 2020, 15:34 Entsprechend würde ich denken, dass so eine Familienzusammenführung genau so gemeint ist - nicht Urlaub sondern einmalige Heimkehr.