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Re: Kriminalität in Sibirien???!!!
Verfasst: 04 Mär 2013, 09:56
von bella_b33
kamensky hat geschrieben:
Betreffend RU: Jetzige Oma's und Opa's haben 20 Jahre zuvor eine 2 Zimmer-WHG privatisiert in welcher sie mit ihrem damals noch Kind lebten und das Kind darin aufwuchs. Der/die Nachkomme mittlerweile verheiratet und aus dieser Ehe entsprangen 2 Kids und alle (ist ja in RU keine Seltenheit) leben nun in dieser 2 Zimmer-WHG in welcher alle auch registriert (Prapiska) sind. Nach russischer Erhebung ueber das Wohneigentum existieren also nun 5 (Personenanzahl) Eigentuemer fuer eine Wohnung.
Dieselbe obenerwaehnte Konstellation ergibt jedoch in der CH nur einen Eigentuemer, denn die Grosseltern vererben dem Nachkomme die WHG mittels (beglaubtigem Eintrag im Grundbuchamt)
Ah jetzt hab ich Dich verstanden. Man registriert doch nur die anderen Leute nur in der Wohnung, damit für diese Leute Energie, Wasser, Heizung usw. pauschal mit abgerechnet werden. Sind sie deswegen wirklich gleich mit Eigentümer?
Gruß
Silvio
Re: Kriminalität in Sibirien???!!!
Verfasst: 04 Mär 2013, 10:31
von kamensky
bella_b33 hat geschrieben:kamensky hat geschrieben:
Betreffend RU: Jetzige Oma's und Opa's haben 20 Jahre zuvor eine 2 Zimmer-WHG privatisiert in welcher sie mit ihrem damals noch Kind lebten und das Kind darin aufwuchs. Der/die Nachkomme mittlerweile verheiratet und aus dieser Ehe entsprangen 2 Kids und alle (ist ja in RU keine Seltenheit) leben nun in dieser 2 Zimmer-WHG in welcher alle auch registriert (Prapiska) sind. Nach russischer Erhebung ueber das Wohneigentum existieren also nun 5 (Personenanzahl) Eigentuemer fuer eine Wohnung.
Dieselbe obenerwaehnte Konstellation ergibt jedoch in der CH nur einen Eigentuemer, denn die Grosseltern vererben dem Nachkomme die WHG mittels (beglaubtigem Eintrag im Grundbuchamt)
Ah jetzt hab ich Dich verstanden. Man registriert doch nur die anderen Leute nur in der Wohnung, damit für diese Leute Energie, Wasser, Heizung usw. pauschal mit abgerechnet werden. Sind sie deswegen wirklich gleich mit Eigentümer?
Gruß
Silvio
Bezieht sich deine Frage nun auf RU oder auf die CH?? Wenn auf die CH, da schert sich doch kein Amt darum, wieviele Personen in einem Haushalt leben, denn die Abrechnungen (Heizung, Elektroenergie, Wasser usw.) wird nach dem Verursacherprinzip abgerechnet, was eigentlich auch der Gerechtigkeit entspricht und nicht, wie teilweise immer noch in RU nach der oder einer Pauschale wie in RU. Zudem war das Thema die "statistische Erhebung von Wohneigentum", also so gesehen wird in RU diese Statistik anders (Personenbezogen) erhoben und nicht (Objektbezogen)! Somit ist diese nicht mit jener in der CH zu vergleichen und wie es bspw. in der EU konform ist, entzieht sich meinen Kenntnissen, weil wahrscheinlich jeder der 27 Staaten eine eigene Erhebungform gebraucht.
Re: Kriminalität in Sibirien???!!!
Verfasst: 04 Mär 2013, 10:53
von bella_b33
kamensky hat geschrieben:
Bezieht sich deine Frage nun auf RU oder auf die CH??
Russland-Forum....die Schwitzer interessieren mich nicht
Gruß
Silvio
Re: Kriminalität in Sibirien???!!!
Verfasst: 04 Mär 2013, 11:52
von Nikolaus
kamensky hat geschrieben:Betreffend RU: Jetzige Oma's und Opa's haben 20 Jahre zuvor eine 2 Zimmer-WHG privatisiert in welcher sie mit ihrem damals noch Kind lebten und das Kind darin aufwuchs. Der/die Nachkomme mittlerweile verheiratet und aus dieser Ehe entsprangen 2 Kids und alle (ist ja in RU keine Seltenheit) leben nun in dieser 2 Zimmer-WHG in welcher alle auch registriert (Prapiska) sind. Nach russischer Erhebung ueber das Wohneigentum existieren also nun 5 (Personenanzahl) Eigentuemer fuer eine Wohnung.
Nein, sorry, das ist einfach falsch.
Bella hat schon "aus dem Bauch heraus" (?) das Richtige gefunden. Nur diejenigen, die zum Zeitpunkt der Privatisierung als staendigen Wohnsitz (ihre Propiska) diese staatliche Wohnung eingetragen haben, koennen so Eigentuemer werden. Spaeter Geborene oder gar spaeter Hinzugezogene koennen natuerlich durch Schenkung oder Erbschaft (Mit)eigentuemer dieser Wohnung werden. Sie koennen aber auch einmal im Leben selbst eine staatliche Wohnung zum "staatlichen Sonderpreis" privatisieren (vorlaeufig wohl nur noch bis Maerz 2015, aber Putin schlug unlaengst unbefristet vor). Und selbstverstaendlich werden alle Eigentuemer von Immobilien auch in Russland seit laengerem in ein staatliches Register eingetragen, egal auf welchem Wege sie Eigentuemer geworden sind.
So ist das wohl, nur ganz grob dargestellt.
Re: Kriminalität in Sibirien???!!!
Verfasst: 04 Mär 2013, 12:54
von kamensky
@Niklaus
Erst mal vielen Dank fuer Ihre verstaendliche Erklaerung.
- Nur diejenigen, die zum Zeitpunkt der Privatisierung als staendigen Wohnsitz (ihre Propiska) diese staatliche Wohnung eingetragen haben, koennen so Eigentuemer werden. -
Diese Aussage bestaetigt jedoch teilweise die von mir erwaehnte Erhebung von Wohneigentum, denn in der elterlichen Wohnung (Propiska) meiner Lebenspartnerin sind die Eltern plus die 2 Kinder (meine LP+1Geschwister) eingetragen. Also ergibt das in der Erhebung der russischen Statistik ueber Wohneigentum 4 Eigentuemer. Interessanterweise kann anscheinend nur ein Teil (1Person) die Wohnung nicht veraeussern, denn sie benoetigt das schriftliche Zugestaendnis der anderen drei auch.
Re: Kriminalität in Sibirien???!!!
Verfasst: 04 Mär 2013, 16:31
von OlgaP
kamensky hat geschrieben: Interessanterweise kann anscheinend nur ein Teil (1Person) die Wohnung nicht veraeussern, denn sie benoetigt das schriftliche Zugestaendnis der anderen drei auch.
Ja, richtig, weil diese 1 Person der Eigentümer nicht der ganzen Wohnung ist, sondern nur eines Teils der Wohnung. Ich weiss nur nicht, ob alle gleiche Anteile an der Wohnung haben oder die Anteile auch unterschiedlich hoch sein können.
Sehr lustig ist es auch im Fall mit unseren "Komunalki", wo z.B. einige Zimmer schon privatisiert sind und die anderen nicht. :-)
Re: Kriminalität in Sibirien???!!!
Verfasst: 04 Mär 2013, 16:48
von manuchka
kamensky hat geschrieben:Also ergibt das in der Erhebung der russischen Statistik ueber Wohneigentum 4 Eigentuemer. Interessanterweise kann anscheinend nur ein Teil (1Person) die Wohnung nicht veraeussern, denn sie benoetigt das schriftliche Zugestaendnis der anderen drei auch.
4 Anteilseigentümer ("doleaja sobstvennostj" heißt diese Form des Eigentums) - jeder der zum Zeitpunkt der Privatisierung mit Propiska in der Wohnung registrierten Bewohner ist Eigentümer eines Viertels der Wohnung. Also quasi 1/4 vom Bad, 1/4 von der Küche und 1/4 von jedem Zimmer - was erklärt, warum einer nicht alleine über den Verkauf der Wohnung entscheiden kann, selbst wenn er Eigentümer ist, so wie OlgaP auch schon geschrieben hatte.
Allerdings kann einer quasi seinen Anteil verkaufen ("dolja")... und auch vererben, meine ich.
Re: Kriminalität in Sibirien???!!!
Verfasst: 06 Mär 2013, 11:37
von Nikolaus
kamensky hat geschrieben:Diese Aussage bestaetigt jedoch teilweise die von mir erwaehnte Erhebung von Wohneigentum, denn in der elterlichen Wohnung (Propiska) meiner Lebenspartnerin sind die Eltern plus die 2 Kinder (meine LP+1Geschwister) eingetragen. Also ergibt das in der Erhebung der russischen Statistik ueber Wohneigentum 4 Eigentuemer.
Nun, wenn die vier in der Wohnung registrierten Personen die Wohnung gemeinsam privatisiert haben, dann ist das sicherlich so.
Aber, soweit ich weiss, haben das wohl die pragmatischen Russen im Falle solcher ueberbelegten Wohnungen haeufig nicht getan (Es gibt ja wohl einen sozialen Mindestanspruch auf Wohnraum, ich habs vergessen wieviel genau, glaube jetzt sind es in Moskau 10m² pro Person, die durch den Staat durch Zuteilungen von Wohnraum nach Wartelisten realisiert werden sollen.) Es ist doch viel guenstiger, wenn nur wenige, z.B. die Eltern, die Wohnung privatisieren und die anderen, z.B. die erwachsenen Kinder, ihren Anspruch auf kostenlose Zuteilung und anschliessende Privatisierung staatlichen Wohnraums bewahren ...
http://www.baby.ru/blogs/post/16421119/
U.a. so wird wohl die Erfordernis einer Privatisierungsfrist durch deren Befuerworter auch begruendet.
(Aber da gibt es viele Besonderheiten, ich habe mich dafuer nicht weiter interessiert, da niemand aus der Familie meiner Frau je unter so beengten Bedingungen gelebt hat.)