harald63 hat geschrieben:7punkt hat geschrieben:Sibirier hat geschrieben:....Da spricht wieder eine unkomplizierte Seele aus Russland

Naja....hätte er die Ehe nicht angemeldet, gäbe es jetzt eine Sorge weniger, denke ich mal
7punkt
Denke ich nicht. Die Ehe ist überall gültig, egal ob sie hier in D gemeldet ist oder nicht.
Das sagt der Anwalt in Russland.
Ich danke für Ihr Vertrauen. Leider kommen solche Fälle manchmal vor, wenn es auch generell keine Regel ist.
Theoretisch kann eine solche Information auf der Homepage des entsprechend zuständigen Gerichts sein (nach dem Ort Ihrer ausländerrechtlichen Erfassung ("registrazija", "migrazionnij utschot")), es gibt die Möglichkeit, diese Information bei der Polizeiabteilung nachzufragen, in welche die Frau die Anzeige gemacht haben sollte. Es gibt natürlich auch die Variante, die Information direkt bei der Frau nachzufragen...
Es ist selten, dass ausländische Gerichtsentscheidungen in Russland geltendgemacht werden können. Das beruht auf Gegenseitigkeit. Eine andere Frage ist es, ob die Anzeige wahr ist und wie die Antwort des bestimmten polizeilichen Vorgesetzten lautet (wird innerhalb von 30 Kalendertagen ab Anzeige an den Anzeigensteller per Brief gesendet).
Das Standesamt ZAGS Nr. 4 ("butirskij") ist das einzige in Moskau, wo ehen mit Ausländern beschlossen werden. Man sollte einen Scheidungsantrag dorthin einreichen. Gemeinsames Eigentum und gemeinsame Kinder gibt es ja glücklicherweise nicht zu teilen, somit würde, meines Erwissens, ein Antrag in das örtliche Gericht diesbezüglich nicht nötig sein. Es wird von dem Heiratsamt dann die Scheidungsurlunde erhalten.
Diese müsste ggfs. zur Bestätigung notariell beglaubigt, beim örtlichen Justizamt apostilliert und dann in Deutschland von einem amtlichen Übersetzer mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift an das Standesamt in Bayern eingereicht werden. Das müsste man aber am besten bei dem Amt in Deutschland anfragen (für den Fall, dass kein gemeinsames Eigentum und keine gemeinsamen Kinder existieren).
Ein Einreiseverbot wird nicht verhängt, aber wenn ein Verfahren eröffnet wird, könnte man wohl damit rechnen, dass man für die Verfahrensdauer nicht wieder ausreisen darf.