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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 18 Sep 2013, 19:42
von Axel Henrich
Anelya hat geschrieben:Du brauchst für russische Visa überhaupt keine Verdienstnachweise.
Leipzig verlangt immer noch, jetzt gerade erst wieder im August, eine Verdienstbescheinigung, bzw. einen Beschaeftigungsnachweis. Ich habe seit Einfuehrung dieser Regel immer letzteres abgegeben ...
Was dieses Jahr noch "neu" war, dass nicht mehr nur die Versicherungsnummer der Auslandsversicherung ausreicht, wie seit mehreren Jahren, sondern ab sofort unbedingt eine Kopie des Versicherungsscheines. Bei der DKV meinte man, dass es so etwas nicht gibt und i.d.R. fuer Dritte der Kontoauszug mit der Abbuchung als Nachweis reicht ... Da Leipzig das natuerlich nicht gelten ließ, bekamen Sie von der DKV direkt einen zweisprachigen (deutsch/russisch) Versicherungsnachweis ...
-ah-
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 18 Sep 2013, 19:44
von Anelya
Alte DDR-Schule???

Das scheint neu zu sein, Verwandte meines Mannes haben im Juni in Leipzig ein 30-Tage-Visum beantragt und ohne irgendwelche Bescheinigungen bekommen (waren persönlich da, die Bescheinigung der Krankenversicherung hatten sie aber meine ich schon in Kopie dabei, plus halt das ausgefüllte Versichertenkartenformular).
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 18 Sep 2013, 19:58
von Saboteur
ja ich weiß nicht wonach das geht, also hier in Berlin habe ich es immer gebraucht, aber keinen Nachweiß der Krankenversicherung. Der Mann war tatsächlich IMMER derselbe. Bei Beantragungen über Agenturen,die es auch ein paar malin den letzten Jahren gab, war es auch so... sehr merkwürdig

)
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 18 Sep 2013, 20:00
von Anelya
Verstand wird Russland nie verstehen, kein Maßstock seine Sinne rauben...
(und dazu eine kleine Anekdote: die normale Bearbeitungszeit eines Visums ist ja 10 Tage, die Expressbearbeitungszeit 3 Tage. Der nette Herr in Frankfurt hat mir aber auch mal ein Visum direkt ausgestellt, weil er meine Begründung, ich müsste ganz dringend zu einem Konzert von DDT - ich bin großer Liebhaber dieser Gruppe - ausreichend fand...)
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 18 Sep 2013, 23:21
von m1009
Anelya hat geschrieben:
Ehrlich? Ich beantrage seit 2006 bis heute diverse Visa an mehreren Konsulaten und wurde nie auch nur danach gefragt.

Ich habe in den letzten Monaten 4 Personen bei der Beantragung eines RUS Visum geholfen, jeweils in Bonn und Berlin. In allen Faellen wurde eine Verdienstbescheinigung (Kontoauszug) verlangt.
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 19 Sep 2013, 00:13
von Admix
m1009 hat geschrieben:In allen Faellen wurde eine Verdienstbescheinigung (Kontoauszug) verlangt.
Von wem? Dem Konsulat oder von einem Dienstleister?
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 19 Sep 2013, 03:19
von eiswette007
Also kann ich auch einfach einen Konto Auszug mit verschicken ?
BTW: wenn wir mitte Oktober Heiraten wo sollte man und wie lange dauert es die Heiratsurkunde apostillen zu lassen?
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 19 Sep 2013, 06:27
von m1009
Admix hat geschrieben:m1009 hat geschrieben:In allen Faellen wurde eine Verdienstbescheinigung (Kontoauszug) verlangt.
Von wem? Dem Konsulat oder von einem Dienstleister?
CBIT
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 19 Sep 2013, 09:38
von Admix
So über den Stammtisch geplaudert: Ich denke, wenn man die Möglichkeit hat persönlich ins Konsulat zu gehen, dann stehen die Chancen nicht schlecht, dass die besagte Bescheinigung nicht verlangt wird. (Sich von der Tagesform eines Staatsdieners abhängig zu machen, ist natürlich nicht in jedem Fall ratsam ...

)
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 19 Sep 2013, 11:09
von Norbert
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass alle Agenturen diese Bescheinigungen verlangen. Ebenso mussten aber auch Praktikanten von uns die Bescheinigung direkt im Konsulat Bonn mit abgeben. Dies ist seit dem Treffen von Westerwelle und Lawrow 2011 (?) der Fall, als Russland dies im Zuge der Gleichbehandlung eingeführt hat.
Die andere Seite der Medaille - man kann vermutlich die Bedienungsanleitung des Staubsaugers beilegen, denn geprüft wurde dieser Wisch noch nie, so mein Eindruck.