Re: Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02 Dez 2023, 11:36
Danke! 
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Sorry für die unwillkürliche Falschmeldung. Die Ampel hat das Staatsangehörigkeitsgesetz wohl an das Abschiebepaket gekoppelt (Rechtsruck halt), wogegen die grüne Basis lange protestiert hat. Es wurde damals im Bundestag also wieder nur gestritten, aber jetzt haben die sich zum Glück vorerst geeinigt. Hoffentlich kommt vor dem Termin im Januar nichts mehr dazwischen.Josef Silberkant hat geschrieben: 01 Dez 2023, 16:53 So, das neue Gesetz hat gestern die erste Lesung geschafft![]()
<- das war die ursprüngliche Info, wie sie auch Josef gepostet hatdanke für Ihre Frage.
Es geht nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung in den Bundestag und wird wahrscheinlich zu April 2024 in Kraft treten.
Heißt, jeder Antrag, der vor dem 01.04.2024 gestellt wird (Stand heute, maßgeblich wird sein, wann das Gesetz tatsächlich dann in Kraft tritt), ist z. B. hinsichtlich der Anerkennung der Doppelstaatlichkeit nach wie vor Ermessenssache und muss bei Antragstellung gut begründet werden.Zur Klarstellung: Staatsangehörigkeitsreformen gelten nicht rückwirkend und automatisch. Jede Einbürgerung muss auf Antrag erfolgen und wird individuell anhand klar zu erfüllender Voraussetzungen entschieden.
Das neue Gesetz lässt die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu und nicht nur in Ausnahmefällen so wie bisher. D.h. du brauchst nicht mehr eine Beibehaltungsgenehmigung beim BMI zu beantragen.Bobsie hat geschrieben: 20 Jan 2024, 21:02 Welche Behörde in D erlaubt mir, dass ich nach Annahme der russischen Staatsbürgerschaft die Deutsche behalten darf?
Mach das. Sonst verpasst du die Gelegenheit, an der spannendsten Wahl der Weltgeschichte teilzunehmenBobsie hat geschrieben: 21 Jan 2024, 00:19 Dann kann ich also am Montag die russische Staatsbürgerschaft beantragen. Ich wurde schon bei der jährlichen Meldung auf der Behörde gefragt, ob ich nicht die russische Staatsbürgerschaft haben will.